Beschreibung

Sie fahren ein elektrisch betriebenes Fahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug und möchten im Straßenverkehr bestimmte Bevorrechtigungen nutzen. Diese Bevorrechtigungen dürfen nur für Fahrzeuge gewährt werden, die mit einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung versehen sind. Im Inland zugelassene Fahrzeuge benötigen dann ein so genanntes "E-Kennzeichen".

Mit dem E-Kennzeichen versehene Fahrzeuge dürfen, soweit die Straßenverkehrsbehörden entsprechende Regelungen erlassen haben, folgendes nutzen:

  • Parkplätze an Ladesäulen
  • entsprechend gekennzeichnete kostenlose Parkplätze
  • Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtsbeschränkungen
  • einzelne Busspuren für gekennzeichnete Fahrzeuge

 

Benötigt werden

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II

  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung

    durch den Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung.

  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Papier

  • Bisherige Kennzeichenschilder

    wenn das Fahrzeug aktuell zugelassen ist

  • Hängt ansonsten von der Art der Bearbeitung der Zulassungsangelegenheit ab

    Zum Beispiel, ob es sich um eine technische Änderung, die Zulassung eines Neufahrzeugs oder um eine Umschreibung handelt. Die verschiedenen Zulassungsarten finden Sie unter "Ähnliche Dienstleistungen". Auf der passenden Seite sind die jeweils erforderlichen Unterlagen aufgelistet.

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertretung vorzulegen sind.

Gebühren

Die Höhe der Gebühr entnehmen Sie bitte den Informationen über die entsprechende Zulassungsart.

Rechtliche Voraussetzungen

Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge vom 5. Juni 2015 und straßenverkehrsrechtliche Vorschriften zu der jeweiligen Zulassungsart.

Elektromobilitätsgesetz
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Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Downloads und Infos

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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