Beschreibung
Sie wollen ein Fahrzeug für einen begrenzten, jedes Jahr wiederkehrenden Zeitraum zulassen oder umschreiben.
Benötigt werden
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Versicherungsbestätigung
durch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung
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Je nach Zulassungsart die dazu erforderlichen Unterlagen
Es gibt verschiedene Arten der Fahrzeugzulassung. Bitte wählen Sie bei "Ähnliche Dienstleistungen" die zu Ihrer gewünschten Zulassungsart passende Internetseite aus. Auf dieser finden Sie dann unter "benötigt werden" die Unterlagen, die Sie für die Zulassung vorbereiten und vorlegen müssen.
Informationen rund um das Saisonkennzeichen
Der Betriebszeitraum wird auf volle Monate bemessen, er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen. Auch der Wechsel von einer "normalen" Zulassung zu einem Saisonkennzeichen ist möglich. Das Saisonkennzeichen kann auch zugeteilt werden, wenn Sie von der Zahlung der Kraftfahrzeug-Steuer befreit sind.
Die Kombination eines Saisonkennzeichens mit einem H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge ist seit dem 01. Oktober 2017 möglich.
Für den Wechsel bei einem bereits in Köln zugelassenen Fahrzeug zum oder vom Saisonkennzeichen oder für die Änderung des Betriebszeitraumes werden die Unterlagen benötigt, die auf der Seite "Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Köln" beschrieben sind, inklusive der Versicherungsbestätigung.
Vorsprache
Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.
Die Kooperation mit dem Rhein-Erft-Kreis ist bis auf weiteres ausgesetzt!
Seit dem 23. Mai 2014 können Sie als Privatperson aus Köln auch die Zulassungsstellen in Bergheim und Hürth für diese Dienstleistung in Anspruch nehmen. Umgekehrt können Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Erft-Kreis auch zur Kfz-Zulassungsstelle Köln-Poll gehen.
Gebühren
Die Gebühren sind unterschiedlich und entsprechend der jeweiligen Zulassungsart "Zulassung eines Neuwagens", "Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb Kölns" beziehungsweise "Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Köln". Informationen dazu finden Sie auf den dazu gehörigen Internetseiten. Bitte wählen Sie in der Service-Box unter "Ähnliche Dienstleistungen" die für Sie passende Zulassungsart aus.Der Wechsel bei einem in Köln zugelassenen Fahrzeug zum oder vom Saisonkennzeichen oder die Änderung des Betriebszeitraumes kostet 27,50 Euro.
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
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Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
- Bitte informieren Sie sich, ob Sie vor dem Besuch einer Dienststelle einen Termin vereinbaren müssen.
- Für die Zutrittsregelungen zu unseren Kultureinrichtungen (Museen, Bühnen, Stadtbibliothek und Weitere) informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Internetseiten der Einrichtungen.
- Tragen Sie bei Ihrem Besuch eine medizinische Maske (Standard: FFP2 oder KN95/N95) und beachten Sie die Einhaltung der AHA-Regeln.
Terminvereinbarung online
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