ACHTUNG: Der digitale Fischereischein kann erst ab dem 3. Juli 2026 beantragt werden!  

Vom 29. Juni bis einschließlich 2. Juli 2026 ist keine Vorsprache bezüglich Erstellung oder Verlängerung von Fischereischeinen möglich.

Der Jugendfischereischein wurde im Rahmen der Modernisierung des Fischereischeinwesens als Maßnahme der Entbürokratisierung abgeschafft.  

Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes die Fischerei in  Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers ausüben.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von der Fischereiabgabenpflicht befreit, sofern sie ohne eigenen Fischereischein und in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers die Fischerei ausüben.

Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Kinderreisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen.  

FAQ digitale Fischereiverwaltung
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