Sie wollen eine Ihnen befristet erteilte Fahrerlaubnisklasse für weitere fünf Jahre verlängern. Dies gilt für Busse oder Lastkraftwagen der Klassen C, CE, D, DE, C1, C1E, D1 oder D1E.
Benötigte Dokumente
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Personalausweis oder Reisepass
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Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
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Bisheriger Führerschein
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Ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Zum Nachweis der ausreichenden Sehleistung benötigen Sie eine ärztliche oder augenärztliche Bescheinigung nach einem amtlichen Muster (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung). Eine ausgestellte ärztliche Bescheinigung ist zwei Jahre gültig.
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Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
Sie können diese Untersuchung von einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke. Sollte Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nicht über den notwendigen amtlichen Vordruck verfügen, kann sie oder er sich an die Ärztekammer wenden. Bei Antragstellung darf die ärztliche Eignungsbescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
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Leistungspsychologisches Gutachten
Nur Busfahrer*innen mit den Klassen D und D1 benötigen dieses Gutachten ab Vollendung des 50. Lebensjahres zusätzlich bei jeder Verlängerung. Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und ähnlichem. Der Test kann nur von bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Apparaturen verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind: Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmen und Hilfsorganisationen im Krankentransport.
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Aktuelles biometrisches Passfoto
Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen, Gebühr 7 Euro. Bitte beachten Sie unsere Informationen unterhalb der Überschrift "Hinweise zum biometrischen Passfoto".
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Eventuell den Nachweis über eine Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz
Wann stellen Sie den Antrag?
Die Verlängerung sollten Sie spätestens sechs Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Führerscheines beantragen.
Dazu müssen Sie persönlich in einem Kölner Kundenzentrum Ihrer Wahl vorsprechen.
Ein Antragsformular benötigen Sie nicht. Dieses erstellen wir bei Ihrer persönlichen Vorsprache anhand Ihrer Angaben.
Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Hinweise zum biometrischen Passfoto
Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Die Regelungen zu den Anforderungen an ein biometrisches Passfoto finden Sie in der Foto-Mustertafel, die wir unter "Downloads und Infos" bereit gestellt haben, ausführlich erläutert.
Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen.
Die Gebühr für das digitale Foto beträgt 7 Euro. Sie können die Gebühr in bar, mit der EC-Karte und PIN-Nummer, mit dem Smartphone oder der Smartwatch bezahlen.
Andernfalls reichen Sie bitte ein Passbild in Papierform ein oder nutzen Sie den Online-Antrag zum Pflichtumtausch.
Bearbeitungsdauer und Express-Bestellung
Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können, dauert es ab dem Tag der Antragstellung etwa drei bis vier Wochen, bis der Führerschein mit den verlängerten Klassen abgeholt werden kann.
Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie den Führerschein auch als Expresslieferung bestellen. In diesem Falle beträgt die Lieferzeit drei bis vier Werktage.
Wichtiger Hinweis zum EU-Kartenführerschein
Grundausbildung und Weiterbildung nach dem Berufsqualifizierungsgesetz
Vorsprache
Zur Antragstellung müssen Sie persönlich erscheinen.
Ein Antragsformular benötigen Sie nicht. Dieses erstellen wir bei Ihrer persönlichen Vorsprache anhand Ihrer Angaben.
Sie können ein Kölner Kundenzentrum Ihrer Wahl aufsuchen.
Gebühren
44,70 Euro
Bei einer Express-Bestellung ist zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 9,75 Euro zu entrichten.
Sie können die Gebühren bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.
Zahlungsmittel:
Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren