Sie wohnen in Köln und besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem Staat, der zu den sogenannten Drittstaaten gehört. Das sind Staaten, die

  • nicht der Europäischen Union (EU) oder den Vertragsstaaten über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören,
  • nicht zu den Staaten gehören, die in Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) genannt sind.

Sie möchten diese Fahrerlaubnis in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen.

 

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung

    Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • Aktuelles biometrisches Passfoto

    Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen, Gebühr 7 Euro. Bitte beachten Sie unsere Informationen unterhalb der Überschrift "Hinweise zum biometrischen Passfoto".

  • Ausländischer Führerschein im Original

    Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Beantragung der Umschreibung noch gültig sein.

  • Übersetzung und Klassifizierung des ausländischen Führerscheins

    Die deutschsprachige Übersetzung dürfen folgende Stellen fertigen: deutsche Automobilclubs (ADAC, AVD,DTC, ACE), gerichtlich bestellte und allgemein vereidigte Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen, Kapitän*innen deutscher Seeschiffe, international anerkannte Automobilclubs des Ausstellungsstaates des Führerscheines, amtliche Stellen des Ausstellungsstaates des Führerscheines.

  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen

    Bei Umschreibung der Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L ist eine Bescheinigung eines*r als Sehteststelle anerkannten Augenoptiker*in oder eines*r Augenarztes*ärztin ausreichend.

  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (die in Präsenz durchgeführt worden ist)

    Die Erste-Hilfe-Schulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und gilt für alle Führerscheinklassen. Kurse werden unter anderem vom Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder dem Arbeiter-Samariter-Bund durchgeführt. Die Teilnahmebescheinigung der umfassenden Ausbildung in Erster Hilfe kann ebenfalls anerkannt werden. Die Stadt Köln akzeptiert grundsätzlich nur Nachweise über Erste-Hilfe-Schulungen, die in Präsenz durchgeführt worden sind. Online-Schulungen können wir nicht anerkennen.

  • Bestätigung oder Ausbildungsvertrag der Fahrschule,

    bei der Sie sich angemeldet haben. Sie müssen in jedem Fall eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen.

  • Nachweis über das Ausstellungsdatum des ausländischen Führerscheins

    Dieser Nachweis ist nur erforderlich, wenn sich das Ausstellungsdatum nicht aus dem ausländischen Führerschein ergibt.

  • Bestätigung über die erste Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland

    Diese Bestätigung ist nicht erforderlich, falls Ihre erste Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland in Köln erfolgte und Sie seither immer hier gewohnt haben.

Beachten Sie bitte, dass Sie bei Aushändigung des deutschen Kartenführerscheines Ihren ausländischen Führerschein abgeben müssen.

Zusätzliche Unterlagen bei Klasse C (Lkw) und Klasse D (Bus)

Die nachfolgenden Unterlagen werden noch zusätzlich benötigt, wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C (für Lkw) oder Klasse D (für Bus) umschreiben lassen wollen und die Erteilung der jeweiligen Klasse(n) länger als 5 Jahre zurückliegt oder wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 (Lkw unter 7,5 Tonnen) besitzen und das 50. Lebensjahr vollendet haben:

  • Ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens

Zum Nachweis der ausreichenden Sehleistung benötigen Sie eine ärztliche oder augenärztliche Bescheinigung nach einem amtlichen Muster (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung) Eine  ausgestellte ärztliche Bescheinigung ist zwei Jahre gültig.

  • Nachweis über gesundheitliche Eignung

(Ärztliche Bescheinigung auf amtlichen Vordruck)
Sie können die Untersuchung von einem*einer Arzt*Ärztin Ihrer Wahl durchführen lassen. Untersuchungsvordrucke liegen Ihrem*Ihrer Arzt*Ärztin vor oder können über die Ärztekammer angefordert werden. Bei der Antragstellung darf die ärztliche Eignungsbescheinigung nicht älter als 1 Jahr sein.

  • Nachweis über die Grundqualifikation

oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz.

Weitere Informationen hierzu können Sie über den unten angefügten Link erhalten.

 

Zusätzlich bei Klasse D (Bus), wenn Sie bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben:

  • Leistungspsychologische Untersuchung

Hinweis: Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit. Der Test kann nur von bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Testgeräte verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind: Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmen und Hilfsorganisationen im Krankentransport.

Hinweise zum biometrischen Passfoto

Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Die Regelungen zu den Anforderungen an ein biometrisches Passfoto finden Sie in der Foto-Mustertafel, die wir unter "Downloads und Infos" bereit gestellt haben, ausführlich erläutert.

Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen.

Die Gebühr für das digitale Foto beträgt 7 Euro. Sie können die Gebühr in bar, mit der EC-Karte und PIN-Nummer, mit dem Smartphone oder der Smartwatch bezahlen.

Andernfalls reichen Sie bitte ein Passbild in Papierform ein oder nutzen Sie den Online-Antrag zum Pflichtumtausch.

Prüfungen und Probezeit

Um eine deutsche Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung ablegen. Zur Prüfung werden Sie durch Ihre Fahrschule zugelassen. Sie müssen allerdings keine Pflichtstunden (Mindestzahl von theoretischen oder praktischen Fahrstunden) absolvieren.

Wenn Sie noch keine zwei Jahre im Besitz Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis sind, wird Ihnen die deutsche Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Zeitdauer seit der Erteilung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis wird angerechnet.

Der deutsche Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

Die Bearbeitungszeit dauert ungefähr zwei bis drei Wochen.

Nach Eingang des Kartenführerscheines erteilen wir den Prüfauftrag und Ihre Fahrschule wird von der Prüfstelle benachrichtigt. Ihre Fahrschule kann Sie dann zur Prüfung anmelden. Nach erfolgreicher Prüfung können Sie den Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, abholen.

Wichtiger Hinweis zum EU-Kartenführerschein

Eine Übersicht über alle Fahrerlaubnisklassen finden Sie auf folgender Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Dazu können Sie ein Kundenzentrum Ihrer Wahl in Köln aufsuchen.

Gebühren

Umschreibung prüfungspflichtig ohne Probezeit: 43,90 EUR

Umschreibung prüfungspflichtig mit Probezeit: 44,20 EUR

Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.

Zahlungsmittel:

Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren

Rechtliche Voraussetzungen

Downloads und Infos