Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende, sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Per Antrag können Sie Auskunft über die Sie betreffenden Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung

    Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • zur Vorlage bei einer Behörde: deren genaue Anschrift

Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz

Beim Bundesamt für Justiz können Sie Ihren Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch online beantragen und bezahlen.

Zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz

Dienstleistung ohne Termin

Für diese Dienstleistung können Sie keinen Termin vereinbaren. Wir nehmen Ihren Antrag direkt an der Info-Theke im Kundenzentrum Ihrer Wahl entgegen.

Informationen rund um das Gewerbezentralregister

Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen.

Ihr Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Hier wird der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und entsprechend der Beleg-Art entweder an die Sie oder an die benannte Behörde übersandt.

Im Normalfall dauert es etwa zwei bis drei Wochen, bis der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt ist.

Hinweis: Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit Auskünften aus der Gewerbezentraldatei.

Vorsprache

Den Gewerbezentralregisterauszug können Sie nur persönlich beantragen. Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten für die persönlichen Vorsprachen finden Sie im Bereich "Kontakt und Erreichbarkeit" unter dem für Sie zuständigen Kundenzentrum.

Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich. Können Sie nicht persönlich vorsprechen, so kann ein schriftlicher Antrag auf Erteilung eines Gewerbezentralregisterauszuges gestellt werden. In diesem Fall müssen sowohl der Antrag (mit eigenhändiger Unterschrift) als auch die Kopie des Ausweises oder Passes amtlich beglaubigt sein.

Die Beglaubigung kann durch eine*n Notar*in oder eine beglaubigungsberechtigte Stelle der Gemeinde erfolgen.

Gebühren

Für einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister fällt eine Gebühr von 13 Euro an. 

Über die anfallenden Gebühren erhalten Sie eine Gebührenbescheid.

Zahlungsmittel

Informationen zu unseren Zahlungsmitteln