Beschreibung
Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.
Per Antrag können Sie für Ihr Unternehmen Auskunft über eventuelle Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen.
Ausnahmen
Wenn Sie als Einzelunternehmen, als eingetragener Kaufmann (e. K.) oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einen Gewerbezentralregisterauszug benötigen, finden Sie Informationen dazu unter dem Link "Gewerbezentralregisterauszug für natürliche Personen" in der Service-Box unter "ähnliche Dienstleistungen".
Eilige Angelegenheit
Wenn Sie Ihren Gewerbezentralregisterauszug dringend benötigen, haben Sie die Möglichkeit den Antrag hier zu stellen und diesen persönlich beim Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn abzugeben und den Auszug dort ausgehändigt zu bekommen.
Antragstellende Person
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann nur von der Geschäftsführung beantragt werden.
Benötigt werden
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Ausweisdokument der antragstellenden Person
Personalausweis oder Pass
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Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
erhältlich beim Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Telefon: 0221 / 7711-0
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Vollmacht bei Vertretung
Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, persönlich zu erscheinen, können Sie jemanden bevollmächtigen. Diese Person benötigt zuzüglich zu allen benötigten Unterlagen eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht zur Beantragung des Gewerbezentralregisterauszuges und eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes.
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Verwendungszweck
Benötigen Sie den Auszug unmittelbar für eine Behörde, dann geben Sie bitte den Antragsgegenstand, das Aktenzeichen und die Anschrift dieser Behörde an. Ihr Gewerbezentralregisterauszug wird dann automatisch dorthin geschickt.
Neu: Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz
Beim Bundesamt für Justiz können Sie Ihren Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch online beantragen und bezahlen.
Vorsprache
Sie können zur Beantragung persönlich hier vorsprechen.
Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Kontaktleiste unter "Kontakt".
Sie können sich bei der Antragstellung auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Wenn Sie die Auskunft auf dem Postweg beantragen möchten, übersenden Sie uns bitte einen formlosen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister mit gut lesbaren Kopien aller benötigten Unterlagen.
Gebühren
13 Euro pro Gewerbezentralregisterauszug gemäß Tarifstelle 804 der Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO) in Verbindung mit § 150 Gewerbeordnung (GewO).
Sie erhalten eine Rechnung, eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich. Bei schriftlichem Antrag fügen Sie bitte einen Verrechnungsscheck in Höhe von 13 Euro bei. Sollte die Übersendung eines Verrechnungsschecks nicht möglich sein, schicken wir Ihnen eine Rechnung zu.
Rechtliche Voraussetzungen
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
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Gewerbe - An-, Ab- und Ummeldung
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Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!
- Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
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Bitte beachten Sie: In der Regel müssen Sie vor dem Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbaren.
Besucherinnen und Besucher müssen bei Behördengängen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dieses gilt für alle Dienstgebäude und Aufzüge sowie deren Wartebereiche innerhalb unserer Verwaltungsgebäude. Aufzüge dürfen von maximal 2 Personen gleichzeitig genutzt werden.
Termine können telefonisch oder in einigen Bereichen online vereinbart werden.
Informationen zu Regelungen für einzelne Dienststellen finden Sie auf folgender Seite:
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
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