Sie sind abstimmungsberechtigte*r Unionsbürger*in und in Köln ansässig, unterliegen jedoch nicht der Meldepflicht und möchten am 19. April 2026 am Ratsbürgerentscheid teilnehmen? Dann müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis stellen. Nicht meldepflichtig können Sie zum Beispiel sein, wenn Sie Diplomat*in sind.

Sie sind abstimmungsberechtigt, wenn Sie: 

  • am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • mindestens seit dem 3. April 2026 Ihre Hauptwohnung in Köln haben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten
  • in der Bundesrepublik Deutschland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Wann und wie kann ich den Antrag stellen?

Sie können keinen Antrag mehr stellen. Die Antragsstellung war bis einschließlich 3. April 2026 möglich. Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns per E-Mail oder über unser Kontaktformular erreichen.

wahlamt-fortschreibung@stadt-koeln.de Kontaktformular

Wahlamt

Dillenburger Straße 68-70
51105 Köln

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr

Was benötige ich für den Antrag?

Bitte schicken Sie uns Kopien der folgenden Unterlagen mit Ihrem Antrag zu oder bringen Sie diese persönlich vorbei:

  • Identitätsausweis, Personalausweis oder Reisepass 
  • Nachweis, dass Sie eine Wohnung in Köln innehaben, zum Beispiel durch den Mietvertrag

Was enthält der Antrag?

Im Antragsformular müssen Sie folgende Informationen angeben:

  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Anschrift
  • Staatsangehörigkeit 

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Mit Ihrem Antrag weisen Sie durch Versicherung an Eides statt Ihre Abstimmungsberechtigung nach. Gegenstand der Versicherung an Eides statt ist eine Erklärung über Ihre Staatsangehörigkeit, Ihre Anschrift in der Gemeinde und dass Sie am Wahltag seit mindestens dem 16. Tag vor der Abstimmung im Abstimmungsgebiet ununterbrochen eine Wohnung innehaben. Falls Sie in mehreren Wohnungen leben, muss es sich um Ihre Hauptwohnung handeln.

Wenn Sie für die Antragsstellung Hilfe benötigen, können Sie eine Person um Hilfe bitten. Diese Person muss an Eides statt versichern, dass sie den Antrag nach Ihren Angaben ausgefüllt hat.

§ 12 Kommunalwahlordnung – Eintragung der Wahlberechtigten § 7 Kommunalgesetz – Wahlberechtigung § 8 Kommunalgesetz – Wahlberechtigung § 26 Bundesmeldegesetz – Befreiung von der Meldepflicht