Aktuelle Parkhausbelegung, Standorte der P+R Anlagen in Köln und im Umland - hier erhalten Sie einen Überblick für die Verkehrslage in der Stadt.
Bitte beachten Sie: Aufgrund von aktuellen Wartungsarbeiten ist es möglich, dass aktuelle Daten zur Parkhausbelegung vereinzelt kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zur unbürokratischen Unterstützung des Wiederaufbaus der beschädigten Infrastruktur und der zerstörten Gebäude nach der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021, hat das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Absatz 3 und 4 der Straßenverkehrs-Ordnung erteilt.
Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für Beförderungen sowie Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Hilfeleistung und Folgenbeseitigung der Unwetterschäden sowie der damit verbundenen Wiederaufbauhilfe stehen.
Die Ausnahmegenehmigung gilt bis zum 30. Juni 2022.