Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Anwohnerschutzkonzept RheinEnergieSTADION haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Warum werden rund um das Stadion überhaupt Anwohnerschutzgebiete ausgewiesen?
Wir möchten die Menschen, die in der Nähe des RheinEnergieSTADIONS wohnen, besser vor Lärm und Belästigungen schützen. Insbesondere möchten wir verhindern, dass der Stadionverkehr die Wohnstraßen in unzumutbarer Weise belastet.
Grundlage für das Anwohnerschutzkonzept ist eine Auflage aus der Baugenehmigung für das neue RheinEnergieSTADION.
Wie viele Anwohnerschutzzonen gibt es?
In den Jahren 2005 und 2006 haben wir zunächst fünf Anwohnerschutzzonen eingerichtet:
- Alt-Müngersdorf
- Junkersdorf Mitte
- Malerviertel Brauweilerweg
- Östlicher Militärring
- Stadtwaldviertel
Im Juni 2021 hat die Bezirksvertretung Lindenthal zwei weitere Anwohnerschutzzonen beschlossen:
- Junkersdorf West
- Östlich Alt-Müngersdorf
Zudem hat die Bezirksvertretung Lindenthal eine Erweiterung der Anwohnerschutzzonen Malerviertel Brauweilerweg und Junkersdorf Mitte beschlossen.
Wie erhalte ich eine Durchfahrtserlaubnis und Ausweise für Besucher*innen?
Wenn Sie im Anwohnerschutzgebiet wohnen und dauerhaft einen Pkw nutzen, erhalten Sie eine kostenlose Durchfahrtserlaubnis. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Pkw oder Dienstwagen in Ihrem Eigentum befinden.
Auch als Gewerbetreibende und Beschäftigte sind Sie durchfahrtberechtigt, sofern Sie ein Fahrzeug nutzen und sich der Betrieb in einer Anwohnerschutzzone befindet. Wir erlauben eine Einfahrt in die Schutzzone nur, wenn Ihre Arbeitszeiten in die Sperrzeiten fallen. Eine Ausfahrt ist jederzeit möglich.
Die Durchfahrtserlaubnis sowie Ausweise für Ihre Besucher*innen können Sie beim Kundenzentrum Lindenthal beantragen.
Wann werden die Sperrungen eingerichtet?
Bei allen Großveranstaltungen im RheinEnergieSTADION mit mehr als 20.000 geschätzten Personen richten wir die Sperren ein. Dazu zählen beispielsweise die Heimspiele des 1. FC Köln oder Konzerte.
Bei Spielen des 1. FC Köln sperren wir die Zufahrtstraßen drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn für den Durchfahrtsverkehr. Bei Konzerten können wir die Sperrung auch früher einrichten. Die genauen Sperrzeiten entnehmen Sie bitte der Internetseite des RheinEnergieSTADIONs. Bei Beginn der Veranstaltung geben wir die Straßen wieder frei.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass vereinzelt Stadiongäste schon vor den Sperrzeiten in das Gebiet hineinfahren, um dort zu parken. Da wir die Einschränkungen, die die Sperrungen für Anwohnende bedeuten, auf ein Minimum begrenzen möchten, werden wir die Sperrzeiten trotz dieser Einzelfälle nicht weiter ausdehnen. Das Ziel, in dem Wohngebiet eine verträgliche Verkehrs- und Parksituation herzustellen, ist mit den bisherigen Sperrzeiten erreicht.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie Fragen zum Anwohnerschutzkonzept haben, nutzen Sie bitte unser Kontakformular.