Beschreibung
Um die Anwohner*innen im Umfeld des RheinEnergieSTADIONS besser vor Verkehrsbelastungen und Lärm bei Veranstaltungen zu schützen, wurde ein Schutzkonzept mit mehreren Anwohnerzonen ins Leben gerufen.
Als Anwohner*in können Sie bei uns eine kostenlose Durchfahrtsberechtigung beantragen.
Für einen Besucherausweis brauchen Sie keine Berechtigung zu beantragen. Den Ausweis können Sie unter 0221 / 221-93525 telefonisch bestellen oder direkt im Kundenzentrum Lindenthal ausstellen lassen.
Benötigt werden
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Antrag auf Erteilung einer Durchfahrtsberechtigung
Den Antrag können Sie unter Downloads und Infos herunterladen. Für Besucherausweise benötigen wir keinen Antrag. Bitte verwenden Sie das Formular auch, wenn Sie eine neue Berechtigung brauchen, weil das Kennzeichen sich geändert hat.
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Kopie des Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I
benötigen wir auch, wenn Sie eine neue Berechtigung brauchen, weil sich das Kennzeichen geändert hat.
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Schriftliche Bestätigung der Benutzung
wenn Sie nicht Eigentümer*in des Fahrzeugs sind. Die notwendige Erklärung für Privat- und Firmenfahrzeuge finden Sie im Antragsformular, das Sie unter Downloads und Infos herunterladen können. Die Bestätigung benötigen wir auch, wenn Sie eine neue Berechtigung brauchen, weil das Kennzeichen sich geändert hat.
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Eigentumsnachweis
wenn Sie die Berechtigung als Eigentümer*in eines Mietshauses beantragen. Als Nachweis können Sie beispielsweise eine Kopie des Grundbuchauszuges oder des Grundsteuerbescheides vorlegen. Wenn Sie eine neue Berechtigung brauchen, weil das Kennzeichen sich geändert hat, müssen Sie diesen Nachweis nicht erneut vorlegen.
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Kopie des Mietvertrages über den Stellplatz
wenn Sie die Berechtigung als Nutzer*in eines Miet-Stellplatzes benötigen. Wenn Sie eine neue Berechtigung brauchen, weil das Kennzeichen sich geändert hat, müssen Sie diese Unterlage nicht erneut vorlegen.
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Kopie des Diensteistungsvertrages
wenn die Berechtigung für eine dauerhaft zu erbringende Dienstleistung benötigt wird, wie beispielsweise von einem Pflegedienst. Wenn Sie eine neue Berechtigung brauchen, weil das Kennzeichen sich geändert hat, müssen Sie diese Unterlage nur vorlegen, wenn sich gleichzeitig der*die Halter*in des Fahrzeugs geändert hat (beispielsweise anderer Pflegedienst).
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Ihre bisherige Durchfahrtsberechtigung
wenn Sie eine neue Berechtigung brauchen, weil das Kennzeichen sich geändert hat.
Wie beantragen Sie die Durchfahrtberechtigung?
Die Durchfahrtsberechtigung können Sie auch auf dem Postweg beantragen und sich gebührenfrei nach Hause schicken lassen. Nutzen Sie bitte das Formular, das Sie hier herunterladen können, und senden es zusammen mit den oben genannten Unterlagen an:
Kundenzentrum Lindenthal
Aachener Straße 220
50931 Köln
Bitte verwenden Sie das Formular auch, wenn Sie eine neue Berechtigung brauchen, weil das Kennzeichen sich geändert hat.
Unter der Telefonnummer 0221 / 221-93525 nehmen wir Ihre Bestellung von Besucherausweisen entgegen und beantworten Rückfragen zur Beantragung einer Durchfahrtsberechtigung.
Was tun bei einem Fahrzeugwechsel?
Wenn das alte Kennzeichen übernommen wird, ist nichts zu veranlassen.
Wenn Sie das Kennzeichen wechseln, benötigen Sie eine neue Durchfahrtsberechtigung. Dieser Folgeantrag wird genau so wie der Erstantrag gestellt. Diesen finden Sie unter Downloads und Infos.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Besucherausweise können auch telefonisch bestellt und Durchfahrtsberechtigungen auf dem Postweg beantragt werden.
Gebühren
Die Durchfahrtsberechtigung und die Besucherausweise sind gebührenfrei.
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Kundenzentrum Lindenthal
Aachener Straße 220
50931 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefon
- 0221 / 221-0
- Telefax
- 0221 / 221-93212
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kundenzentrum Lindenthal
- Öffnungszeiten
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Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung
Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung
Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
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Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
- Bitte informieren Sie sich, ob Sie vor dem Besuch einer Dienststelle einen Termin vereinbaren müssen.
- Für die Zutrittsregelungen zu unseren Kultureinrichtungen (Museen, Bühnen, Stadtbibliothek und Weitere) informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Internetseiten der Einrichtungen.
- Tragen Sie bei Ihrem Besuch eine medizinische Maske (Standard: FFP2 oder KN95/N95) und beachten Sie die Einhaltung der AHA-Regeln.
Online Anwendungen
Downloads und Infos
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1, 7 und 13 (Haltestelle Aachener Straße/Gürtel)
Bus-Linie 137 (Haltestelle Aachener Straße/Gürtel)
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