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Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sanieren wir in Weidenpesch die Jesuitengasse zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse. Wir müssen die Trag- und Frostschutzschichten der Fahrbahn sowie der Gehwege erneuern. Die Fahrbahn wollen wir mit Asphalt wieder herstellen, die Gehwege mit Platten. Auch werden wir die Beleuchtung erneuern. 

Neben dem Ausbau der Gehwege auf eine Breite von zwei Metern werden wir auf der Amboßstraße bis zum Kreisverkehr Jesuitengasse einen zusätzlichen Fußgängerüberweg im Einmündungsbereich Jesuitengasse, Feuerstraße, Amboßstraße und Floriansgasse einrichten.

Die Bezirksvertretung Nippes und der Finanzausschuss hatten die Umgestaltung 2016 beschlossen.

Unser Vorgehen

Um die Belastungen für alle Anwohnenden und Verkehrsteilnehmenden durch die Bauarbeiten so gering wie möglich zu halten, werden die Arbeiten aus einer Hand durchgeführt und finden in sinnvollen Abschnitten verzahnt statt.

Die RheinEnergie AG haben bereits die Versorgungsleitungen erneuert. Vor Beginn der Straßenbauarbeiten haben die Stadtentwässerungsbetriebe Köln den Kanal zwischen Pallenbergstraße und Klarissenweg/Klosterfraugasse auf einer Länge von etwa 130 Metern erneuert.

Derzeit befinden wir uns im vierten Bauabschnitt zwischen Klosterfrauengasse und Schmiedegasse. Die RheinEnergie AG verlegt neue Stromleitungen, die Telekom Leerrohre für den späteren Ausbau von Glasfaserleitungen. Wir bauen die Gehwege und die Fahrbahn aus. Parallel errichten wir eine Fahrradstraße in der Jesuitengasse zwischen Schmiedegasse und Pallenbergstraße. Damit setzen wir einen Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 30. November 2023 um.

Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept Nippes

Erhebung von Straßenbaubeiträgen

Ein Teil der Kosten für die Erneuerung der Verkehrsflächen sowie der Straßenbeleuchtung werden wir über Straßenbaubeiträge auf die Eigentümer*innen beziehungsweise Erbbauberechtigten der von dieser Straße erschlossenen Grundstücke umlegen. Die Heranziehung erfolgt nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (Paragraf 8) sowie unserer Straßenbaubeitragssatzung. Nähere Informationen zu Anlass und Ablauf einer Beitragserhebung entnehmen Sie bitte dem Flyer Straßenbaubeiträge unter Downloads.

Hinweis: Die Bezirksvertretung Nippes hat die Erneuerung der Verkehrsflächen und der Straßenbeleuchtung am 28. April 2016 beschlossen. Eine Förderung ist daher nicht möglich. Nur für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 und vor dem 1. Januar 2024 erstmals beschlossen wurden, trägt das Land nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 23. September 2025 den Anliegeranteil. 

Die Anfang 2024 vom Landtag NRW beschlossene Abschaffung der Straßenbaubeiträge hat auf die hier vorliegende Beitragserhebung keine Auswirkungen. Die Abschaffung der Straßenbaubeiträge gilt nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (Paragraf 8, Absatz 1, Satz 2) nur für Straßenbaumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden. 

Beitragserhebung im Zusammenhang mit der Erneuerung des Kanals

Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln haben am 19. Dezember 2019 entschieden, den Kanal zu erneuern. Daher trägt das Land die Kosten in Höhe des Anliegeranteils durch Erstattung an die Stadt Köln.

Beitragserhebung im Zusammenhang mit der Erneuerung der Verkehrsflächen und der Straßenbeleuchtung

Die geschätzten beitragsfähigen Gesamtkosten für die Erneuerung der Verkehrsflächen und der Straßenbeleuchtung in der Jesuitengasse von Schmiedegasse bis Amboßstraße betragen rund 1.386.000 Euro. Aufgrund der Einstufung als Haupterschließungsstraße ergeben sich nach den Bestimmungen der Straßenbaubeitragssatzung (Paragraf 3, Absatz 2, Ziffer 2) folgende Anliegeranteile:

  • Fahrbahn: 50 Prozent von 819.000 Euro = 409.500 Euro
  • Gehwege: 65 Prozent von 500.000 Euro = 325.000 Euro
  • Parkflächen: 70 Prozent von 45.000 Euro = 31.500 Euro
  • Beleuchtung: 50 Prozent von 22.000 Euro = 11.000 Euro

Die von den Eigentümer*innen zu tragenden Kosten betragen somit rund 777.000 Euro.

Nach den Bestimmungen der Straßenbaubeitragssatzung (Paragraf 5, Absatz 1) wird der umlagefähige Aufwand auf die erschlossenen Grundstücke nach dem Verhältnis der Grundstücksflächen zueinander verteilt. Dabei berücksichtigen wir die unterschiedliche Nutzung der erschlossenen Grundstücke. Die Fläche der von der Jesuitengasse von Schmiedegasse bis Amboßstraße erschlossenen Grundstücke beträgt insgesamt rund 13.500 Quadratmeter. Welche Grundstücke das voraussichtlich sind, können Sie dem vorläufigen Verteilungsplan entnehmen. Damit ergibt sich ein geschätzter Straßenbaubeitrag von etwa 57,60 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Bei einem 400 Quadratmeter großen Grundstück wären das somit rund 23.040 Euro (Schätzwert).

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Durchschnittswerte auf Basis von Schätzkosten handelt, die die bauliche und gewerbliche Ausnutzung der Grundstücke unberücksichtigt lassen. Es ist somit möglich, dass der später nach tatsächlich entstandenen Kosten berechnete Straßenbaubeitrag abweicht. Wir versenden die Beitragsbescheide erst, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, die Kosten abschließend feststehen und die Größe und Nutzung der erschlossenen Grundstücke ermittelt wurden. Damit ist erst rund zwei Jahre nach Fertigstellung der Maßnahmen zu rechnen. Die Maßnahmen sind in der 276. Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen festgelegt (Paragraf 8). Diese Satzung basiert auf den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (Paragraf 8, Absatz 1, Satz 2) und wurde am 28. Februar 2005 beschlossen.

Weitere Informationen

Flyer Straßenbaubeiträge
PDF, 329 kb
Straßenbaubeitragssatzung
276. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
Vorläufiger Verteilungsplan zur Kanalbaumaßnahme
PDF, 2639 kb
Vorläufiger Verteilungsplan zur Straßenbaumßnahme
PDF, 2504 kb

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns montags bis freitags unter der Telefonnummer 0221 / 221-31617 gerne an. Fragen zu Straßenbaubeiträgen beantworten wir Ihnen unter der Telefonnummer 0221 / 221-23535.

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.

Kontaktformular – Amt für Straßen und Radwegebau