Pünktlich zum Start in die Fahrradsaison haben wir auch in diesem Frühjahr unser Fahrradquiz angeboten. Bis zum 31. Mai 2025 hatten Sie die Möglichkeit, Ihr Wissen zu den Radverkehrsregeln zu überprüfen. Ihr Gewinn? Ein Zuwachs an Sicherheit und Verständnis.

Damit Sie die Fragen nochmal in Ruhe durchgehen können, finden Sie hier die Lösungen zu Ritas Fragen mit einer kurzen Erläuterung zu jeder Antwort.

Frage 1

© Stadt Köln

Weil es gestern so schön war, bin ich im Park spazieren gefahren. Plötzlich brüllten sich eine Fußgängerin und ein Radfahrer an. "Rücksichtsloser Raser" sagte die eine, "Spießerin, ich passe schon auf", der andere. Da habe ich mich doch mal gefragt, was ich mit dem Rad im Park darf.

Liebe Rita!

  • Radfahrende haben Vorfahrt. Zu Fuß Gehende müssen immer darauf achten, dass sie Radfahrenden nicht in die Quere kommen und sollten auch nicht nebeneinander gehen.
  • Mit dem "normalen" Fahrrad darfst du im Park fahren. Elektro-Fahrräder und Lastenräder sind in unseren Parks verboten, wenn sie schneller als 25 Kilometer pro Stunde fahren und ein Kennzeichen haben. Sonst sind sie erlaubt.
  • Wenn du durch Parks fährst, musst du gegenüber zu Fuß Gehenden vorsichtig und langsam fahren. Das gilt natürlich auch für das Radfahren auf Friedhöfen.

Richtige Lösungen:

  • Mit dem "normalen" Fahrrad darfst du im Park fahren. Elektro-Fahrräder und Lastenräder sind in unseren Parks verboten, wenn sie schneller als 25 Kilometer pro Stunde fahren und ein Kennzeichen haben. Sonst sind sie erlaubt.
  • Wenn du durch Parks fährst, musst du gegenüber zu Fuß Gehenden vorsichtig und langsam fahren. Das gilt natürlich auch für das Radfahren auf Friedhöfen.

Erläuterung:

Parks dienen der Erholung und daher haben zu Fuß Gehende hier Vorrang. Dennoch ist das Radfahren in Parks und auf Friedhöfen grundsätzlich erlaubt. Radfahrende müssen allerdings immer auf zu Fuß Gehende Rücksicht nehmen und bei Bedarf vorsichtig und langsam fahren. Sie dürfen Parks mit Elektro-Fahrrädern befahren, solange sie rechtlich als "Fahrräder" gelten und kein Versicherungskennzeichen benötigen.

Frage 2

© Stadt Köln

Gestern war ich in Mülheim unterwegs und da ist mir was aufgefallen: Eine Radfahrerin fuhr auf dem Radweg. Eine andere Radfahrerin fuhr direkt daneben auf der Straße. Also ich meine, das ist doch nicht richtig so? Oder macht hier jetzt jeder was er will und fährt auch noch in jede Richtung? Jetzt sagt doch mal bitte was dazu.

Liebe Rita!

  • Wenn die Stadt sich schon die Arbeit gemacht hat, einen Radweg zu bauen, dann muss er auch immer befahren werden. Also macht nur die rechte Radfahrerin alles richtig.
  • Du musst den Radweg grundsätzlich immer befahren, wenn er mit den blauen Radwegschildern ausgeschildert ist. Sind die blauen Schilder nicht da, darfst du auch auf der Fahrbahn fahren. Beide Radfahrerinnen machen also alles richtig.
  • Der Radweg neben der Fahrbahn führt in dieselbe Richtung, wie der Fahrstreifen neben ihm. Sollte der Radweg in beide Richtungen befahren werden dürfen, wird das durch die blaue Radwegbeschilderung und das Zusatzschild mit zwei entgegen gerichteten Pfeilen angezeigt.

Richtige Lösungen:

  • Du musst den Radweg grundsätzlich immer befahren, wenn er mit den blauen Radwegschildern ausgeschildert ist. Sind die blauen Schilder nicht da, darfst du auch auf der Fahrbahn fahren. Beide Radfahrerinnen machen also alles richtig.
  • Der Radweg neben der Fahrbahn führt in dieselbe Richtung, wie der Fahrstreifen neben ihm. Sollte der Radweg in beide Richtungen befahren werden dürfen, wird das durch die blaue Radwegbeschilderung und das Zusatzschild mit zwei entgegen gerichteten Pfeilen angezeigt.

Erläuterung:

Sie müssen Radwege grundsätzlich befahren, wenn sie mit den blauen, runden Verkehrszeichen Radweg (Zeichen 237), gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240) oder getrennter Geh- und Radweg (Zeichen 241) der Straßenverkehrs-Ordnung ausgeschildert sind. Ist keines dieser Schilder vorhanden, dürfen Sie zwischen der Benutzung des Radwegs und der Fahrbahn wählen. Radwege führen grundsätzlich in die Richtung wie der Fahrstreifen neben ihm. Wer das missachtet, bringt sich und andere Radfahrende in Gefahr. Sollte ein Radweg in beide Fahrtrichtungen freigegeben sein, so wird das durch das blaue Radwegschild mit einem Zusatzschild und zwei entgegengerichteten Pfeilen angezeigt.

Frage 3

© Stadt Köln

Gestern bin ich über den Radweg am Stadthaus in Deutz gefahren und da zieht plötzlich ein junger Mann auf seinem Elektro-Roller vor mich. Wenn es mich auch ein wenig wurmte, dass er schneller war als ich, der hat doch auf dem Fahrradweg nichts verloren, oder?

Liebe Rita!

  • Alle Menschen, die einen Roller fahren, müssen auf dem Gehweg fahren, egal ob die Roller einen Motor haben oder nicht.
  • Wer mit dem Elektro-Roller unterwegs ist, muss immer auf der Fahrbahn fahren.
  • Ist ein Radweg vorhanden, müssen Menschen auf dem Elektro-Roller ihn befahren. Ist keiner da, fahren sie auf der Fahrbahn oder, falls markiert, auf den Fahrrad- oder Schutzstreifen.

Richtige Lösung:

  • Ist ein Radweg vorhanden, müssen Menschen auf dem Elektro-Roller ihn befahren. Ist keiner da, fahren sie auf der Fahrbahn oder, falls markiert, auf den Fahrrad- oder Schutzstreifen.

Erläuterung:

Wenn Radwege, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen vorhanden sind, müssen Sie diese mit Ihrem Elektro-Roller befahren. Das gilt für Sie sogar dann, wenn ein Radweg für Radfahrende gar nicht mehr benutzungspflichtig ist. Ist kein Radweg, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren. Sie dürfen nicht auf dem Gehweg fahren, selbst wenn dieser für Radfahrende freigegeben ist. Dort fahren nur die Roller, die mit reiner Muskelkraft bewegt werden.

Frage 4

© Stadt Köln

Am ersten schönen Tag ist es mir aufgefallen: Die Schmitze Billa wollte mit dem Rad über einen Zebrastreifen fahren und war ganz entrüstet, als der Hennes mit seinem Auto nicht für sie angehalten hat. "Das kann teuer werden", hat die Billa später zum Hennes gesagt, "du musst für mich halten, wenn ich mit dem Rad auf dem Zebrastreifen bin." Hat sie Recht?

Liebe Rita!

  • Der Hennes mit dem Auto hätte für die Billa mit dem Rad auf dem Zebrastreifen halten müssen.
  • Der "Zebrastreifen" heißt ja eigentlich "Fußgängerüberweg". Hätte die Billa ihr Rad geschoben und am Rand gestanden, dann hätte der Hennes halten müssen, aber nicht, wenn sie auf dem Rad fährt.

Richtige Lösung:

  • Der "Zebrastreifen" heißt ja eigentlich "Fußgängerüberweg". Hätte die Billa ihr Rad geschoben und am Rand gestanden, dann hätte der Hennes halten müssen , aber nicht, wenn sie auf dem Rad fährt.

Erläuterung:

Sie genießen als Fußgänger*in auf dem "Zebrastreifen" einen besonderen Schutz. Menschen, die mit Fahrzeugen unterwegs sind, müssen anhalten, damit Sie die Fahrbahn sicher überqueren können. Wollen Sie dagegen auf dem Fahrrad den Zebrastreifen fahrend überqueren, sind Sie ein*e Radfahrer*in und kein*e Fußgänger*in. Radfahrende sind auf dem Zebrastreifen nicht besonders geschützt.

Frage 5

© Stadt Köln

Wo ich ja gar nicht so gerne fahre, sind die Straßen, in denen Schienen liegen. Da habe ich oft so ein komisches Gefühl. Mir haben schon viele erzählt, dass sie da richtig fies gefallen sind. Was mache ich denn am besten, damit mir das nicht passiert?

Liebe Rita!

  • Du solltest im Schienenbereich aufmerksam und vorsichtig fahren. Besonders nach Regenschauern sind Schienen extrem rutschig.
  • Wenn du Schienen kreuzen musst, mach das in einem möglichst großen Winkel, damit das Rad nicht in die Schienen gerät und du stürzt.
  • Wenn du längere Strecken an Schienen entlang fährst, ist es sicherer, zwischen den Schienen zu fahren. Hier ist mehr Platz und du bist nicht in Reichweite von parkenden Autofahrenden, die plötzlich die Tür öffnen.

Richtige Lösungen:

  • Du solltest im Schienenbereich aufmerksam und vorsichtig fahren. Besonders nach Regenschauern sind Schienen extrem rutschig.
  • Wenn du Schienen kreuzen musst, mach das in einem möglichst großen Winkel, damit das Rad nicht in die Schienen gerät und du stürzt.
  • Wenn du längere Strecken an Schienen entlang fährst, ist es sicherer, zwischen den Schienen zu fahren. Hier ist mehr Platz und du bist nicht in Reichweite von parkenden Autofahrenden, die plötzlich die Tür öffnen.

Erläuterung:

Im Bereich von Schienen drohen Ihnen als Radfahrer*in verschiedene Gefahren: Zum einen passiert es schnell, dass ein Rad in die Schienen "einfädelt" und so eine abrupte Vollbremsung verursacht wird. Ein Sturz ist dann fast unvermeidlich. Zum anderen besteht die Gefahr, dass Sie auf den Schienen ausgleiten, denn insbesondere nach Regen- oder Schneeschauern sind sie sehr rutschig.

Sie sollten Straßen mit Schienen daher besonders aufmerksam befahren. Um das Einfädeln zu vermeiden, sollten Sie die Schienen beim Queren in einem möglichst großen Winkel überfahren. Es ist sicherer, die Schiene vorsichtig zu kreuzen und in der Mitte der Straßenbahnschienen zu fahren, wenn sich neben den Schienen noch Längsparkstände befinden. Fahren Sie in der Mitte, sind Sie nicht mehr in der Reichweite von Autofahrenden, die plötzlich die Türe öffnen.

Frage 6

© Stadt Köln

Der Schatzemann und ich machen ja gerne Radtouren. Nächsten Samstag wollen wir nachmittags los und noch fix auf der Hohe Straße an der Fußgängerzone etwas abholen. Jetzt hat mir der Schatzemann aber gesagt, dass wir da gar nicht fahren dürfen. Wenn wir aber ganz vorsichtig an den zu Fuß Gehenden vorbeifahren müsste das doch gehen, oder?

Liebe Rita!

  • Hier darfst du generell immer nur vorsichtig und im Schritttempo fahren.
  • Samstags darfst du nur bis 11 Uhr in dieser Fußgängerzone fahren. Wenn du hier später unterwegs bist, musst du das Fahrrad schieben.
  • Das Fahren mit dem Elektro-Roller ist hier verboten.

Richtige Lösungen:

  • Hier darfst du generell immer nur vorsichtig und im Schritttempo fahren.
  • Samstags darfst du nur bis 11 Uhr in dieser Fußgängerzone fahren. Wenn du hier später unterwegs bist, musst du das Fahrrad schieben.
  • Das Fahren mit dem Elektro-Roller ist hier verboten.

Erläuterung:

Sind Fußgängerzonen mit dem Zusatz "Radfahrer frei" versehen, dürfen Sie als Radfahrer*in hier generell nur vorsichtig und im Schritttempo fahren. Die ausgesprochene Ausnahme gilt nicht für Fahrende mit Elektro-Rollern. Oft ist das Befahren von Fußgängerzonen auch durch weitere Einschränkungen geregelt. In unserem Beispiel dürfen Sie als Radfahrer*in die Zone von 20 Uhr abends bis 11 Uhr vormittags befahren. Nach 11 Uhr ist dann allerdings Schieben angesagt.

Frage 7

© Stadt Köln

Es gibt Straßen, da spielen wir Radfahrende die allererste Geige. Das sind die Fahrradstraßen. Mir fällt aber nicht mehr ein, was da eigentlich wichtig ist. Bestimmt kann mir da aber jemand helfen?

Liebe Rita!

  • Wenn die Fahrradstraße für Auto- und Motorradfahrende offen ist, dann dürfen sie nicht schneller als 30 Kilometer pro Stunde fahren und müssen ihre Geschwindigkeit sogar noch weiter senken und sich dem Radverkehr anpassen, wenn es nötig ist.
  • Radfahrende dürfen hier immer nebeneinander fahren.
  • Radfahrende haben immer und in jeder Situation Vorfahrt.

Richtige Lösungen: 

  • Wenn die Fahrradstraße für Auto- und Motorradfahrende offen ist, dann dürfen sie nicht schneller als 30 Kilometer pro Stunde fahren und müssen ihre Geschwindigkeit sogar noch weiter senken und sich dem Radverkehr anpassen, wenn es nötig ist.
  • Radfahrende dürfen hier immer nebeneinander fahren.

Erläuterung:

Radfahrer*innen genießen auf Fahrradstraßen besondere Rechte. Auto- oder Motorradfahrende sind hier nur dann zugelassen, wenn ihnen das Befahren durch ein Zusatzschild erlaubt wird. Schneller als 30 Kilometer pro Stunde dürfen sie nicht fahren. Radfahrer*innen dürfen nebeneinander fahren. Sogar dann, wenn Menschen im Auto oder auf dem Motorrad wegen Ihnen langsamer fahren müssen. In Fahrradstraßen gilt in der Regel die Vorfahrtsregelung "Rechts-vor-Links" und damit haben Sie nicht immer und in jeder Situation Vorfahrt. Selbstverständlich gilt in Fahrradstraßen für alle Verkehrsteilnehmende das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Frage 8

© Stadt Köln

Gestern traf ich zufällig den Hennes am Briefkasten und der fing direkt an zu schimpfen. Er hat ein Knöllchen bekommen, weil er zu eng an einem Radfahrer vorbeigefahren ist. "Das ist eine Unverschämtheit", hat der Hennes geschrien, "da stand ja nicht mal ein Schild und überhaupt, seit wann muss ich für so einen Quatsch zahlen?" Was hätte ich da sagen sollen?

Liebe Rita!

  • Autofahrende müssen innerorts beim Überholen von Radfahrenden immer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten, auch dann, wenn kein Schild da steht. Machen sie das nicht, kann das 30 Euro Bußgeld kosten.
  • Autofahrende können immer selbst einschätzen, wie viel Abstand beim Überholen sicher ist und in engen Straßen reicht dann der Abstand von einem Meter.
  • Hennes hat Recht. In der Stadt müssen Autofahrende nur dann 1,5 Meter Seitenabstand einhalten, wenn das auf einem Schild steht.

Richtige Lösung:

  • Autofahrende müssen innerorts beim Überholen von Radfahrenden immer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten, auch dann, wenn kein Schild da steht. Machen sie das nicht, kann das 30 Euro Bußgeld kosten.

Erläuterung:

Seit der Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung im Jahr 2020 ist der Abstand beim Überholen von Radfahrenden gesetzlich verankert worden. Der motorisierte Verkehr muss innerorts zu Ihnen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Außerhalb der geschlossenen Ortschaft erhöht sich der Abstand auf zwei Meter. Natürlich gilt das für Autofahrende auch dann, "wenn kein Schild da steht".

Frage 9

© Kzenon – stock.adobe.com

Gestern treffe ich die Schmitze Billa und sie erzählt mir, dass sie auf der Neusser Straße geparkt hat. Als sie die Autotür öffnete, kam plötzlich ein Radfahrer von hinten und ja, es ist gerade nochmal gut gegangen. Mir fiel dazu der "Holländische Griff" ein. Radfahrende können auch dazu beitragen, sicherer unterwegs zu sein. Aber genau weiß ich auch nicht mehr, wie das alles ging.

Liebe Rita!

  • Radfahrende müssen eine Schutzweste tragen und immer, wenn sie an parkenden Autos vorbeifahren, klingeln.
  • Zu ihrer eigenen Sicherheit sollten Radfahrende zu parkenden Autos einen Sicherheitsabstand von rund einem Meter einhalten. Gemessen wird das vom rechten Lenkerende aus.
  • Autofahrende müssen sich vor dem Öffnen der Tür mit Schulterblick nach links drehen. Wenn sie mit der rechten Hand nach der Tür greifen, passiert das automatisch und das ist dann der "Holländische Griff".

Richtige Lösungen:

  • Zu ihrer eigenen Sicherheit sollten Radfahrende zu parkenden Autos einen Sicherheitsabstand von rund einem Meter einhalten. Gemessen wird das vom rechten Lenkerende aus.
  • Autofahrende müssen sich vor dem Öffnen der Tür mit Schulterblick nach links drehen. Wenn sie mit der rechten Hand nach der Tür greifen, passiert das automatisch und das ist dann der "Holländische Griff".

Erläuterung:

Einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit können Sie mit dem "Holländischen Griff" leisten. Bei diesem Griff öffnet der Fahrende die Tür mit der rechten und der Beifahrende die Tür mit der linken Hand. Wenn Sie die Hand einsetzen, die von der Tür abgewandt ist, drehen Sie sich automatisch in Richtung des Spiegels beziehungsweise in Richtung Schulterblick. So können Unfälle zwischen Radfahrenden und plötzlich sich öffnenden Autotüren vermieden werden. Sie als Radfahrende*r sollten dagegen mit einem Mindestabstand von rund einem Meter an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren. So sind Sie nicht im unmittelbaren Bereich der Türen.

Frage 10

© Stadt Köln

Wie immer zum Schluss: Ihre Lieblingsfrage, die mit der Vorfahrt. Ich weiß, ich gehe damit allen auf die Nerven. Aber im letzten Jahr haben viele wieder nicht richtig geantwortet und ich frage jetzt so lange, bis es alle wissen. Wer auf dem Bild hat hier Vorfahrt?

Liebe Rita! 

  • Der Radfahrer mit dem blauen Kreis, der den Radweg in der vorgegebenen Fahrtrichtung befährt, hat Vorfahrt.
  • Der Radfahrer mit dem roten Kreis, der den Radweg entgegen der erlaubten Fahrtrichtung befährt, hat ebenfalls Vorfahrt. Er bringt sich aber in große Unfallgefahr.
  • Die Person im grauen Auto hat Vorfahrt.

Richtige Lösungen:

  • Der Radfahrer mit dem blauen Kreis, der den Radweg in der vorgegebenen Fahrtrichtung befährt, hat Vorfahrt.
  • Der Radfahrer mit dem roten Kreis, der den Radweg entgegen der erlaubten Fahrtrichtung befährt, hat ebenfalls Vorfahrt. Er bringt sich aber in große Unfallgefahr.

Erläuterung:

Autofahrende, die in eine vorfahrtsberechtigte Straße einbiegen wollen, müssen die Vorfahrt achten. Natürlich gilt die Vorfahrt auch für Radfahrende, die den begleitenden Radweg dieser Straße befahren. Oft wird aber verkannt, dass auch die Radfahrenden, die den Radweg entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren, Vorfahrt haben.

Als "Geister-Radler*in" bringen Sie sich in erhebliche Unfallgefahr. Wer aus der angrenzenden Straße ausfährt, rechnet nicht mit Verkehr aus dieser Richtung. Ebenso können sich Behinderungen bis hin zu kritischen Situationen oder zu Unfällen für die Radfahrenden ergeben, die den Radweg in der korrekten Richtung befahren.