Pünktlich zum Start in die Fahrradsaison haben wir auch in diesem Frühjahr unser Fahrradquiz angeboten. Bis zum 31. Mai 2026 hatten Sie die Möglichkeit, Ihr Wissen zu den Radverkehrsregeln zu überprüfen. Ihr Gewinn? Ein Zuwachs an Sicherheit und Verständnis.
Damit Sie die Fragen nochmal in Ruhe durchgehen können, finden Sie hier die Lösungen zu Ritas Fragen mit einer kurzen Erläuterung zu jeder Antwort.
Frage 1
Gestern war ich in Nippes unterwegs. Da sehe ich, dass Nachbar Hennes sein Enkelchen aus der Grundschule abgeholt hat. Und was soll ich Ihnen sagen: Auch der Hennes wird "modern", denn er kommt nicht mit dem Auto, sondern mit dem Lastenrad vorgefahren. Was muss er beachten?
- Das Rad muss offiziell für die Personenbeförderung gebaut sein und jedes Kind braucht seinen eigenen, festen Sitzplatz.
- Auch mit dem Lastenrad oder mit dem Hänger können Unfälle passieren. Ein Helm kann Hennes und sein Enkelchen vor schweren Folgen schützen.
- Weil Kinder unter 10 Jahren auf dem Gehweg fahren dürfen, darf der Hennes mit dem Lastenrad und seinem Enkelchen auch auf dem Gehweg fahren.
Richtige Lösungen:
- Das Rad muss offiziell für die Personenbeförderung gebaut sein und jedes Kind braucht seinen eigenen, festen Sitzplatz.
- Auch mit dem Lastenrad oder mit dem Hänger können Unfälle passieren. Ein Helm kann Hennes und sein Enkelchen vor schweren Folgen schützen.
Erläuterung:
Kinder dürfen bis zum siebten Geburtstag auf dem Fahrrad mitfahren. Wenn Sie ältere Kinder transportieren möchten, benötigt Ihr Fahrrad eine Vorrichtung zur Personenbeförderung, wie beispielsweise ein Lastenrad mit Sitzplatz.
Helme können schwere Unfallfolgen verhindern. Daher sollten sowohl Sie, als auch die Mitfahrenden einen Helm tragen.
Wenn Sie Kinder mit einem Lastenrad oder auf einem Kindersitz mitnehmen, dürfen Sie den Gehweg nicht benutzen.
Frage 2
Jetzt muss ich Sie mal was Wichtiges fragen: Natürlich darf ich auf dem Rad nicht freihändig fahren. Aber einhändig, das geht doch für ein Stückchen. Aber was ist, wenn ich in der Hand ein Handy halte und dann nur ein ganz, ganz kurzes Gespräch führe? Oder nur mal ganz kurz meine Nachrichten checke. Das müsste doch gehen, oder?
- Ein kurzes Telefonat ist okay, solange du nicht freihändig fährst. Wir sind ja nicht beim Zirkus.
- Wenn du das Handy während der Fahrt in der Hand hältst, riskierst du ein Bußgeld. Erlaubt ist die Nutzung nur per Halterung und Headset.
- Wenn du dich während des Fahrens mit dem Handy beschäftigst, bist du abgelenkt. Es ist auf jeden Fall sicherer, bei Telefonaten oder beim Checken von Nachrichten kurz anzuhalten.
Richtige Lösungen:
- Wenn du das Handy während der Fahrt in der Hand hältst, riskierst du ein Bußgeld. Erlaubt ist die Nutzung nur per Halterung und Headset.
- Wenn du dich während des Fahrens mit dem Handy beschäftigst, bist du abgelenkt. Es ist auf jeden Fall sicherer, bei Telefonaten oder beim Checken von Nachrichten kurz anzuhalten.
Erläuterung:
Die Handynutzung beim Fahrradfahren ist zwar grundsätzlich erlaubt, aber Sie dürfen das Handy dabei nicht in der Hand halten. Benutzen dürfen Sie das Handy beim Radfahren nur, wenn Sie es am Fahrrad befestigt haben oder am Körper tragen und Sie über ein Headset oder eine Freisprechfunktion telefonieren.
Wenn Sie gegen diese Regel verstoßen, riskieren Sie ein Bußgeld. Denn eine Handynutzung während der Fahrt lenkt ab. Wenn Sie in Ruhe aber sicher Nachrichten checken oder kurz telefonieren möchten, halten Sie bitte an und behindern Sie dabei niemanden.
Frage 3
Wo ich ja gar nicht so gerne fahre, sind die Straßen, in denen Schienen liegen. Da habe ich oft so ein komisches Gefühl. Mir haben schon viele erzählt, dass sie da richtig fies gefallen sind. Was mache ich denn am besten, damit mir das nicht passiert?
- Du solltest im Schienenbereich aufmerksam und vorsichtig fahren. Besonders nach Regenschauern sind Schienen extrem rutschig.
- Wenn du Schienen kreuzen musst, mach das in einem möglichst großen Winkel, damit das Rad nicht in die Schienen gerät und du stürzt.
- Wenn du längere Strecken an Schienen entlang fährst, ist es sicherer, zwischen den Schienen zu fahren. Hier ist mehr Platz und du bist nicht in Reichweite von parkenden Autofahrenden, die plötzlich die Tür öffnen.
Richtige Lösungen:
- Du solltest im Schienenbereich aufmerksam und vorsichtig fahren. Besonders nach Regenschauern sind Schienen extrem rutschig.
- Wenn du Schienen kreuzen musst, mach das in einem möglichst großen Winkel, damit das Rad nicht in die Schienen gerät und du stürzt.
- Wenn du längere Strecken an Schienen entlang fährst, ist es sicherer, zwischen den Schienen zu fahren. Hier ist mehr Platz und du bist nicht in Reichweite von parkenden Autofahrenden, die plötzlich die Tür öffnen.
Erläuterung:
Im Bereich von Schienen drohen Ihnen beim Fahrradfahren zwei zentrale Gefahren: Erstens kann Ihr Rad sich in der Schiene verfangen, sodass Sie hinfallen. Zweitens sind nasse Schienen sehr rutschig, und Sie könnten ausrutschen.
Fahren Sie daher im Bereich von Schienen besonders aufmerksam. Vermeiden Sie das Einfädeln, indem Sie die Schiene in einem möglichst großen Winkel überqueren. Wenn neben den Schienen Parkplätze sind, kreuzen Sie die äußere Schiene vorsichtig und fahren Sie in der Mitte der Schienen. Hier sind Sie vor Türen geschützt, die plötzlich geöffnet werden und vor Autofahrenden, die unvermittelt ausparken.
Frage 4
Der Schatzemann und ich machen ja gerne Radtouren. Unsere nächste Tour planen wir für den 1. Mai. Wir wollen dabei auch durch die Hohe Straße radeln. Aber Moment: Letztes Jahr wollten wir an einem normalen Freitagnachmittag durchfahren und durften das nicht. Was meinen Sie, dürfen wir das am Feiertag? Wir fahren auch ganz vorsichtig.
- Klar, an Feiertagen, wie am 1. Mai, darfst du in vielen Fußgängerzonen im Schritttempo und mit viel Rücksicht gegenüber den zu Fuß Gehenden mit dem Rad fahren.
- An Werktagen darfst du am Nachmittag hier nicht mit dem Fahrrad fahren. Aber du kannst absteigen und schieben.
- Mit dem Elektroroller darfst du hier nicht fahren.
Richtige Lösung:
- Klar, an Feiertagen, wie am 1. Mai, darfst du in vielen Fußgängerzonen im Schritttempo und mit viel Rücksicht gegenüber den zu Fuß Gehenden mit dem Rad fahren.
- An Werktagen darfst du am Nachmittag hier nicht mit dem Fahrrad fahren. Aber du kannst absteigen und schieben.
- Mit dem Elektroroller darfst du hier nicht fahren.
Erläuterung:
Sind Fußgängerzonen mit dem Zusatz "Radfahrer frei" versehen, dürfen Sie hier mit dem Fahrrad nur vorsichtig und im Schritttempo fahren. Die Ausnahme gilt nur für Radfahrende. Mit dem Elektroroller dürfen Sie hier nicht fahren.
Oft gibt es weitere Einschränkungen. In unserem Beispiel dürfen Sie die Zone nur zwischen 20 Uhr abends und 11 Uhr vormittags mit dem Fahrrad befahren, danach müssen Sie es schieben. An Sonn- und Feiertagen – wie beispielsweise am 1. Mai – ist vorsichtiges Fahren mit dem Fahrrad erlaubt.
Frage 5
Stellen Sie sich vor: Ich komme gestern aus dem Haus und da hat irgendwer meinen Rückstrahler kaputt gemacht. Es ist nicht zu fassen. Das brachte mich aber zum Nachdenken: Welche Beleuchtung brauche ich überhaupt am Fahrrad und ist es schlimm, wenn ich mal eben ohne den Rückstrahler fahre?
- Wenn du nur tagsüber fährst, brauchst du keine Beleuchtung dabei zu haben. Aber die Katzenaugen vorne und hinten, an den Pedalen und an den Reifen, die müssen da sein.
Richtige Lösungen:
- Dein Fahrrad muss immer richtig beleuchtet sein oder du musst die Anstecklichter dabei haben. Die Katzenaugen vorne und hinten, an den Pedalen und Reifen müssen da sein.
Erläuterung:
Wer mit seinem Fahrrad unterwegs ist, muss über eine funktionierende Beleuchtung verfügen. Mittlerweile muss diese nicht mehr fest am Fahrrad verbaut sein, denn Sie können auch Anstecklichter verwenden. Diese müssen natürlich aufgeladen und funktionsfähig sein.
Neben weißem Frontscheinwerfer und rotem Rücklicht brauchen Sie Reflektoren an den Pedalen, an den Reifen oder Speichen sowie vorne weiße und hinten rote Rückstrahler. Letztere können in den Scheinwerfer oder das Rücklicht eingebaut sein.
Frage 6
Eigentlich finde ich Fahrradstraßen ja toll. Man kann zu zweit nebeneinander fahren und die Autofahrenden müssen Rücksicht auf einen nehmen. Aber jetzt gucken Sie sich mal die neue Markierung an. Heißt das, dass ich zwischen Bordstein und den rot-weißen Streifen fahren soll? Das ist aber jetzt schon ziemlich eng.
- Die rot-weiße durchgezogene Markierung ist nur eine zusätzliche Kennzeichnung der Fahrradstraße. Wie immer solltest du vom Bordstein rund einen Meter Abstand halten.
- Wenn in der Fahrradstraße auch Autos fahren dürfen, dann wissen die Autofahrenden wegen der rot-weißen Markierung noch einmal besser, dass sie hier nicht schneller als 30 Kilometer pro Stunde fahren dürfen.
- Radfahrende auf Fahrradstraßen wissen wegen der rot-weißen Markierung noch einmal besser, dass sie immer und in jeder Situation Vorfahrt haben.
Richtige Lösungen:
- Die rot-weiße durchgezogene Markierung ist nur eine zusätzliche Kennzeichnung der Fahrradstraße. Wie immer solltest du vom Bordstein rund einen Meter Abstand halten.
- Wenn in der Fahrradstraße auch Autos fahren dürfen, dann wissen die Autofahrenden wegen der rot-weißen Markierung noch einmal besser, dass sie hier nicht schneller als 30 Kilometer pro Stunde fahren dürfen.
Erläuterung:
Als Radfahrende*r genießen Sie in Fahrradstraßen besondere Rechte. Auto- oder Motorradfahrende dürfen hier nur fahren, wenn ein Zusatzschild es erlaubt. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 Kilometer pro Stunde. Als Radfahrende*r dürfen Sie nebeneinander fahren, auch wenn Autos dadurch langsamer fahren müssen. In Fahrradstraßen gilt grundsätzlich "Rechts-vor-Links", es sei denn, Schilder geben der Fahrradstraße Vorfahrt.
Neben den auffälligen Fahrradstraßen-Markierungen auf dem Boden gibt es mittlerweile auf den meisten neuen Fahrradstraßen weitere Markierungen: Rote Leitmarkierungen verdeutlichen Ihnen den Verlauf der Fahrradstraße und helfen Ihnen bei der Routenfindung. Weiße Markierungen am Fahrbahnrand sorgen für einen Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen. Als Radfahrende*r sollten Sie nach Möglichkeit links von diesen Markierungen fahren und sich nicht zwischen Markierung und Bordstein quetschen.
Frage 7
Gestern treffe ich die Nachbarin Marie Leev und sie erzählt mir, dass sie auf der Neusser Straße geparkt hat. Als sie die Autotür öffnete, kam plötzlich eine Radfahrerin von hinten. Es ist gerade nochmal gut gegangen. Mir fiel dazu der "Holländische Griff" ein. Radfahrende können auch dazu beitragen, sicherer unterwegs zu sein. Im letzten Jahr hat die Stadt dazu eine Kampagne gemacht. Was haben die zu solchen Unfällen gesagt?
- Wenn du mit dem Fahrrad unterwegs bist, musst du eine Schutzweste tragen und immer klingeln, wenn du an parkenden Autos vorbeifährst.
- Zu deiner eigenen Sicherheit solltest du mit dem Fahrrad einen Sicherheitsabstand von rund einem Meter zu parkenden Autos einhalten. Gemessen wird das vom rechten Lenkerende aus.
- Wenn du mit dem Auto unterwegs bist, musst du dich vor dem Öffnen der Tür mit Schulterblick vergewissern, ob sich ein Radfahrender nähert. Wenn du dabei mit der rechten Hand nach der Tür greifst, passiert das automatisch und das ist dann der "Holländische Griff".
Richtige Lösungen:
- Zu deiner eigenen Sicherheit solltest du mit dem Fahrrad einen Sicherheitsabstand von rund einem Meter zu parkenden Autos einhalten. Gemessen wird das vom rechten Lenkerende aus.
- Wenn du mit dem Auto unterwegs bist, musst du dich vor dem Öffnen der Tür mit Schulterblick vergewissern, ob sich ein Radfahrender nähert. Wenn du dabei mit der rechten Hand nach der Tür greifst, passiert das automatisch und das ist dann der "Holländische Griff".
Erläuterung:
Einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit können Sie mit dem "Holländischen Griff" leisten. Der Griff ist einfach und effektiv: Wenn Sie auf der Fahrerseite des Autos sitzen, öffnen Sie die Autotür mit der rechten Hand. Wenn Sie auf der Beifahrerseite sitzen, öffnen Sie die Autotür mit der linken Hand. Sie öffnen die Tür also immer mit der abgewandten Hand. Dadurch drehen Sie sich im Auto automatisch in Richtung Straße oder Radweg, sehen Radfahrende besser und können einen Dooring-Unfall vermeiden.
Als Radfahrende*r sollten Sie mit einem Abstand von etwa einem Meter an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren, um solche "Dooringunfälle" zu vermeiden.
Frage 8
Gestern bin ich über den Radweg am Stadthaus in Deutz gefahren und da zieht plötzlich ein junger Mann auf seinem Elektroroller vor mich. Wenn es mich auch ein wenig wurmte, dass er schneller war als ich, der hat doch auf dem Fahrradweg nichts verloren, oder?
- Wenn du mit einem Roller fährst, musst du auf dem Gehweg fahren, egal ob der Roller einen Motor hat oder nicht.
- Wenn du mit einem Elektroroller unterwegs bist, musst du immer auf der Fahrbahn fahren.
- Wenn ein Radweg vorhanden ist, muss du ihn mit deinem Elektroroller nutzen. Wenn kein Radweg vorhanden ist, muss du auf der Fahrbahn beziehungsweise auf den markierten Fahrrad- oder Fahrradschutzstreifen fahren.
Richtige Lösung:
- Wenn ein Radweg vorhanden ist, muss du ihn mit deinem Elektroroller nutzen. Wenn kein Radweg vorhanden ist, muss du auf der Fahrbahn beziehungsweise auf den markierten Fahrrad- oder Fahrradschutzstreifen fahren.
Erläuterung:
Wenn Sie mit einem Elektroroller unterwegs sind und es einen Radweg, Radschutzstreifen oder Radfahrstreifen gibt, müssen Sie diesen auch befahren. Das gilt auch dann, wenn ein Radweg für Radfahrende gar nicht mehr benutzungspflichtig ist.
Fehlt ein Radweg, fahren Sie mit Ihrem Elektroroller auf der Fahrbahn. Sie dürfen nicht auf dem Gehweg fahren, selbst wenn dieser für Radfahrende freigegeben ist. Dort fahren nur nicht motorisierte Roller.
Auch in Fußgängerzonen dürfen Sie mit dem Elektroroller grundsätzlich nicht fahren, selbst wenn dieser für Fahrräder freigegeben ist.
Frage 9
Der Schatzemann und ich waren gestern beim Frühlingsfest. Da gab es Musik, Sonnenschein und das ein oder andere Gläschen Alkohol. Ich habe gedacht, dass ein paar Schlangenlinien beim Radfahren kein Problem sind, solange wir nicht 1,6 Promille im Blut haben. Aber der Schatzemann wollte unbedingt, dass wir die Räder nach Hause schieben. Stellt er sich nicht ein bisschen an?
- Dein Schatzemann ist aber wirklich pingelig: Wenn du unter 1,6 Promille bleibst, darfst du mit dem Rad nach Hause fahren, vorausgesetzt, du schaffst es aufzusteigen.
- Der Wert von 1,6 Promille Blutalkohol zeigt nur die Grenze zur Straftat an. Unter diesem Wert ist alkoholisiertes Fahren eine Ordnungswidrigkeit. Darüber ist es eine Straftat, die Punkte in Flensburg und sehr hohe Geldstrafen nach sich ziehen kann.
- Schon ab 0,3 Promille ist beim Radfahren Schluss mit lustig, wenn du Ausfallerscheinungen zeigst, wie zum Beispiel Schlangenlinien fahren. Natürlich gilt das erst recht, wenn du an einem Unfall beteiligt bist.
Richtige Lösungen:
- Der Wert von 1,6 Promille Blutalkohol zeigt nur die Grenze zur Straftat an. Unter diesem Wert ist alkoholisiertes Fahren eine Ordnungswidrigkeit. Darüber ist es eine Straftat, die Punkte in Flensburg und sehr hohe Geldstrafen nach sich ziehen kann.
- Schon ab 0,3 Promille ist beim Radfahren Schluss mit lustig, wenn du Ausfallerscheinungen zeigst, wie zum Beispiel Schlangenlinien fahren. Natürlich gilt das erst recht, wenn du an einem Unfall beteiligt bist.
Erläuterung:
Es gibt das Gerücht, dass Radfahrende mit bis zu 1,6 Promille Alkohol im Blut noch fahren dürfen. Natürlich stimmt das nicht! Auch unter 1,6 Promille sollten Sie kein Fahrrad mehr fahren und dieses nach Hause schieben.
Wenn Sie beispielsweise mit 0,3 Promille Ausfallerscheinungen am Lenker zeigen, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Ausfallerscheinungen könnten sein, dass Sie mit plötzlichen Schwenkern oder in Schlangenlinien fahren. Das gilt erst recht, wenn Sie an einem Unfall beteiligt sind. Und zwar unabhängig davon, ob Sie den Unfall verschuldet haben.
Ab 1,6 Promille Alkoholgehalt tritt die "absolute Fahruntüchtigkeit" ein. Wenn Sie mit mehr als 1,6 Promille Fahrrad fahren, begehen Sie keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Dies kann eine erhebliche Geldstrafe und Punkte in Flensburg nach sich ziehen.
Diese Vorgaben gelten auch für Pedelec-Fahrende. Für E-Bike-Fahrende gelten die selben Vorgaben wie für den Autoverkehr.
Frage 10
Wie immer zum Schluss: Ihre Lieblingsfrage, die mit der Vorfahrt. Ich weiß, ich gehe damit allen auf die Nerven. Aber im letzten Jahr haben viele wieder nicht richtig geantwortet und ich frage jetzt so lange, bis es alle wissen. Wer auf dem Bild hat hier Vorfahrt?
- Der Radfahrer mit dem blauen Kreis, der den Radweg in der vorgegebenen Fahrtrichtung befährt, hat Vorfahrt.
- Der Radfahrer mit dem roten Kreis, der den Radweg entgegen der erlaubten Fahrtrichtung befährt, hat ebenfalls Vorfahrt. Er bringt sich aber in große Unfallgefahr.
- Die Person im grauen Auto hat Vorfahrt.
Richtige Lösungen:
- Der Radfahrer mit dem blauen Kreis, der den Radweg in der vorgegebenen Fahrtrichtung befährt, hat Vorfahrt.
- Der Radfahrer mit dem roten Kreis, der den Radweg entgegen der erlaubten Fahrtrichtung befährt, hat ebenfalls Vorfahrt. Er bringt sich aber in große Unfallgefahr.
Erläuterung:
Autofahrende, die in eine vorfahrtsberechtigte Straße einbiegen wollen, müssen natürlich die Vorfahrt beachten. Das gilt auch gegenüber Radfahrenden, die den begleitenden Radweg dieser Straße befahren.
Diese Autofahrenden müssen aber auch auf Radfahrende warten, die den Radweg entgegen der erlaubten Fahrtrichtung befahren. Die Regelung der Vorfahrt bleibt gleich – unabhängig davon, aus welcher Richtung die Menschen auf dem Fahrrad kommen.
Als "Geister-Radler*in" bringen Sie sich in solchen Situationen allerdings in erhebliche Unfallgefahr. Autofahrende rechnen nicht mit Verkehr aus dieser Richtung und achten oft nur auf den Verkehr aus der erlaubten Hauptrichtung. Ebenso können sie die Radfahrenden, die den Radweg in der korrekten Richtung befahren, behindern oder sogar kritische Situationen bis hin zu Unfällen hervorrufen.