Pünktlich zum Start in die Fahrradsaison haben wir auch in diesem Frühjahr unser Fahrradquiz angeboten. Bis zum 31. Mai 2024 hatten Sie die Möglichkeit, Ihr Wissen zu den Radverkehrsregeln zu überprüfen. Ihr Gewinn? Ein Zuwachs an Sicherheit und Verständnis.

Damit Sie die Fragen nochmal in Ruhe durchgehen können, finden Sie hier die Lösungen zu Ritas Fragen mit einer kurzen Erläuterung zu jeder Antwort.

Frage 1

© Stadt Köln

Gleich fahre ich mit dem Schatzemann auf dem Rad die erste größere Frühlings-Tour. Ganz bestimmt fahren wir dann über eine "Fahrradstraße" und der Schatzemann denkt dann sicher, ich weiß nicht, was hier für uns wichtig ist. Da hat er sich aber dieses Mal vertan, denn bestimmt könnt ihr mir das erklären und dann kann ich mit meinem Wissen glänzen.

Liebe Rita,

  • Radfahrende dürfen hier immer nebeneinander fahren.
  • Radfahrende haben immer und in jeder Situation Vorfahrt.
  • Wenn Auto- und Motorradfahrende hier auch fahren dürfen, muss das mit einem Schild angezeigt sein. Schneller als 30 Kilometer pro Stunde dürfen sie nicht fahren und müssen ihre Geschwindigkeit sogar noch weiter senken und sich dem Radverkehr anpassen, wenn es nötig ist. 

Richtige Lösungen:

  • Radfahrende dürfen hier immer nebeneinander fahren.
  • Wenn Auto- und Motorradfahrende hier auch fahren dürfen, muss das mit einem Schild angezeigt sein. Schneller als 30 Kilometer pro Stunde dürfen sie nicht fahren und müssen ihre Geschwindigkeit sogar noch weiter senken und sich dem Radverkehr anpassen, wenn es nötig ist.

Erläuterung:

Radfahrende genießen auf Fahrradstraßen besondere Rechte. Auto- oder Motorradfahrende sind hier nur dann zugelassen, wenn ihnen das Befahren durch ein Zusatzschild erlaubt wird. Schneller als 30 Kilometer pro Stunde dürfen sie nicht fahren. Radfahrende dagegen dürfen nebeneinander fahren und das gilt sogar dann, wenn Menschen im Auto oder auf dem Motorrad wegen ihnen langsamer fahren müssen. In Fahrradstraßen gilt in der Regel die Vorfahrtsregelung "Rechts-vor-Links" und damit haben dann Radfahrende nicht immer und in jeder Situation Vorfahrt. Selbstverständlich gilt in Fahrradstraßen für alle Verkehrsteilnehmenden das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Frage 2

© Stadt Köln

Mittlerweile haben wir ja immer mehr Schutzstreifen und Radfahrstreifen auf der Fahrbahn. Aber die alten Radwege, die gibt es ja teilweise auch noch. Manchmal würde ich aber schon lieber auf der Fahrbahn fahren – insbesondere wenn mir auch noch welche auf dem Rad entgegenkommen. Muss ich denn eigentlich immer auf dem Radweg fahren oder dürfen alle in die Richtung fahren, wie sie wollen?

Liebe Rita!

  • Wenn die Stadt sich schon die Arbeit gemacht hat, einen Radweg zu bauen, dann muss er auch immer befahren werden.
  • Du musst den Radweg grundsätzlich immer befahren, wenn er mit den blauen Radwegschildern, den Zeichen 237, 240, 241 der Straßenverkehrs-Ordnung, ausgeschildert ist. Sind die blauen Schilder nicht da, darfst du auch auf der Fahrbahn fahren.
  • Der Radweg neben der Fahrbahn führt in dieselbe Richtung, wie der Fahrstreifen neben ihm. Sollte der Radweg in beide Richtungen befahren werden dürfen, wird das durch die blaue Radwegbeschilderung und zwei entgegen gerichtete Pfeile angezeigt.

Richtige Lösung:

  • Du musst den Radweg grundsätzlich immer befahren, wenn er mit den blauen Radwegschildern, den Zeichen 237, 240, 241 der Straßenverkehrs-Ordnung, ausgeschildert ist. Sind die blauen Schilder nicht da, darfst du auch auf der Fahrbahn fahren.

Erläuterung:

Radwege müssen grundsätzlich befahren werden, wenn sie mit den blauen, runden Verkehrszeichen "Radweg" (Zeichen 237), gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240) oder getrennter Geh- und Radweg (Zeichen 241) der Straßenverkehrs-Ordnung ausgeschildert sind. Ist keines dieser Schilder vorhanden, dürfen Radfahrende zwischen der Benutzung des Radwegs und der Fahrbahn wählen. Radwege führen grundsätzlich in die Richtung, wie der Fahrstreifen neben ihm. Wer das missachtet, bringt sich und andere Menschen auf dem Fahrrad in Gefahr. Sollte ein Radweg in beide Fahrtrichtung freigegeben sein, so wird das durch das blaue Radwegschild mit einem Zusatzschild und zwei entgegengerichteten Pfeilen angezeigt.

Frage 3

© Stadt Köln

Gestern Vormittag bin ich über den Radweg am Stadthaus in Deutz gefahren und da zieht plötzlich ein junger Mann auf seinem Elektro-Roller vor mich. Wenn es mich auch ein wenig wurmte, dass er schneller war als ich, der hat doch auf dem Fahrradweg nichts verloren, oder?

Liebe Rita!

  • Alle Menschen, die einen Roller fahren, müssen auf dem Gehweg fahren, egal ob die Roller einen Motor haben oder nicht.
  • Wer mit dem Elektro-Roller unterwegs ist, muss immer auf der Fahrbahn fahren.
  • Ist ein Radweg vorhanden, müssen Menschen auf dem Elektro-Roller ihn befahren. Ist keiner da, fahren sie auf der Fahrbahn oder, falls markiert, auf den Fahrrad- oder Schutzstreifen.

Richtige Lösung:

  • Ist ein Radweg vorhanden, müssen Menschen auf dem Elektro-Roller ihn befahren. Ist keiner da, fahren sie auf der Fahrbahn oder, falls markiert, auf den Fahrrad- oder Schutzstreifen.

Erläuterung:

Wenn Radwege, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen vorhanden sind, müssen Menschen auf dem Elektro-Roller sie befahren. Das gilt für sie sogar dann, wenn ein Radweg für Radfahrende gar nicht mehr benutzungspflichtig ist. Ist keine Radverkehrsanlage vorhanden, müssen Fahrende mit Elektro-Rollern auf der Fahrbahn fahren. Sie dürfen nicht auf dem Gehweg fahren, selbst wenn der für Radfahrende freigegeben ist. Dort fahren nämlich nur die Roller, die mit reiner Muskelkraft bewegt werden.

Frage 4

© Stadt Köln

Ganz neu ist der Grünpfeil für Radfahrende ja jetzt schon nicht mehr. Aber ehrlich gesagt, ich weiß noch immer nicht so richtig, wofür der gut ist. Wer kann mir helfen?

Liebe Rita!

  • Du darfst immer zügig nach rechts abbiegen. Auch bei Rot.
  • Du hältst an der Ampel an und wenn alles frei ist, fährst du los. Egal wohin. Auch bei Rot.
  • Du hältst an der Ampel an und wenn du keine zu Fuß Gehenden oder bei "Grün" Fahrenden behinderst oder gefährdest, darfst du nach rechts abbiegen. Auch bei Rot.

Richtige Lösung:

  • Du hältst an der Ampel an und wenn du keine zu Fuß Gehenden oder bei "Grün" Fahrenden behinderst oder gefährdest, darfst du nach rechts abbiegen. Auch bei Rot.

Erläuterung:

Seit mehreren Jahren montieren wir Grünpfeile für Radfahrende an Ampeln. Sie ermöglichen ihnen das Rechtsabbiegen, auch wenn die Ampel rot zeigt. Radfahrende halten, wie vor einem Stoppschild, an und können dann auch bei rotem Signal vorsichtig nach rechts abbiegen. Wichtig ist allerdings, dass sie beim Abbiegen gegenüber zu Fuß Gehenden und anderen Verkehrsteilnehmenden Rücksicht nehmen und niemanden gefährden oder behindern, für den die Ampel grün zeigt. Die Nutzung des Grünpfeils ist auch nur ein Angebot. Eine Verpflichtung zum Abbiegen bei Rot besteht nicht.

Frage 5

© Stadt Köln

Jetzt im Frühjahr kann man ja so richtig schön durch die Parks radeln. Vor kurzem habe ich beobachtet, wie sich eine Fußgängerin und ein Radfahrer so richtig anbrüllten. "Raser" sagte die eine, "Spießerin, ich passe schon auf!" der andere. Da habe ich mich gefragt, was ich mit dem Rad im Park darf?

Liebe Rita!

  • Radfahrende haben Vorfahrt. Zu Fuß Gehende, müssen immer darauf achten, dass sie Radfahrenden nicht in die Quere kommen und sollten auch nicht nebeneinander gehen.
  • Mit dem "normalen" Fahrrad darfst du im Park fahren. Elektro-Fahrräder und Lastenräder sind in Parks verboten.
  • In Parks darfst du mit jedem Fahrrad fahren. Aber wenn hier zum Beispiel am Feiertag viele Menschen zu Fuß unterwegs sind, musst du vorsichtig und langsam fahren. Das gilt auch für das Radfahren auf Friedhöfen. 

Richtige Lösung:

  • In Parks darfst du mit jedem Fahrrad fahren. Aber wenn hier zum Beispiel am Feiertag viele Menschen zu Fuß unterwegs sind, musst du vorsichtig und langsam fahren. Das gilt auch für das Radfahren auf Friedhöfen.

Erläuterung:

Parks dienen der Erholung und daher haben zu Fuß Gehende hier Vorrang. Das Fahrradfahren in Parks und auch auf Friedhöfen ist allerdings grundsätzlich erlaubt. Radfahrende müssen allerdings immer auf zu Fuß Gehende Rücksicht nehmen und bei Bedarf vorsichtig und langsam fahren. Parks dürfen mit Elektro-Fahrrädern befahren werden, solange sie rechtlich als "Fahrräder" gelten und kein Versicherungskennzeichen benötigen.

Frage 6

© Stadt Köln

Wo ich ja gar nicht so gerne fahre, das ist die Zülpicher Straße. Da habe ich wegen der Schienen oft so ein komisches Gefühl. Mir haben schon viele erzählt, dass sie da richtig fies gefallen sind. Was mache ich denn am besten, damit mir das nicht passiert?

Liebe Rita!

  • Du solltest im Schienenbereich aufmerksam und vorsichtig fahren. Besonders nach Regenschauern sind Schienen extrem rutschig.
  • Wenn du Schienen kreuzen musst, mach das in einem möglichst großen Winkel, damit das Rad nicht in die Schienen gerät und du stürzt.
  • Grundsätzlich ist es sicherer, zwischen den Schienen zu fahren. Hier ist mehr Platz und du bist nicht in Reichweite von parkenden Autofahrenden, die plötzlich die Tür öffnen.

Richtige Lösungen:

  • Du solltest im Schienenbereich aufmerksam und vorsichtig fahren. Besonders nach Regenschauern sind Schienen extrem rutschig.
  • Wenn du Schienen kreuzen musst, mach das in einem möglichst großen Winkel, damit das Rad nicht in die Schienen gerät und du stürzt.
  • Grundsätzlich ist es sicherer, zwischen den Schienen zu fahren. Hier ist mehr Platz und du bist nicht in Reichweite von parkenden Autofahrenden, die plötzlich die Tür öffnen.

Erläuterung:

Im Schienenbereich sind Radfahrende verschiedenen Gefahren ausgesetzt: Es passiert schnell, dass ein Rad in die Schienen "einfädelt" und so eine abrupte Vollbremsung verursacht wird. Ein Sturz ist dann fast unvermeidlich. Auch besteht die Gefahr, dass Radfahrende auf den Schienen ausgleiten, denn insbesondere nach Regen- oder Schneeschauern sind sie sehr rutschig. Radfahrende sollten Straßen mit Schienen daher besonders aufmerksam befahren. Um das Einfädeln zu vermeiden, sollten sie die Schienen beim Queren in einem möglichst großen Winkel überfahren. Wenn sich neben den Schienen noch Längsparkstände befinden, ist es in der Regel sicherer, in der Mitte der Straßenbahnschienen zu fahren, auch wenn hier vorher die Schiene vorsichtig gekreuzt werden muss. Wer in der Mitte fährt, ist nicht mehr in der Reichweite von Autofahrenden, die plötzlich die Türe öffnen und hat zumindest diese Unfallgefahr vermieden.

Frage 7

© Stadt Köln

Sie werden es nicht glauben: Gestern kam ich an der Bäckerei vorbei und da steht das Auto von der Schmitze Billa ganz genau davor, direkt auf dem Schutzstreifen. Als ich sie später darauf ansprach, sagt sie, ich soll mich nicht so anstellen und sie darf das, weil sie nur kurz ein paar Brötchen holt. Jetzt frage ich mich doch, ob das so richtig ist.

Liebe Rita!

  • Jetzt stell' dich bitte nicht so an! Billa darf kurz auf dem Schutzstreifen parken, um Brötchen zu kaufen. So viel Zeit muss ja schließlich sein.
  • Wenn Billa im Auto wartet und einen anderen aussteigen lässt um Brötchen zu holen, dann darf sie das. Aber wenn sie selber das Auto verlässt, dann geht das nicht.
  • Billa darf auf dem Schutzstreifen nicht halten und nicht parken. Sie gefährdet damit Radfahrende.

Richtige Lösung: 

  • Billa darf auf dem Schutzstreifen nicht halten und nicht parken. Sie gefährdet damit Radfahrende.

Erläuterung:

Das Halten und das Parken ist auf Schutz- und Fahrradstreifen nicht gestattet und kann mit einem empfindlichen "Knöllchen" geahndet werden. Da hilft es auch nichts, wenn man nur kurz ein Brötchen holen geht oder den*die Beifahrer*in losschickt.

Frage 8

© Stadt Köln

Gestern traf ich zufällig den Hennes am Briefkasten und der fing direkt an zu schimpfen. Er hat ein Knöllchen bekommen, weil er zu eng an einem Radfahrer vorbeigefahren ist. "Das ist eine Unverschämtheit" hat der Hennes geschrien, "da stand ja nicht mal ein Schild und überhaupt, seit wann muss ich für so einen Quatsch zahlen?" Was hätte ich da sagen sollen?

Liebe Rita!

  • Autofahrende müssen innerorts beim Überholen von Radfahrenden immer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten, auch dann, wenn kein Schild da steht. Machen sie das nicht, kann das 30 Euro Bußgeld kosten.
  • Autofahrende können immer selbst einschätzen, wie viel Abstand beim Überholen sicher ist und in engen Straßen reicht dann der Abstand von einem Meter.
  • Hennes hat Recht. In der Stadt müssen Autofahrende nur dann 1,5 Meter Seitenabstand einhalten, wenn das auf einem Schild steht.

Richtige Lösung:

  • Autofahrende müssen innerorts beim Überholen von Radfahrenden immer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten, auch dann, wenn kein Schild da steht. Machen sie das nicht, kann das 30 Euro Bußgeld kosten.

Erläuterung:

Seit der Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung im Jahr 2020 ist der Abstand beim Überholen von Radfahrenden gesetzlich verankert worden. Der motorisierte Verkehr muss innerorts zu ihnen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Außerhalb der geschlossenen Ortschaft erhöht sich der Abstand auf zwei Meter. Natürlich gilt das für Autofahrende auch dann, "wenn kein Schild da steht".

Frage 9

© Stadt Köln

Wutenbrannt ist der Hennes zu seinem SUV gestürmt und losgefahren. Ich habe ihn dann an der Neusser Straße wieder gesehen und er stand in der Schlange vor der roten Ampel. Ich bin mit dem Rad ganz entspannt rechts an ihm vorbeigerollt. Ich sage Euch, da konnte ich mir was anhören. Ich hätte mich hinten anzustellen. Stimmt das?

Liebe Rita!

  • Hennes hat sich zu Recht geärgert. Auch Radfahrende müssen sich an der Ampelschlange hinten anstellen.
  • Sofern zwischen Bordstein und den Autos rund ein Meter Platz ist und die Autos tatsächlich stehen und nicht etwa rollen, darfst du langsam und vorsichtig an der Schlange vorbeifahren.
  • Du darfst immer an der Schlange vorbeifahren. Autofahrende müssen sogar eine Gasse bilden.

Richtige Lösung:

  • Sofern zwischen Bordstein und den Autos rund ein Meter Platz ist und die Autos tatsächlich stehen und nicht etwa rollen, darfst du langsam und vorsichtig an der Schlange vorbeifahren.

Erläuterung:

Die Straßenverkehrs-Ordnung erlaubt es Radfahrenden, an Fahrzeugen, die vor Ampeln auf dem rechten Fahrstreifen warten, rechts vorbeizufahren. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass dies mit mäßiger Geschwindigkeit von maximal 10 Kilometern pro Stunde geschieht und zwischen Bordstein und Fahrzeug mindestens ein Meter Raum zur Verfügung steht. Diese Regelung gilt nur für den äußersten rechten Fahrstreifen. Zwischen Fahrzeugreihen dürfen Radfahrende sich nicht durchschieben. Ebenfalls darf nur vorbeigefahren werden, wenn der Verkehr, der zum Beispiel an der Ampel wartet, tatsächlich steht und nicht etwa rollt.

Frage 10

© Stadt Köln

Hier ist wieder Ihre Lieblingsfrage, mit der ich allen auf die Nerven gehe. Im letzten Jahr haben es viele wieder nicht gewusst. Ich frage jetzt so lange, bis es alle wissen. Wer auf dem Bild hat Vorfahrt?

Liebe Rita! 

  • Der Radfahrer mit dem blauen Kreis, der den Radweg in der vorgegebenen Fahrtrichtung befährt, hat Vorfahrt.
  • Der Radfahrer mit dem roten Kreis, der den Radweg entgegen der erlaubten Fahrtrichtung befährt, hat ebenfalls Vorfahrt. Er bringt sich aber in große Unfallgefahr.
  • Die Person im grauen Auto hat Vorfahrt.

Richtige Lösungen:

  • Der Radfahrer mit dem blauen Kreis, der den Radweg in der vorgegebenen Fahrtrichtung befährt, hat Vorfahrt.
  • Der Radfahrer mit dem roten Kreis, der den Radweg entgegen der erlaubten Fahrtrichtung befährt, hat ebenfalls Vorfahrt. Er bringt sich aber in große Unfallgefahr.

Erläuterung:

Autofahrende, die in eine vorfahrtsberechtigte Straße einbiegen wollen, müssen die Vorfahrt achten. Natürlich gilt die Vorfahrt auch für Radfahrende, die den begleitenden Radweg dieser Straße befahren. Oft wird aber verkannt, dass auch die Radfahrenden, die den Radweg entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren, Vorfahrt haben.

Als "Geister-Radler*innen" bringen Sie sich in erhebliche Unfallgefahr, da diejenigen, die aus der angrenzenden Straße ausfahren, nicht mit Verkehr aus dieser Richtung rechnen. Ebenso können sich Behinderungen bis hin zu kritischen Situationen oder zu Unfällen für die Radfahrenden ergeben, die den Radweg in der korrekten Richtung befahren.