Die folgende Hausordnung gilt in allen städtischen Bibliotheken.
- Wir bitten Sie, sich in allen Räumen der Stadtbibliothek Köln so zu verhalten, dass andere Besucherinnen und Besucher dadurch nicht gestört oder behindert werden.
- Vor Verlassen der Bibliothek ist der Garderobenschrank zu leeren. Die Schlüssel der Schränke sind Eigentum der Stadtbibliothek. Sie sind daher nach der Leerung der Schränke/Schließfächer in den geöffneten Türen zurückzulassen.
- Für Gegenstände, die einer Besucherin beziehungsweise einem Besucher in den Räumen der Stadtbibliothek abhanden kommen, kann leider keine Haftung übernommen werden.
- Zum Schutz der Bücher und Medien ist Rauchen, Trinken oder Essen in der Bibliothek nicht gestattet.
- Das Mitbringen von Tieren in die Bibliotheksräume ist, von Assistenzhunden abgesehen, nicht gestattet. Rollschuhfahren, Inline-Skating und Ähnliches ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
- Sammlungen, Werbung und Vertrieb von Waren sind nicht erlaubt.
- Die Benutzung einiger Serviceleistungen der Stadtbibliothek Köln ist an die Hinterlegung des Mitgliedsausweises gebunden.
- Den Anweisungen des Personals der Stadtbibliothek Köln ist zu jeder Zeit Folge zu leisten. Das Hausrecht übt die Bibliotheksdirektorin beziehungsweise der Bibliotheksdirektor aus.
- Benutzerinnen und Benutzer können ganz oder zeitweise von der Benutzung ausgeschlossen werden, wenn sie mehrfach oder erheblich gegen die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln oder gegen diese Hausordnung verstoßen.