Verleih von E-Books in Bibliotheken

Der Verleih von E-Books in Bibliotheken ist seit einiger Zeit in der öffentlichen Diskussion. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen hier ein paar grundlegende Informationen zum Verleih von E-Books in Bibliotheken geben. 

Der freie Zugang zu Wissen und Informationen ist ein demokratisches Grundrecht. Bibliotheken haben den Auftrag, mit einem breiten und qualitätsgeprüften Medien- und Informationsangebot diese informationelle Grundversorgung zu fördern – auch in der digitalen Welt. Für die Ausleihe von E-Books (auch "E-Lending" genannt), gibt es, anders als für den Verleih von physischen Medien, bisher keine gesetzliche Grundlage.

Wie funktioniert die E-Ausleihe?

Mit einem Bibliotheksausweis können Sie nicht nur physische Medien ausleihen, sondern über die Webseite unserer E-Ausleihe oder die Onleihe-App auch E-Books und andere E-Medien. Zum Schutz des Buchmarktes ahmt dieser "Verleih" den Verleih des physischen Buches durch technische Einschränkungen nach:

  • Zunächst müssen wir für die "Ausleihe" eines Mediums eine Lizenz erwerben. Diese kostet in der Regel erheblich mehr als bei privater Nutzung.
  • Ein E-Book kann zeitgleich nur von einer einzigen Person ausgeliehen werden. Alle anderen Nutzer*innen müssen sich auf eine Warteliste setzen lassen.
  • Die Ausleihfrist beträgt im Durchschnitt zwischen zwei oder drei Wochen. Ein E-Book kann daher höchstens 18- bis 26-mal im Jahr ausgeliehen werden.
  • Wir erwerben unsere Lizenzen mit einer zeitlichen Befristung oder Deckelung der Ausleihvorgänge, um die Abnutzung von Büchern zu simulieren. Wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist, müssen wir eine neue Lizenz erwerben.
  • Die Ausleihe von E-Books ist strikt begrenzt auf Bibliotheksmitglieder mit einem Bibliotheksausweis aus der Stadt oder Region. Dies stellt sicher, dass die Nutzer*innen nur im jeweiligen Einzugsgebiet E-Books leihen können.

Nutzer*innen können daher in Bibliotheken ein ausgewähltes Angebot von E-Books ausleihen, teilen sich dieses Angebot aber mit vielen anderen Mitgliedern und müssen daher oft sehr lange warten.

Wieso sind bei uns gewisse E-Book-Titel nicht verfügbar?

Bibliothekskund*innen können auf viele E-Book-Titel – und insbesondere auf Neuerscheinungen und Bestseller – nicht sofort zugreifen. Dies liegt, neben der oben geschilderten Begrenzung, auch daran, dass uns viele Verlage E-Books erst nach einer Sperrfrist von bis zu einem Jahr zur Lizenzierung anbieten. 

Wie werden Autor*innen für den Verleih von E-Books vergütet?

Bibliotheken zahlen Verlagen für die Lizenzen von E-Books deutlich mehr als private Käufer*innen, da in den Lizenzen das Recht zum Verleih mitbezahlt wird. Wie viel davon allerdings an die Autor*innen als ihren Anteil weitergegeben wird, wird nur in Verträgen zwischen den Autor*innen und ihren Verlagen verhandelt. Hier sind Bibliotheken nicht beteiligt.

Für jede Ausleihe von gedruckten Medien wird den Autor*innen von Bund und Ländern als Vergütung eine "Bibliothekstantieme" gezahlt. Für E-Books gibt es dafür immer noch keine gesetzliche Grundlage.

Was fordern die Bibliotheken in Bezug auf das E-Lending?

Der Deutsche Bibliotheksverband e. V. (dbv) und seine Mitgliedsbibliotheken setzen sich dafür ein, dass Bibliotheken E-Books ebenfalls gleich nach Erscheinen auf dem Markt auswählen, sie lizenzieren und verleihen können. Dies muss aus Sicht des dbv auch mit einer gesetzlichen Regelung für die Ausweitung und Erhöhung der "Bibliothekstantieme" einhergehen. Mit einer "Bibliothekstantieme" würden Autor*innen und Verlage für die E-Ausleihe ebenfalls, wie für gedruckte Bücher, eine zusätzliche Vergütung von Bund und Ländern erhalten. 

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