Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen ist bei älteren Menschen sehr gefragt. Sie wünschen sich sicherlich auch, so lange wie möglich in einer eigenen Wohnung leben zu können. Neben einer Miet- oder Eigentumswohnung werden im Betreuten Wohnen zusätzliche Dienste angeboten, die im direkten Wohnumfeld erreichbar sind.

Betreuungsvertrag, Betreuungspauschale und Wahlleistungen

Neben dem Mietvertrag schließen Sie normalerweise einen besonderen Betreuungs- und Service-Vertrag ab. Fast immer wird eine monatliche Betreuungspauschale erhoben, unabhängig davon, ob Sie einen Dienst in Anspruch nehmen oder nicht. Durch die Betreuungspauschale können Sie zum Beispiel Beratung und Information, einen Hausnotruf und Hausmeisterdienste in Anspruch nehmen. Zusätzliche Wahlleistungen wie Wohnungsreinigung, Fahr- und Begleitdienste oder ambulante Pflege können Sie als Mieterinnen und Mieter abrufen und separat abrechnen.

Service-Wohnen (Betreutes Wohnen) und Qualitätsstandards

Zurzeit sind keine einheitlichen Qualitätsstandards vorgeschrieben, die den Begriff "Betreutes Wohnen" genau beschreiben und schützen. Es gibt weder ein festgelegtes Mindestmaß an Betreuung und Beratung, noch vorgegebene Standards bei der baulichen Beschaffenheit der Wohnung oder der Ausstattung. Service-Wohnen oder Betreutes Wohnen sind somit Sammelbegriffe für zum Teil sehr unterschiedlich organisierte Wohnangebote.

Ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich?

Für die Anmietung gewisser Teile der Wohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), der von der Höhe Ihres persönlichen Einkommens abhängig ist. Ob Sie die Voraussetzungen für einen WBS erfüllen, überprüft das Amt für Wohnungswesen.

Service-Wohnen (Betreutes Wohnen) und Sozialhilfe

Eine Wohnung kann bei Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) angemietet werden. Das Sozialamt berücksichtigt bei der Berechnung aber nur die Kaltmiete innerhalb der sozialhilferechtlichen Mietobergrenze von maximal 6,90 Euro pro Quadratmeter. Die Kosten für die Betreuungspauschale können zusätzlich als abweichender Bedarf nach § 28 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) berücksichtigt werden. Ihre persönlichen Voraussetzungen überprüft die jeweils zuständige Dienststelle des Amtes für Soziales und Senioren in den Stadtbezirken.

Tipps

Überprüfen Sie möglichst mehrere Angebote und das jeweilige Preis- Leistungsverhältnis. Lassen Sie sich Preis und Leistung im Vertrag schriftlich bestätigen.

Beratung, Information und eine Gesamtübersicht aller Angebote zu Service-Wohnen (Betreutes Wohnen) in Köln erhalten Sie bei Ihrem Zentralen Beratungstelefon für Senioren und Menschen mit Behinderung.

Die Angebote und Preise der Übersicht werden diesem Zentralen Beratungstelefon von den Einrichtungen mitgeteilt, Abweichungen sind möglich.

Weiterführende Informationen

Informationen und Formulare zum Wohnberechtigungsschein
Beratungstelefon für Senioren und Menschen mit Behinderung
Datenbanksuche des Beratungstelefons
Übersicht zu den Themen, zu denen Sie weiterführende Informationen beim Beratungstelefon erhalten