Verbesserung der Bürger*innenorientierung in herausfordernden Gebieten
Bürger*innen- und sozialraumorientiert zu arbeiten und damit möglichst vor Ort nah an den Bedürfnissen und Belangen der Menschen zu sein, ist in Köln allen Akteur*innen aus Politik, Verwaltung und Wohlfahrtsverbänden ein wichtiges Anliegen.
Seit 2006 finanzieren wir im Rahmen des Förderprogramms "Lebenswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln" sogenannte Sozialraumkoordinator*innen. Diese sind in den 15 städtischen Sozialraumgebieten präsent und arbeiten daran, die Lebensbedingungen und Teilhabechancen zu verbessern.
Die Arbeit der Sozialraumkoordinator*innen ist eng verbunden mit unserer integrierten Sozialplanung. So können sozialräumliche Themen der Bürger*innen mit den Herausforderungen und Zielen der strategischen Sozialplanung verknüpft werden.
Wir, die Stadtverwaltung Köln, möchten die Bürger*innenorientierung mit dem vorliegenden Förderprogramm vertiefen. Unser Ziel ist es, besser zu verstehen, was nötig ist, damit Menschen in Bereichen wie Gesundheit, Bildung, Einkommen, Arbeit sowie im sozialen, kulturellen und politischen Leben besser teilhaben können.
Was sind die Ziele der Förderung?
Ziel des Förderprogramms ist es, den Bewohner*innen der fünf Sozialraumgebiete
- Höhenberg/Vingst
- Humboldt/Gremberg
- Kalk
- Porz-Mitte/Urbach
- Porz-Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil
die Möglichkeit zu bieten, sich mit ihrer Meinung, ihren Erfahrungen und ihren Bedürfnissen im Hinblick auf die Verbesserung ihrer Lebensqualität und Teilhabechancen einzubringen. Von Bedeutung ist für uns als Fördermittelgeberin auch zu erfahren, welche Herausforderungen aus Sicht der Bewohner*innen bewältigt werden müssen, um ihre Teilhabechancen zu verbessern. Schließlich soll den Bewohner*innen ermöglicht werden, sich an der Entwicklung von Perspektiven und Visionen für ihr Quartier oder ihren Stadtteil zu beteiligen. Insbesondere sollen Menschen, deren Interessen nur schwach repräsentiert sind beziehungsweise die über geringere Partizipationsmöglichkeiten oder -erfahrungen verfügen, gehört werden.
Ziel des Förderprogramms ist es auch, interessierte Bürger*innen an Aktivitäten und Veränderungen in ihrem Sozialraumgebiet zu beteiligen.
Die Förderung für die Gebiete im Bezirk Kalk starten im August 2025, die beiden Sozialraumgebiete im Bezirk Porz im Oktober. Die Ergebnisse der Bürger*innenbeteiligung müssen zu den jeweiligem Sozialraumkonferenzen vorliegen, die jeweils voraussichtlich im ersten Quartal 2026 stattfinden sollen.
Was wird gefördert?
Wir fördern die Beteiligung und Aktivierung möglichst zufällig ausgewählter Bewohner*innen. Wir planen eine Kombination aus qualitativen und quantitativen Methoden, zum Beispiel in Form von (teil-)standardisierten Online-Befragungen. Darauf aufbauend möchten wir eine oder mehrere Bürger*innenkonferenzen bzw. Bürger*innenräte durchführen, um gemeinsam ins Gespräch zu kommen und Ideen zu entwickeln. Hierbei greifen wir auf die Erfahrungen der letzten Projektförderung sowie des ersten Kölner Bürgerrates zum Thema "Mobil im lebenswerten Quartier" zurück.
Die Online-Befragung ist mit uns als Fördermittelgeberin abzustimmen. Wenn Sie für die Beteiligung werben möchten, können Sie sich bei den Sozialraumkoordinator*innen des jeweiligen Gebietes melden. Abschließend sollten Sie eine Auswertung der Online-Befragung vornehmen.
Die Ergebnisse aus den oben genannten Formaten sollen in die Sozialraumgebietsanalyse der fünf Sozialraumgebiete einfließen. Dazu ist eine Auswertung im Hinblick auf die besonderen Herausforderungensbereiche vorzunehmen.
Nach Abschluss der Maßnahme legt der*die Fördermittelnehmer*in uns eine Zusammenfassung der Ergebnisse vor, in der neben einer kurzen Beschreibung des Vorgehens (Methodik) eine zusammengefasste Darstellung der wesentlichen Ergebnisse unter Berücksichtigung der wesentlichen Herausforderungen, die sich aus den Sozialraumgebietsanalysen ergeben haben, enthalten sind.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen, die Erfahrungen und methodische Kompetenz in vergleichbaren Bürger*innenbeteiligungs- und/oder –aktivierungsmaßnahmen beziehungsweise Projekten vorweisen können und über qualifiziertes Fachpersonal verfügen.
Die Fördermaßnahme wird von einer Fachkraft mit Abschluss Soziologie, Sozial-, Gesundheits-, Medienwissenschaften oder einer vergleichbaren Qualifikation durchgeführt. Ausnahmen müssen Sie mit der Fachverwaltung abstimmen.
Darüber hinaus erwarten wir insbesondere folgendes Profil:
- ausgewiesene Fachkompetenz in mehreren sozialen Handlungsfeldern
- Erfahrung in der Moderation von Gruppenveranstaltungen
Wie viel wird gefördert?
Für die Förderung stehen für das Jahr 2025 maximal 77.500 Euro (brutto) zur Verfügung. Das bedeutet, pro Sozialraumgebiet können Projekte in Höhe von bis zu 15.500 Euro gefördert werden. Prinzipiell ist es wünschenswert, wenn Anträge für die Umsetzung in allen oben genannten Gebieten gestellt werden.
Sie müssen einen angemessenen Eigenanteil erbringen. Die Höhe des konkreten Zuschusses ergibt sich aus dem Festbetrag zur Finanzierung des Vorhabens, den der*die Fördermittelempfänger*in nicht durch eigene oder fremde Mittel decken kann.
Die Förderung umfasst
- bedarfsgerechte Personalkosten
- Verwaltungsgemeinkosten (maximal zehn Prozent der Gesamtkosten)
- Sachkosten für anfallende Miet-, IT-, Telefonkosten, Einrichtungsgegenstände sowie Büromaterial
- Maßnahmenkosten zur Durchführung von Aktivitäten der Bürgerbeteiligung und Aktivierung. Ausgenommen sind hier Mietkosten für Räume zur Durchführung der Bürger*innenkonferenzen, ebenso weitere Kosten der Veranstaltungen wie zum Beispiel für Catering, für Kinderbetreuung und für Dolmetscher*innen.
Was sind die Voraussetzungen?
Wir fördern ausschließlich Projekte, die unter die oben genannten Förderbereiche fallen. Nicht alle Förderschwerpunkte müssen abgedeckt werden. Bitte weisen Sie die Finanzierbarkeit der Maßnahme nach und legen, neben einer Projektbeschreibung, auch einen Kosten- und Finanzierungsplan vor.
Die Projektbeschreibung soll folgenden Punkte beinhalten:
- Beschreibung der Idee, Begründung, warum sie als zielführend erachtet wird und wie das Projekt/die Maßnahme funktionieren soll
- Zeitpunkt/Zeitraum der Umsetzung
- Zielgruppe des Projekts/der Maßnahme
- Erwartete Ergebnisse und soweit möglich Wirkungen inklusive einer Darstellung der Dokumentation von Ergebnissen und Wirkungen
- Nachweis der fachlichen Kompetenz der Antragstellenden.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Anträge für das Förderjahr 2025 können für die oben genannten Sozialraumgebiete bis zum 15. August 2025 in elektronischer Form bei uns gestellt werden. Bitte nutzen Sie hierfür den Link "Digitaler Förderantrag".
Nach dem Absenden steht Ihnen der Antrag als PDF unter "Dokumente" in Ihrem Nutzer*innenkonto zur Verfügung. Dieses PDF beinhaltet die wesentlichen übermittelten Informationen sowie das Datum der Antragstellung. Letzteres dient als Beleg für den fristgerechten Eingang.
Detaillierte Informationen zur Antragstellung finden Sie in der Anleitung zum Online-Förderportal.
Was muss der Antrag enthalten?
- Name des Projekts
- Name der antragstellenden Person und Kontaktdaten
- Rechtsform und vertretungsberechtigte Person
- Förderzeitraum von/bis (Wichtig: Dabei ist darauf zu achten, dass das Beginn- und Enddatum den kompletten Förderzeitraum des Projekts abdecken muss, inklusive Zeiten für die Vor- und Nachbereitung. Lediglich die Ausgaben, die im Förderzeitraum getätigt wurden, können anerkannt werden. Der Förderzeitraum darf nicht in der Vergangenheit liegen)
- Projektbeschreibung (inklusive Projektplan (falls zutreffend)), Kurzpräsentation zur*zum Antragsteller*in, Zielen, Zielgruppen, geplanten Aktivitäten, Zeitplanung, Beitrag/Nutzen der Maßnahme)
- Kosten- und Finanzierungsplan (aufgeschlüsselt nach Projektaktivität und unterteilt in Personal- und Sachkosten)
- Beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/Zuschüsse von Dritten. Dies umfasst auch beantragte oder bewilligte Fördermittel bei uns – der Stadt Köln.
- Erklärung:
- dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde,
- dass die antragstellende Person die für die Erfüllung der Projektaufgaben und -ziele notwendige wirtschaftliche, fachliche und organisatorische Kompetenz besitzt,
- über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz,
- dass einer Veröffentlichung im Rahmen der Förderberichterstattung zugestimmt wird,
- dass eine Finanzierung durch Eigenmittel oder Mittel von Dritten nicht möglich ist.
- Sofern die Maßnahme nicht auf dem Grundstück der antragstellenden Person durchgeführt werden soll, ist eine entsprechende Erlaubnis des*der Grundstücksbesitzenden vorzulegen (Eigentumsnachweis)
Wann erfolgt die Auszahlung?
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Bewilligung in Form eines Zuwendungsbescheides im Online-Antrag. Daraufhin können Antragstellende den Mittelabruf eigenständig auslösen und die Mittel werden zeitnah ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt nur auf das im Förderantrag benannte Konto der antragstellenden Person.
Was sind meine Pflichten während und nach Abschluss der Maßnahme?
Sie sind verpflichtet, uns elektronisch oder schriftlich mitzuteilen, wenn sich wesentliche Änderungen bei dem geförderten Vorhaben ergeben.
Nach Abschluss der Maßnahme sind Sie verpflichtet, innerhalb von drei Monaten einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis über die Kosten und Einnahmen vorzulegen. Sie verpflichten sich, in geeigneter Form, auf die finanzielle Förderung von uns hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen (zum Beispiel bei Veranstaltungen, Pressemitteilungen, Broschüren, Plakaten, Rundfunk und Fernsehen, Onlinemedien, Internet).
Dokumente und Links
Kontakt
Stadt Köln
Dezernat V - Soziales, Gesundheit und Wohnen
V/3 Stabsstelle Sozialplanung/Sozialberichterstattung
Geschäftsstelle "Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln"
Willy- Brandt- Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221 / 221-94395
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.