Allgemeine Fragen und Antworten zum Köln-Pass haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit der Köln-Pass-Anträge, ab Antragstellung bis zum Erhalt des Köln-Passes, bis zu vier Wochen beträgt.

Sie helfen uns die Bearbeitungszeit zu verkürzen, wenn Sie uns die Antragsunterlagen per Post, als Telefax oder über ein sicheres Kontaktformular zusenden.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Nach positiver Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie Ihren Köln-Pass auf dem Postweg.

Wohin muss ich den Antrag schicken?

Kann ich meinen Antrag persönlich abgeben?

Sollten Sie Ihren Antrag persönlich abgeben wollen, steht Ihnen hierfür zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung ein Briefkasten ausschließlich zur Abgabe von Köln-Pass-Unterlagen in der Abteilung Köln-Pass zur Verfügung.

Muss ich persönlich ins Amt für Soziales und Senioren kommen?

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Nach positivem Ergebnis der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie Ihren Köln-Pass mit der Post.

Wie lange ist der Köln-Pass gültig?

Der Köln-Pass wird grundsätzlich für die Dauer von zwölf Monaten ausgestellt. Es gibt hiervon zwei Ausnahmen:

  • Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen, erhalten Sie den Köln-Pass für 24 Monate.
  • Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren, die eine geringe Rente bekommen, erhalten den Köln-Pass für 50 Jahre ausgestellt. Zuvor werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einmalig geprüft.

Sie sollten den neuen Antrag etwa acht bis zehn Wochen vor Ablauf des vorhandenen Köln-Passes stellen, um zu gewährleisten, dass wir Ihnen den neuen Köln-Pass rechtzeitig zuschicken können.

Ich bin umgezogen. Muss ich meine neue Adresse angeben?

Ja, denn die Daten auf dem Köln-Pass müssen mit den Daten in Ihrem Personalausweis übereinstimmen.

Damit wir Ihnen einen aktualisierten Köln-Pass ausstellen und zuschicken können, teilen Sie uns die neue Anschrift bitte per Post, Fax, E-Mail oder auch telefonisch über das Bürgertelefon unter der Rufnummer 0221 / 221-0 mit. Der neue Köln-Pass gilt dann genauso lange wie Ihr Köln-Pass mit der alten Adresse.

Ich habe meinen Köln-Pass verloren. Was muss ich tun?

Es genügt ein Anruf beim Bürgertelefon, in dem Sie uns den Verlust mitteilen.

Telefon: 0221 / 221-0

Den neuen Köln-Pass werden wir Ihnen circa zwei Wochen später zuschicken.

Ist der Köln-Pass eine Voraussetzung für Bildung und Teilhabe?

Der Köln-Pass ist keine Voraussetzung für Leistungen aus dem Bildungspaket.

Wenn Sie einen Anspruch auf den Köln-Pass haben, dann können Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, ebenfalls einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket zu haben.

Nähere Informationen und Anträge zum Bildungspaket finden Sie hier

Wie lange ist der Köln-Pass gültig, wenn ich keine Sozialleistungen mehr beziehe?

Den Köln-Pass, der für Sie ausgestellt wurde, als Sie Sozialleistungen bezogen haben, bleibt so lange gültig, wie er ausgestellt wurde. Das ändert sich auch nicht, wenn in dieser Zeit Ihr Bezug von Sozialleistungen endet. Der Köln-Pass wird nicht "eingezogen".

Ich beziehe Wohngeld. Mein Köln-Pass-Antrag wurde abgelehnt. Warum?

Grundsätzlich bekommen Sie einen Köln-Pass, wenn Sie Wohngeld beziehen.

Alle Wohngeld-Bezieher sind Köln-Pass berechtigt. Eine Ablehnung kann nur dann erfolgen, wenn, auch auf Mitwirkungs-Schreiben hin, kein aktueller Bescheid vorgelegt wurde!  

Was kann ich tun, um den Grund für die Ablehnung des Köln-Passes zu erfahren?

Sollte Ihr Köln-Pass-Antrag abgelehnt werden, erhalten Sie ein Ablehnungsschreiben mit Begründung.

Warum bekommt mein Kind den Köln-Pass und ich nicht?

Der Köln-Pass wird grundsätzlich immer nur für die ganze sogenannte Bedarfsgemeinschaft ausgestellt. Gemeint ist damit Ihre Familie.

Ausnahme: Nur ein Mitglied Ihrer Familie, zum Beispiel Ihr Kind, erhält "sonstige Leistungen". Das können zum Beispiel Leistungen der Eingliederungshilfe sein. In einem solchen Fall bekommt nur dieses Mitglied Ihrer Familie einen Köln-Pass.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze?

Hierzu können wir Ihnen hier oder am Telefon keine Angaben machen. Im Zweifel sollten Sie einen Antrag stellen.

Der Personenkreis der Geringverdienenden erhält den Köln-Pass mit einem Einkommen, das unter der 130-prozentigen Bedarfsgrenze der Sozialhilfe liegt. Da hier jedoch auch Beträge wie Fahrtkosten zur Arbeit, zu leistender Unterhalt und ähnliches vom Einkommen abgesetzt werden können, sollten Sie mit entsprechenden Unterlagen einen Antrag stellen. Dieser wird dann von hier aus geprüft.

Der Köln-Pass wurde mir verspätet zugesandt. Vergünstigungen für zum Beispiel KVB-Fahrkarten konnte ich nicht nutzen. Werden mir die Mehrkosten erstattet?

Nein, diese Kosten können wir Ihnen nicht ersetzen.

Der Köln-Pass ist eine freiwillige Leistung der Stadt Köln. Hierauf oder auf Ihre Mehrkosten besteht deshalb kein Rechtsanspruch.

Ich habe den Köln-Pass bisher immer automatisch zugesandt bekommen. Warum muss ich diesen jetzt beantragen?

Sie haben den Köln-Pass automatisch erhalten, weil Sie:

  • Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)  
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

erhalten haben.

Wenn es zu einem Wechsel im Transferleistungsbezug in das SGB II (Arbeitslosengeld II) kommt, erhalten Sie den Köln-Pass nicht mehr automatisch, sondern lediglich auf Antrag.

Ich bin als Au Pair in Köln tätig. Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Zusätzlich zum Antragsformular reichen Sie bitte auch eine Kopie des Au Pair Vertrages mit ein.

Ich bin ohne festen Wohnsitz. Kann ich einen Köln-Pass erhalten?

Sie können auch ohne festen Wohnsitz einen Köln-Pass beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie im Antragsvordruck eine Adresse eintragen, über die wir Sie erreichen können.

Mein Köln-Pass läuft ab. Wann bekomme ich den Neuen?

Wenn Sie Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder der Kinder- und Jugendhilfe beziehen, erhalten Sie den Köln-Pass jährlich im Dezember. Der Köln-Pass gilt dann für das folgende Jahr.

Alle anderen Berechtigten erhalten den Köln-Pass auf Antrag, nach dem uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Wichtig: Der neuer Köln-Pass wird Ihnen circa vier Wochen vor Ablauf des alten Köln-Passes zugesandt.

 

Ich habe den Köln-Pass beantragt. Kann ich über die Antragstellung eine Bescheinigung erhalten?

Nein, bei mehr als 170.000 Köln-Pässen pro Jahr können keine zusätzlichen Bescheinigungen ausgestellt werden.

Kann ich eine Eingangsbestätigung meiner Antragstellung erhalten?

Aufgrund der Vielzahl der Anträge können leider keine Eingangsbestätigungen ausgestellt werden.

Wie hoch ist die Grenze für Rentnerinnen und Rentner, damit sie ein Anrecht auf den Köln-Pass haben?

Als Rentnerin oder Rentner gehören Sie zum Personenkreis der Geringverdienenden. Geringverdienende erhalten den Köln-Pass mit einem Einkommen, das unter der 130-prozentigen Bedarfsgrenze der Sozialhilfe liegt. Da hier jedoch auch besondere finanzielle Belastungen vom Einkommen abgesetzt werden können, sollten Sie mit entsprechenden Unterlagen einen Antrag stellen. Dieser wird von uns dann geprüft.

Was ist der Unterschied zwischen dem Köln-Pass A und dem Köln-Pass B?

Es gibt keinen Unterschied mehr zwischen dem Köln-Pass A oder B. Der Ausdruck wird zukünftig aktualisiert.

Kann ich mit dem Köln-Pass auch das Schulbedarfspaket und die Kostenerstattung für eine Klassenfahrt beantragen?

Nein. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Bildung und Teilhabe stellen.

Wenn Sie im Besitz eines gültigen Köln-Passes sind, haben Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls ein Anrecht auf das Bildungspaket.