Behindertenpolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Die Stadtarbeitsgemeinschaft bearbeitet und berät daher alle Themen zur Politik für Menschen mit Behinderung in Köln. Sie hat das Recht, Stellungnahmen und Vorlagen für Beschlüsse für die Verwaltung und die Ausschüsse des Rates zu erstellen. Sie kann außerdem sachkundige Bürger*innen in vierzehn verschiedene Ratsausschüsse entsenden.

Rechtsgrundlagen

Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wurde am 10. Juli 2003 zunächst für zwei Jahre befristet eingerichtet, im Januar 2006 fiel die Befristung weg. Seit dem 19. Juni 2007 ist die Stadtarbeitsgemeinschaft in der Hauptsatzung verankert (§ 23a).

Ergänzend fasste am 22. Juni 2006 der Rat den Beschluss, die Stelle einer oder eines Behindertenbeauftragten einzurichten.

Die Hauptsatzung können Sie als PDF herunterladen.

§ 23a als Auszug aus der Hauptsatzung der Stadt Köln
Die Hauptsatzung als PDF
Geschäftsordnung für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, 26. August 2021
PDF, 115 kb

Aufgaben

  • Beratung aller Themen, die in Köln für Menschen mit Behinderung wichtig sind
  • Stellungnahmen und Empfehlungen für die Ausschüsse des Rates und die Verwaltung
  • Berichte für die Ausschüsse und den Rat
  • Vernetzung und Information aller Mitglieder und Organisationen der Stadtarbeitsgemeinschaft
  • Wahl und Entsendung von sachkundigen Einwohner*innen in die Ausschüsse des Rates

Die sachkundigen Einwohner*innen vertreten die Interessen der Menschen mit Behinderung in den folgenden Ausschüssen:

  • Soziales und Senioren
  • Umwelt und Grün
  • Verkehr
  • Kunst und Kultur
  • Stadtentwicklung
  • Bauen
  • Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Vergabe, Internationales
  • Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
  • Jugendhilfe
  • Schule und Weiterbildung
  • Sport
  • Gesundheit
  • Digitalisierung
  • Wirtschaft

Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft

Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik tagt in der Regel viermal im Jahr. Grundlage der Arbeit ist eine Geschäftsordnung. Den Vorsitz hat die*der für die Behindertenpolitik zuständige Fachbeigeordnete. Wenn sie oder er an einer der Sitzungen nicht teilnehmen kann, kann diese Aufgabe an die für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zuständige Dienststelle weitergeben werden.

Das Büro der Behindertenbeauftragten führt die Geschäfte und koordiniert die Arbeit. Außerdem ist es Ansprechpartner für alle Fragen zur Stadtarbeitsgemeinschaft.

Informationen zu den Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

Mitglieder

  • Menschen mit Behinderung oder deren Angehörige, die eine in Köln ansässige Behindertenorganisation bzw. Behindertenselbsthilfegruppe vertreten: sieben Mitglieder mit Stimmrecht
  • Verbände der freien Wohlfahrtspflege: sechs Mitglieder mit Stimmrecht
  • Fraktionen des Rates: je ein Mitglied pro Fraktion ohne Stimmrecht
  • Stadtverwaltung: je ein Mitglied der zuständigen Stellen ohne Stimmrecht

Die sieben Vertreter*innen der Organisationen und Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung vertreten folgende Gruppen:

  • Menschen mit psychischer Beeinträchtigung
  • Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung
  • Menschen mit Gehbehinderung
  • Menschen mit Sehbehinderung
  • Menschen mit Hörbehinderung
  • Menschen mit anderen Behinderungen und chronischen Erkrankungen
  • Vereine und Verbände mit Querschnittsaufgaben in der Behindertenhilfe

Die Organisationen und Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung bestimmen aus ihren eigenen Reihen einen Wahlausschuss. Sie benennen dem Ausschuss Kandidaten*innen für die Vertretung in der Stadtarbeitsgemeinschaft. Der Wahlausschuss wählt aus diesen Vorschlägen sieben Vertreter*innen aus. Die letzte Entscheidung liegt bei der Stadtarbeitsgemeinschaft. Die Amtszeit der Vertreter*innen richtet sich nach der Wahlperiode des Rates.

Kontakt

Wenn Sie Kontakt zu Mitgliedern der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an das Büro der Behindertenbeauftragten. Auch Ihre Themenvorschläge und Projektvorschläge sind dort formlos und per E-Mail willkommen.

Adressen und Telefonnummern der verschiedenen Organisationen und Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung erhalten Sie auch über das Beratungstelefon für Senioren und Menschen mit Behinderung.

Beratungstelefon für Senioren und Menschen mit Behinderung
Büro der Behindertenbeauftragten