Die Entscheidung des Sozialausschusses aus dem April 2002

Der Ausschuss Soziales und Senioren fasste im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 11. April 2002 folgenden Beschluss einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. alle baulichen und sonstigen Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Internetverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen konsequent barrierefrei zu gestalten, das gleiche gilt bei Umbauten und/oder Sanierungsmaßnahmen.

  2. je nach Bedeutung bestehender Einrichtungen für den alltäglichen allgemeinen Gebrauch barrierefreie Anpassungen von älteren Gebäuden, Verkehrsanlagen, Einrichtungen und Angeboten durchzuführen. Dazu ist für die Stadtbezirke Innenstadt und Nippes bis Herbst 2002 ein Kriterienkatalog und eine entsprechende Prioritätenliste zu erarbeiten. Für die Stadtbezirke Rodenkirchen, Lindenthal, Ehrenfeld, Chorweiler, Porz, Kalk und Mülheim soll dies spätestens bis Ende 2004 geschehen.

  3. bei allen Planungen und Gestaltungen, die sich auf das öffentliche Leben auswirken, sicherzustellen, dass vorausschauend über das Maß des unbedingt Erforderlichen hinaus die Möglichkeiten der Nutzung durch Menschen mit unterschiedlichen Mobilitätseinschränkungen berücksichtigt werden,

  4. bei der Entwicklung des Leitbildes für Köln die Barrierefreiheit ausdrücklich mit zu berücksichtigen,

  5. unter Beteiligung Externer, zum Beispiel der Kölner Verkehrsbetriebe, KölnBäder, Wohlfahrtsverbände, Behindertenverbände, Handwerkskammer, zunächst für den Stadtbezirk Innenstadt und Nippes bis Herbst 2002 zu erarbeiten, wie erreicht werden kann, dass mehr Barrierefrei-Maßnahmen in anstehende Planungen aufgenommen und realisiert werden können.

  6. geeignete Instrumente zu erarbeiten, wie die barrierefreie Gestaltung der Gebäude, Verkehrsanlagen, Einrichtungen und Angebote durch die im Einzelfall tangierten Gremien nachvollzogen beziehungsweise kontrolliert werden kann. Die Verwaltung soll prüfen, inwieweit bei öffentlichen Gebäuden die Barrierefreiheit gemäß DIN 18024/25 in die Ausschreibungen übernommen werden kann.

  7. einen Vorschlag zu erarbeiten, wie und welche Vertreterinnen und Vertreter von tangierten Personengruppen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und der Politik in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden können. In diesem Zusammenhang ist Kontakt zum Projekt „Barrierefreies Köln" aufzunehmen. Ziel ist die Beratung der Ratsgremien und Bezirksvertretungen in allen Fragen, die die Belange und Interessen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen betreffen, zum Beispiel durch Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen vor der Beratung und Beschlussfassung in den Fachausschüssen.

  8. in Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Interessengruppen einen Stufenplan zur Integration mobilitätseingeschränkter Menschen in das öffentliche Leben zu erarbeiten,

  9. einen Vorschlag zu erarbeiten, wie frühzeitig und wirksam auf Architekten und private Investoren, die öffentlichen Raum schaffen, eingewirkt werden kann, diesen barrierefrei zu gestalten,

  10. den Internetauftritt der Stadt Köln barrierefrei zu gestalten. Die offiziellen Richtlinien des World Wide Web Consortium (W3C) respektive der Web Accessibility Initiative (WAI) sehen entsprechende Vorgaben vor. Die Weiterentwicklung des städtischen Internetauftritts und des Ratsportals sollen gemäß diesen Richtlinien erfolgen.

Weiterführende Links:

Übersicht der Dokumente zur Behindertenpolitik