In Gemeinden mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohner*innen schreibt die Gemeindeordnung NRW vor, dass ein Integrationsrat oder alternativ ein Integrationsausschuss gebildet wird. Der Rat und das jeweilige Gremium stimmen sich über die Themen und Aufgaben der Integration in der Gemeinde ab.
Seit einer Änderung der Gemeindeordnung NRW (§ 27 GO NRW) durch das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, trägt der Integrationsrat den neuen Namen Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration. Diese Änderung trat am 1. November 2025 in Kraft.
Bei der Kommunalwahl am 14. September 2025 wurden die neuen Gremien bereits unter diesem Namen gewählt. In Köln fand die erste Sitzung des neu benannten Ausschusses am 25. November 2025 statt.
Die Hauptsatzung der Stadt Köln besagt, dass das Gremium in allen wichtigen Angelegenheiten hinsichtlich der Interessen der Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte zu informieren und vor der Beschlussfassung durch den Rat zu beteiligen ist. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationversteht sich als kommunale Interessenvertretung aller Menschen in Köln und als kommunales Fachgremium, das sich für Chancengerechtigkeit und gleichberechtigte Teilhabe von Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte einsetzt.
Wir setzen uns dafür ein, dass ...
- gleichberechtigte politische, gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe von Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte in unserer Stadt selbstverständlich wird.
- in einer Stadt, die Heimat für Menschen aus vielen Ländern ist, eine interkulturelle Orientierung und Öffnung der Stadtverwaltung vorangetrieben wird.
- Projekte umgesetzt werden, die verhindern, dass Menschen ausgegrenzt, diskriminiert oder Opfer von Rassismus in unserer Stadt werden.
- in unserer Stadt ein differenziertes Bild von Migration, ihren Ursachen, Wirkungen und Chancen gezeichnet wird.
- Interkulturelle Zentren und Migrantenorganisationen in der Stadt finanziell unterstützt und gefördert werden.
- Geflüchtete in unserer Stadt eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung erfahren.
- ein Kommunales Wahlrecht für langjährig hier lebende Nicht-EU-Bürger*innen eingeführt wird.