Wir geben Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Verlängerung nach § 24 Aufenthaltsgesetz.
Ich habe einen Aufenthaltstitel, der bis zum 3. März 2025 gültig ist. Darf ich ab dem 4. März 2025 weiterarbeiten?
Ja, Ihre Aufenthaltserlaubnis gilt inklusive ihrer Nebenbestimmungen und Auflagen bis zum 4. März 2026 fort.
Ich habe einen neuen Nationalpass erhalten und mein bisheriger Nationalpass wurde durch die Botschaft einbehalten. Was muss ich tun?
Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis als Klebeetikett in Ihrem Nationalpass eingetragen ist, haben Sie im Fall der Abgabe Ihres Passes leider keinen gültigen Nachweis mehr. Daher kann die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in diesem Fall nicht greifen. Bitte vereinbaren Sie daher hier einen Termin zur Neuausstellung Ihres Aufenthaltstitels.
Ich möchte innerhalb der Europäischen Union reisen. Ist das möglich?
Ja, Sie können innerhalb der Europäischen Union reisen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat trifft Vorkehrungen, damit sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Gültigkeit der betroffenen Aufenthaltstitel informieren können.
Im Falle von geplanten Reisen außerhalb der Europäischen Union erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Reise bezüglich der Visa-Bestimmungen für das entsprechende Land. Die Online-Bescheinigung hat bei Reisen außerhalb der Europäischen Union keine Gültigkeit.
Ich möchte in die Ukraine reisen. Ist das mit der Bescheinigung möglich?
Ja, Reisen in die Ukraine sind mit einem gültigen ukrainischen Nationalpass möglich. Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis von der ersten Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung betroffen ist, können Sie bis zum 4. März 2026 problemlos wieder nach Deutschland einreisen. Die Bescheinigung für Geflüchtete aus der Ukraine über die weitere Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz ist hierfür sogar nicht zwingend notwendig. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis mit sich führen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Einreise
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland finden Sie hier: