Wir vergeben ein Erbbaurecht für das Herrenhaus am Thurner Hof in Köln-Dellbrück. Sie können im Rahmen dieses Verfahrens ihr Interesse am Erwerb des Erbbaurechtes äußern. Der Erbbauzins steht fest und die Rahmenbedingungen sind überwiegend festgelegt. Interessierte werden aufgefordert, ein Nutzungskonzept des Objektes vorzulegen.

Bieterkreis

offen

Nutzung

Das Herrenhaus des Thurner Hofs soll unter Berücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben für eine Kombination aus soziokultureller Nutzung, Büroräumen und gegebenenfalls ein bis zwei Wohnungen genutzt werden. Lokalen Vereinen sollen einfache Nutzungsmöglichkeiten gewährt werden.

Ortsteil

Köln-Dellbrück

Objektanschrift

Mielenforster Straße 1

Kataster

Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 69, Flurstück Nummer 2616

Grundstücksgröße

568 Quadratmeter

Erbbauzins

5.137,50 Euro pro Jahr

Gebotsfrist

31. Juli 2026

Unterlagen

Exposé und Rückmeldebogen Erbbaurechtsvertragsentwurf

Kontakt

Gerd Clausen
0221 / 221-23773

gerd.clausen@stadt-koeln.de

Übersichtsblatt für das Herrenhaus am Thurner Hof
PDF, 56 kb
Exposé für das Herrenhaus am Thurner Hof
PDF, 1605 kb
Entwurf zu einem Erbbaurechtsvertrag für das Herrenhaus am Thurner Hof
PDF, 169 kb