Wir vergeben ein Erbbaurecht für das Herrenhaus am Thurner Hof in Köln-Dellbrück. Sie können im Rahmen dieses Verfahrens ihr Interesse am Erwerb des Erbbaurechtes äußern. Der Erbbauzins steht fest und die Rahmenbedingungen sind überwiegend festgelegt. Interessierte werden aufgefordert, ein Nutzungskonzept des Objektes vorzulegen.
Bieterkreis
offen
Nutzung
Das Herrenhaus des Thurner Hofs soll unter Berücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben für eine Kombination aus soziokultureller Nutzung, Büroräumen und gegebenenfalls ein bis zwei Wohnungen genutzt werden. Lokalen Vereinen sollen einfache Nutzungsmöglichkeiten gewährt werden.
Ortsteil
Köln-Dellbrück
Objektanschrift
Mielenforster Straße 1
Kataster
Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 69, Flurstück Nummer 2616
Grundstücksgröße
568 Quadratmeter
Erbbauzins
5.137,50 Euro pro Jahr
Gebotsfrist
31. Juli 2026
Unterlagen
Exposé und Rückmeldebogen Erbbaurechtsvertragsentwurf
Kontakt
Gerd Clausen
0221 / 221-23773