Aufstellung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. Juni 2018

Ziel der Planung ist es, ein Sondergebiet mit der Zweckbindung Nahversorgungszentrum, ein allgemeines Wohngebiet und eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbindung Schule/Kita festzusetzen.

Geltungsbereich
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Beschlussvorlage und Erläuterungen

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2018 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:  

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im Süden mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße/Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbindung "Nahversorgungszentrum", ein allgemeines Wohngebiet und eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbindung "Schule/Kita" festzusetzen und den gemäß § 2 Absatz 1 und Absatz 4 Baugesetzbuch am 8. Mai 2014 gefassten Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes 67410/09 für den Planbereich zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im Süden mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen aufzuheben.

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