Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der 249. Änderung des Flächennutzungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 28. Januar 2026
Ziel der Planung ist es, eine Wohnbaufläche und eine Kindereinrichtung darzustellen.
Frühzeitige Beteiligung vom 28. Januar bis 18. Februar 2026
Wir führen das frühzeitige Beteiligungsverfahren wie folgt durch:
- Informationsveranstaltung am 2. Februar 2026, 18 Uhr
- Telefonische Auskunft unter der Telefonnummer 0221 / 221-26927 oder per E-Mail an bauleitplanung@stadt-koeln.de
- Veröffentlichung des städtebaulichen Planungskonzeptes auf unserer Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online
Stellungnahme
Ihre schriftliche Stellungnahme können Sie gerne über die Schaltfläche "Reden Sie mit" in unserer Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online abgeben. Ihre Stellungnahme wird weitergeleitet an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Chorweiler.
Oder richten Sie Ihre Stellungnahme an:
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Chorweiler
Daniel Kastenholz
Bezirksrathaus Chorweiler
Pariser Platz 1
50765 Köln
Informationen zum Verfahren der 249. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 unter anderem beschlossen, für den im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich, der begrenzt wird durch die Brombeergasse im Nordwesten, die Bebauung entlang der Alten Neusser Landstraße im Nordosten sowie landwirtschaftliche Flächen südöstlich des Senfweges und südwestlich der Straße Schmaler Wall eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – mit dem Arbeitstitel: "Brombeergasse" in Köln-Worringen – aufzustellen.
Der circa 7,2 Hektar große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Köln-Chorweiler, Stadtteil Worringen.
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Anlass und Ziele der Planung
Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan derzeit als Grünfläche und "Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen" dargestellt und genutzt. Ziel der Planung ist es, eine Wohnbaufläche und ein Signet "Kindereinrichtung" darzustellen.
Die Planung ist Teil einer Fläche aus dem Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen) für die Schaffung von Wohnraum und setzt damit diese Ziele um.
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-26927
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.