Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an einem Bebauungsplan-Entwurf

Veröffentlicht im Amtsblatt am 28. Januar 2026

Ziel der Planung ist es, Wohnungen und eine Kindertagesstätte festzusetzen.

Frühzeitige Beteiligung vom 28. Januar bis 18. Februar 2026

Einsichtnahme in das Planungskonzept

Wir führen das frühzeitige Beteiligungsverfahren wie folgt durch:

Stellungnahme 

Ihre schriftliche Stellungnahme können Sie gerne über die Schaltfläche "Reden Sie mit" in unserer Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online abgeben. Ihre Stellungnahme wird weitergeleitet an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Chorweiler.

Oder richten Sie Ihre Stellungnahme an: 

Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Chorweiler
Daniel Kastenholz
Bezirksrathaus Chorweiler
Pariser Platz 1
50765 Köln

Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 unter anderem beschlossen, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Alten Neusser Landstraße, entlang der Straßen Senfweg, Auf der Füllenweide und Schmaler Wall (Gemarkung Worringen, Flur 75, Flurstücke 96, 122, 123, 124, 215 und 216 und Flur 57, Flurstück 209) – Arbeitstitel: "Brombeergasse" in Köln-Worringen aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen und Kita festzusetzen.

Das circa 7,2 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Chorweiler, Stadtteil Worringen. 

 

 

Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterung

Rechtsgrundlage

§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung  

Anlass und Ziele der Planung  

Das Plangebiet wird derzeit als Ackerland sowie als Grünlandstandort landwirtschaftlich genutzt. Ziel der Planung ist es, circa 185 Wohneinheiten sowie eine viergruppige Kindertagesstätte zu entwickeln.

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-31922

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail

Informationen zum Verfahren der 246. Änderung des Flächennutzungsplans