Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
Veröffentlicht im Amtsblatt am 3. September 2025
Ziel ist es, Wohnungen und eine Kindertagesstätte festzusetzen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 unter anderem beschlossen, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Alten Neusser Landstraße, entlang der Straßen Senfweg, Auf der Füllenweide und Schmaler Wall (Gemarkung Worringen, Flur 75, Flurstücke 96, 122, 123, 124, 215 und 216 und Flur 57, Flurstück 209) – Arbeitstitel: "Brombeergasse" in Köln-Worringen aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen und Kita festzusetzen.
Das circa 4,4 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Chorweiler, Stadtteil Worringen.
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Anlass und Ziele der Planung
Das Plangebiet wird derzeit als Ackerland sowie als Grünlandstandort landwirtschaftlich genutzt. Ziel der Planung ist es, circa 185 Wohneinheiten sowie eine viergruppige Kindertagesstätte zu entwickeln.