Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

Veröffentlicht im Amtsblatt am 3. September 2025

Ziel ist es, Wohnungen und eine Kindertagesstätte festzusetzen.

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 unter anderem beschlossen, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Alten Neusser Landstraße, entlang der Straßen Senfweg, Auf der Füllenweide und Schmaler Wall (Gemarkung Worringen, Flur 75, Flurstücke 96, 122, 123, 124, 215 und 216 und Flur 57, Flurstück 209) – Arbeitstitel: "Brombeergasse" in Köln-Worringen aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen und Kita festzusetzen.

Das circa 4,4 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Chorweiler, Stadtteil Worringen. 

 

 

Rechtsgrundlage

§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung  

Anlass und Ziele der Planung  

Das Plangebiet wird derzeit als Ackerland sowie als Grünlandstandort landwirtschaftlich genutzt. Ziel der Planung ist es, circa 185 Wohneinheiten sowie eine viergruppige Kindertagesstätte zu entwickeln.

Weitere Informationen

Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterung
Auskunft zum Planungskonzept erhalten Sie beim Stadtplanungsamt.