Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses über die 249. Änderung des Flächennutzungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. August 2025

Ziel der Planung ist es, eine Wohnbaufläche und eine Kindereinrichtung darzustellen.

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses 

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 unter anderem beschlossen, für den im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich, der begrenzt wird durch die Brombeergasse im Nordwesten, die Bebauung entlang der Alten Neusser Landstraße im Nordosten sowie landwirtschaftliche Flächen südöstlich des Senfweges und südwestlich der Straße Schmaler Wall eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – mit dem Arbeitstitel: "Brombeergasse" in Köln-Worringen – aufzustellen.

Der circa 7,2 ha große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Köln-Chorweiler, Stadtteil Worringen.

Rechtsgrundlage  

§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung  

Anlass und Ziele der Planung

Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan derzeit als Grünfläche und "Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen" dargestellt und genutzt. Ziel der Planung ist es, eine Wohnbaufläche und ein Signet "Kindereinrichtung" darzustellen.  

Die Planung ist Teil einer Fläche aus dem Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen) für die Schaffung von Wohnraum und setzt damit diese Ziele um.  

 

 

Weitere Informationen

Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterung
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