Beendete erneute Offenlage eines Bebauungsplan-Entwurfs

Ziel der Planung ist es weiterhin, eine ergänzende Wohnbebauung festzusetzen.

Veröffentlicht im Amtsblatt 17, 11. Mai 2022
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Informationen zum Verfahren

© Stadt Köln

Beendete Erneue öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfs (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 61483/02 mit gestalterischen Festsetzungen für ein Gebiet nordwestlich des Seeadlerweges in Köln- Vogelsang.

Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Vogelsang

Ziel der Planung ist weiterhin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung einer ergänzenden Wohnbebauung am Seeadlerweg zu schaffen.  

Die Änderung betrifft die bisher geplante öffentliche Grünfläche und Spielfläche, die als private Grünfläche festgesetzt wird. Da mit den Änderungen die Grundzüge der Planung berührt werden, war eine erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfes erforderlich.   

Die 3. öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 61483/02 mit Begründung erfolgte in der Zeit vom 19. Mai bis 3. Juni 2022 beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.  

Das Offenlageverfahren haben wir wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie nur mit individueller Terminvereinbarung oder online durchgeführt.

Sämtliche Stellungnahmen zum vorgenannten Bauleitplanverfahren werden nach Abschluss der öffentlichen Auslegung von der Verwaltung vorgeprüft und anschließend der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit den Vorschlägen der Verwaltung beziehungsweise Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.    

Weitere Informationen

Vorgabenbeschluss zur Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs
Aufstellungsbeschluss, Pläne und Erläuterung

Telefonische Auskünfte erhalten Sie beim Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 / 221-22450 zu den Öffnungszeiten oder per E-Mail:

bauleitplanung@stadt-koeln.de