Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an Bebauungsplan-Entwürfen
Veröffentlicht im Amtsblatt am 26. Februar 2025
Ziel der Planung ist es, ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Stadtquartier zu entwickeln.
Frühzeitige Beteiligung vom 26. Februar bis 21. März 2025
Gerne können Sie sich über die Ziele und Zwecke des Planungskonzeptes informieren und Ihre Stellungnahme abgeben.
Einsichtnahme in das Planungskonzept
Wir führen das frühzeitige Beteiligungsverfahren wie folgt durch:
- Informationsveranstaltung am 6. März um 18:30 Uhr
- telefonische Auskunft unter der Telefonnummer 0221 / 221-32196 oder per E-Mail an bauleitplanung@stadt-koeln.de
- Informationen zum Planungskonzept auf dieser Seite unter der Überschrift "Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf"
Stellungnahme
Ihre schriftliche Stellungnahme können Sie gerne über unser Online-Formular abgeben. Das Formular ist adressiert an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Rodenkirchen.
Oder richten Sie Ihre Stellungnahme an:
- Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Rodenkirchen
Manfred Giesen
Bürgeramt Rodenkirchen
Industriestraße 161 – Haus 1
50999 Köln
Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 6. Februar 2025 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes für das Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel "Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung" in Köln Raderberg gefasst.
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 30 Hektar große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Köln- Rodenkirchen in den Stadtteilen Bayenthal,-Raderberg und -Zollstock.
Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch die geplante Verlängerung des Inneren Grüngürtels bis zum Rhein. Diese nördliche Grenze verläuft dabei im Wesentlichen im Westen durch das heutige Großmarktgelände, in der Mitte entlang der Koblenzer Straße und im Osten überwiegend durch die Grundstücke eines Holzverarbeitungsbetriebes und der Abfallwirtschaftsbetriebe
- im Osten durch die bestehende Bebauung entlang des Gustav-Heinemann Ufers
- im Süden durch die Schönhauser Straße, das Flurstück 1666 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51) sowie die Marktstraße und der Bischofsweg
- im Westen durch den Bischofsweg
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines nachhaltigen und zukunftsfähigen Stadtquartiers. Mit der Parkstadt Süd soll ein urbanes Stadtquartier mit einer Mischung aus vielfältigen Wohnungsangeboten, sozialer Infrastruktur sowie Einzelhandel, Büros und Dienstleistungen entstehen. Die Vollendung des "Inneren Grüngürtels" wird darüber hinaus als Verbindung der Stadtteile Bayenthal, Raderberg, Zollstock, Sülz und der Neustadt-Süd verstanden.
Für das Plangebiet soll Planungsrecht über einen Angebotsbebauungsplan gemäß § 30 Absatz 1 Baugesetzbuch geschaffen werden.
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-32196
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.