Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an Bebauungsplan-Entwürfen
Veröffentlicht im Amtsblatt am 26. Februar 2025
Ziel ist es, den Inneren Grüngürtel bis an den Rhein zu führen und ein neues Stadtquartier südlich des Grüngürtels zu entwickeln.
Informationen zur beendeten frühzeitigen Beteiligung
Das Beteiligungsverfahren fand vom 26. Februar bis 21. März 2025 statt. Das Verfahren haben wir mit einer Informationsveranstaltung, mit telefonischer Auskunft und online durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 21. März 2025 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Rodenkirchen gerichtet werden.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Rodenkirchen beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs.
Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 7. November 2024 unter anderem beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch für das Gebiet mit dem Arbeitstitel Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln-Bayenthal, -Raderberg, -Zollstock, -Neustadt-Süd durchzuführen.
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 46 Hektar große Plangebiet liegt in den Stadtbezirken Köln-Rodenkirchen und Köln-Innenstadt in den Stadtteilen Zollstock, Raderberg und Bayenthal. Das Flurstück 296 (Gemarkung Köln, Flur 41) nördlich der Bahngleise, das Flurstück 893/129 (Gemarkung Köln, Flur 41) sowie Teilbereiche des Flurstücks 345 (Gemarkung Köln, Flur 42) der vorhandenen Straße "Eifelwall" liegen im Stadtteil Neustadt-Süd. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch die nördlichen Grenzen der Bahnflächen mit dem vorgenannten Ergänzungsflurstück 296 sowie einem Teilbereich der bestehenden Straße "Eifelwall"
- im Osten durch den Rhein
- im Süden durch die zukünftige Grenze der Bebauungsplans "Quartiersentwicklung"
- im Westen liegt die bestehende Bebauung im Bereich des Höninger Weges (Haus Nummer 1-18) im sogenannten Gleisdreieck noch innerhalb des Plangebietes. Hier bildet die Nord-Süd-verlaufende Bahntrasse die Grenze des Bebauungsplanes. Im Nordwesten liegen Teile des Gleisdreiecks mit weiteren Einzelgrundstücken ebenfalls im Geltungsbereich
Anlass und Ziele der Planung
Das Plangebiet, derzeit durch Bahntrassen, Verkehrsflächen, Gewerbenutzung, Brach-/Grünfläche, Spiel- und Sportflächen, ein Tierheim, eine Unterkunft für Geflüchtete, einen geschützten Landschaftsbestandteil, das Großmarktgelände und den Pionier- und Sportpionierpark geprägt, soll zukünftig Teil des Inneren Grüngürtels werden. Der "Innere Grüngürtel", als zusammenhängendes Grünband vom Rhein bis aktuell zur Luxemburger Straße, ist heute die größte Grünfläche in der Kölner Innenstadt. Aufgrund seiner Lage zwischen dem Stadtzentrum und den angrenzenden Stadtteilen hat der "Innere Grüngürtel" eine bedeutende Funktion in der Gliederung und Durchlüftung des ansonsten stark verdichteten Stadtkörpers.
Ziel der Planung ist es, den Inneren Grüngürtel bis an den Rhein zu führen und ein neues Stadtquartier südlich des Grüngürtels zu entwickeln. Mit der Parkstadt Süd soll ein urbanes Stadtquartiers aus vielfältigen Wohnungsangeboten, sozialer Infrastruktur sowie Einzelhandel, Büros und Dienstleistungen entstehen. Die Vollendung des "Inneren Grüngürtels" wird darüber hinaus als Verbindung der Stadtteile Bayenthal, Raderberg, Zollstock, Sülz und der Neustadt-Süd verstanden.
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-32196
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.