Wir planen, die nicht umgesetzten beziehungsweise nicht mehr realisierbaren Straßenverkehrsflächen des Bebauungsplans zurückzunehmen. Dabei sollen die derzeit brachliegenden oder untergenutzten Grundstücke entlang der Bahntrasse wieder einer baulichen Nutzung zugeführt werden.

Verfahrensstand

Veröffentlichung eines Bebauungsplanentwurfs im beschleunigten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 9. September 2026

Vom 17. September 2026 bis 19. Oktober 2026 können Sie sich beteiligen

Nutzen Sie unsere Online-Plattform, um Unterlagen zur Veröffentlichung einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben.

Hier geht es zu Bauleitplanung Online Köln Informationen zu Zeit und Ort der Beteiligung

Projekt

Geltungsbereich des Bebauungsplans Käulchensweg in Köln-Poll, 1. Änderung, © Stadt Köln © Stadt Köln

Lage des Plangebiets

Das circa 1,2 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Porz, Stadtteil Poll. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt       

  • im Norden durch die Müllergasse,         
  • im Osten durch die Bahntrasse der Hafenbahn sowie die östliche Grundstücksgrenze des Käulchensweg 39 a,        
  • im Süden durch die Jungbergerstraße, auf Höhe der Hausnummer 42 sowie         
  • im Westen entlang des Käulchensweg 2 und 32-38.

Anlass und Ziel der Planung

Ziel der Planung ist es, die nicht umgesetzten beziehungsweise nicht mehr realisierbaren Straßenverkehrsflächen des Bebauungsplans zurückzunehmen und die derzeit brachliegenden oder untergenutzten Grundstücke entlang der Bahntrasse wieder einer baulichen Nutzung zuzuführen. Der wesentliche Grund für die Aufstellung des Bebauungsplans war eine kreuzungsfreie Führung der Hafenbahn und einer Verbindungsstraße zwischen Alfred-Schütte-Allee und Siegburger Straße, sowie einer weiteren Wohnbebauung östlich der Müllergasse. Die Wohnbebauung östlich der Müllergasse sowie östlich des Käulchensweg wurde umgesetzt. Da die Verkehrsflächen jedoch nicht so errichtet beziehungsweise angelegt wurden, wie es im Bebauungsplan festgelegt war, soll das bestehende Planungsrecht nun angepasst werden.

Chronlogie

  • 30. Juni 2026 - Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-27046

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail