Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Veröffentlicht im Amtsblatt 4. Dezember 2024 

Ziel der Planung ist es, den Entwicklungsraum Max-Becker-Areal an die zukünftigen Entwicklungen und Nutzungsabsichten gemäß dem Zielbild für die Weststadt anzugleichen.

Informationen zur beendeten frühzeitigen Beteiligung

Das Beteiligungsverfahren fand vom 4. Dezember 2024 bis 3. Januar 2025 statt. Das Verfahren haben wir mit einem öffentlichen Aushang, mit telefonischer Auskunft und online durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 3. Januar 2025 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Ehrenfeld gerichtet werden.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Ehrenfeld beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs.

Das Aushangplakat und weitere Informationen stellen wir Ihnen weiterhin zur Verfügung:

Aushangplakat
PDF, 6195 kb

Informationen zum Aushangplakat

Anlass und Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

Der Änderungsbereich der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Größe von circa 29,02 Hektar und liegt im Stadtteil Ehrenfeld des Stadtbezirkes Köln-Ehrenfeld. Der Stadtteil Ehrenfeld befindet sich am westlichen Rand des Stadtbezirkes. Der Änderungsbereich grenzt an den Stadtteil Müngersdorf des Stadtbezirkes Lindenthal.

Der Bereich der Flächennutzungsplanänderung wird im Norden und im Westen begrenzt durch die Bahntrasse und liegt zwischen der Widdersdorfer Straße im Süden und einer Grenze, die entlang der Kante zwischen dem aktuell dargestellten GI und GE verläuft. Die Grenze des Änderungsbereichs verläuft von der Widdersdorfer Straße Richtung Norden, zwischen den Hausnummern 190a und 188a.

Das Recyclingunternehmen Max Becker verlässt seinen bisherigen Firmensitz nördlich der Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld und verlagert seinen Standort in den Niehler Hafen. Dadurch ergibt sich die Chance, den Bereich des Max-Becker-Areals zu betrachten und den zukünftigen Entwicklungen und Nutzungsabsichten gemäß dem Zielbild für die Weststadt anzupassen.

Auch die als Industriegebiete (GI) dargestellten Flächen westlich und östlich des Max-Becker-Areal und Teile der ehemaligen Gleisanlagen sollen entsprechend des Zielbildes Weststadt an die zukünftigen Entwicklungen angepasst werden. Dafür ist eine Flächennutzungsplanänderung notwendig.  

Aufgabe und Wirkung des Flächennutzungsplanes

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan und gilt für das gesamte Stadtgebiet. Er ordnet die vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarfe für die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten, wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr in den Grundzügen.

Der Flächennutzungsplan entfaltet gegenüber den Bürger*innen keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen. Baurechte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes können daher nicht hergeleitet werden. Konkretes Baurecht wird durch einen Bebauungsplan geschaffen. Dieser darf nicht im Widerspruch zur Flächennutzungsplanung stehen.

Für einen Teilbereich der 247. Änderung des Flächennutzungsplans "Entwicklungsraum Max-Becker-Areal" befindet sich derzeit der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nummer 63460/05 in Aufstellung.  

Ablauf des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans

Das Baugesetzbuch sieht für die Änderung des Flächennutzungsplans zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Bei der frühzeitigen Beteiligung informieren wir Sie bereits zu Beginn des Verfahrens üb er die Planungsabsichten. Anhand Ihrer Anregungen können nach Abwägung weitere Vorgaben für die Ausarbeitung der Plandarstellung formuliert werden. Schließlich werden die Auswirkungen der Planung in einem Umweltbericht beschrieben.

Gegen Ende des Verfahrens erhalten Sie im Rahmen der Veröffentlichung des Entwurfes erneut die Gelegenheit, eine Stellungnahme innerhalb einer bestimmten Frist abzugeben. Hierbei wird der Entwurf der Änderung d es Flächennutzungsplans mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie weiteren Unterlagen für die Dauer eines Monats veröffentlicht.  

Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. September 2024 beschlossen, für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich des "Entwicklungsraum Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld/ Ehrenfeld sowie Köln-Lindenthal/ Müngersdorf" eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.  

Der circa 29 Hektar große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Ehrenfeld.

Rechtsgrundlage

§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) in der derzeit gültigen Fassung  

Anlass und Ziele der Planung  

Ziel der Planung ist es, den Entwicklungsraum Max-Becker-Areal an die zukünftigen Entwicklungen und Nutzungsabsichten gemäß dem Zielbild für die Weststadt anzugleichen.

Das Recyclingunternehmen Max Becker verlässt seinen bisherigen Firmensitz nördlich der Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld und verlagert seinen Standort in den Niehler Hafen.  

Dadurch ergibt sich die Chance, den Bereich des Max-Becker-Areals neu zu betrachten und auch die angrenzenden als Industriegebiete (GI) dargestellten Flächen westlich und östlich des Max-Becker-Areals und Teile der ehemaligen Gleisanlagen den zukünftigen Entwicklungen anzupassen.

Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterung
Informationen zum Bebauungsplanverfahren Max-Becker-Areal Projektseite Max Becker-Areal – ein neues Stadtquartier für Köln

Auskunft zum Bauleitplanverfahren 

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-21634

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