Ihnen fehlt die Baugenehmigung für ein bereits errichtetes Gebäudeteil oder eine vollzogene Nutzungsänderung?
Um der Einleitung eines ordnungsbehördlichen Verfahrens zuvorzukommen, können Sie die Legalisierung mithilfe einer Architektin oder eines Architekten über die üblichen Bauantragsverfahren beantragen. Bitte geben Sie bei der Bezeichnung des Vorhabens an, dass es sich um eine Legalisierung handelt.
Das Verfahren zur nachträglichen Genehmigung unterscheidet sich im Wesentlichen nur in zwei Punkten von einem "normalen" Baugenehmigungsverfahren:
- Die bautechnischen Nachweise gemäß § 68 (2) BauO NRW, die bei einem Neubau erst vor Baubeginn vorgelegt werden, müssen bei Legalisierungen bereits im Verfahren – oder noch besser – bereits bei der Antragsstellung vorgelegt werden. Letzteres ermöglicht eine schnellere Bearbeitung Ihres Antrages.
- Die Verwaltungsgebühren nach Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) betragen bei Legalisierungen für Errichtung und Erweiterung sowie Änderung das 3-fache und bei Nutzungsänderungen das 1,5-fache der sonst üblichen Gebühren.
Die vorzulegenden Bauvorlagen sind ansonsten die gleichen.
Hier geht es zu den Verfahren, über die Sie die Legalisierung beantragen müssen: