Die meisten Bauanträge fallen hierunter, wie beispielsweise die Errichtung von Wohngebäuden, kleineren gewerbliche Anlagen oder An- und Umbauten. 

Alles Wissenswerte zu der ab September 2026 eingetretenen Genehmigungsfiktion für Bauanträge im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren finden Sie auf unserer Infoseite:

Informationen zur Genehmigungsfiktion

Notwendige Unterlagen

Bauvorlagen müssen grundsätzlich von einer entwurfsverfassenden Person gefertigt sein, also der Person, die das Bauvorhaben plant und die Bauvorlagen zusammenstellt. In der Regel handelt es sich um Architekt*innen und Ingenieur*innen, die eine Bauvorlagenberechtigung besitzen, den Nachweis der notwendigen Fachkompetenz.

Einige Bauvorlagen müssen Sie zu jedem Antrag einreichen. Weitere können erforderlich sein, das ist abhängig vom jeweiligen Bauvorhaben:

Auflistung der Bauvorlagen mit Erläuterungen

So stellen Sie den digitalen Antrag

Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Bauanträge digital stellen.

 

Bauanträge digital stellen

Glossar Bauen

Das Bauwesen und das Baurecht enthalten viele Fachbegriffe. Wir haben zu etlichen kurze Erklärungen für Sie zusammengestellt. Sowohl die Liste der Wörter als auch deren Erklärungen können nicht vollständig und auch nicht rechtsverbindlich sein.

Glossar Bauen – ein "Lexikon"

Sie haben Fragen?

Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen. 

 

Häufig gestellte Fragen

Gebühren

Die Gebühr wird auf Basis der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Maßgeblich ist die Tarifstelle 02 (Teil I und II).

Die Gebühr beträgt mindestens 50 Euro. Die Höhe hängt unter anderem vom Rauminhalt und dem Rohbauwert Ihres Vorhabens ab.

Bei Neuerrichtungen oder Erweiterungen wird folgende Formel angewendet: Rohbauwert (Tabelle Z 201, Anlage 1) x umbauter Raum (Bruttorauminhalt in Kubikmeter) x Sechs- oder Zehntausendstel (je nach Gebäudeart)

Baulasten, Abweichungen und Ähnliches werden gesondert berechnet. 

Rechtliche Voraussetzungen

Die Anforderungen an Bauvorlagen werden in der Verordnung über bautechnische Prüfungen geregelt (BauPrüfVO).

BauPrüfVO NRW - Verordnung über bautechnische Prüfungen Nordrhein-Westfalen BauO NRW 2018 - Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
Telefax
0221 / 221-22567
Kontakt

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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