Antragstellung bis 27. August 2026 für die Jahre 2027 bis 2029

In der Freien Szene spielen Interessenvertretungen eine wichtige Rolle. Sie diskutieren wichtige Themen einer Kultursparte, kommunizieren diese nach innen und außen und tragen so zu einer zukunftsorientierten Entwicklung bei. Zudem vertreten sie die Interessen der Sparten gegenüber der Politik und Verwaltung und bearbeiten Fragestellungen, die über Einzelinteressen hinausgehen.   

Zu den Aufgaben von Interessenvertretungen zählen unter anderem:

  • die Beratung und Unterstützung ihrer Mitglieder und das Gewinnen neuer Mitglieder
  • die Qualifizierung und Professionalisierung der Szene
  • die Netzwerkarbeit und Mitwirkung in Fachgremien auf kommunaler, Landes- und Bundesebene
  • das Verfassen und die Präsentation von Szeneberichten für den Ausschuss Kunst und Kultur
  • der regelmäßige Austausch mit uns, die Besetzung von Mitgliedern in den Fachbeiräten, die durch die Szene ernannt werden
  • die Mitwirkung beim Einsatz ausgewählter Förderinstrumente
  • das Bereitstellen von Informationen und Daten zu übergeordneten Entwicklungen in den Sparten und die Öffentlichkeitsarbeit für die Sparten  

Interessenvertretungen, die diese Aufgaben erfüllen, können sich auf die Ausschreibung bewerben. 

Der nun ausgeschriebene Förderzeitraum bezieht sich auf die Jahre 2027 bis 2029.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwenigen haushaltsrechtlichen Bedingungen gegeben sind. Dies bedeutet, dass wir Maßnahmen nur fördern können, wenn uns die Haushaltsmittel im jeweiligen Förderjahr auch tatsächlich zur Verfügung stehen.

Wen fördern wir?

Um eine Förderung erhalten zu können, muss eine Interessenvertretung die folgenden Kriterien erfüllen.

Die Interessenvertretung:

  • muss klar erkennbar legitimiert sein. Das heißt, sie muss über eine repräsentative Anzahl an Mitgliedern verfügen, die den Vorstand der Interessensvertretung im demokratischen Wahlverfahren bestimmen
  • muss eine repräsentative Mehrheit der Szene/Teilszene vertreten
  • muss eine Geschäftsordnung, Satzung oder ähnliches haben, aus der ihre Ziele und Aufgaben hervorgehen
  • stellt Informationen über Strukturen, Gremien und Mitglieder öffentlich bereit und lässt die Aufnahme neuer Mitglieder zu
  • trägt anteilig zur Finanzierung ihrer Struktur bei, zum Beispiel durch das Akquirieren weiterer Drittmittel, Sponsorengelder oder Mitgliedsbeiträge
  • verfügt über eine professionelle Organisationsstruktur mit Geschäftsführung, Finanzverwaltung, Marketing, Akquise

Welche Kosten sind förderfähig?

Wir unterstützen Interessenvertretungen anteilig bei der Umsetzung ihrer Jahresplanungen. Die Jahresplanungen weisen klar die Aufgaben und Tätigkeiten aus, die die jeweilige Interessenvertretung im Gesamtinteresse einer Sparte oder mehrerer Sparten umsetzen wird. Zu den förderfähigen Kosten zählen Ausgaben, die bei der Erledigung der oben genannten Aufgaben beziehungsweise bei der Umsetzung des Jahresprogramms anfallen. Dies können unter anderem sein:

  • Personalkosten
  • Honorarkosten
  • Mietkosten
  • Organisationskosten
  • Werbekosten
  • Reisekosten für Gremienarbeit

Die maximale Fördersumme liegt bei 50.000 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist ein Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten. Die erforderlichen Eigenmittel können durch gesicherte Drittmittel ersetzt werden.

Wie stelle ich einen Antrag?

Den Antrag stellen Sie formlos. Beschreiben Sie die geplanten Maßnahmen in einem PDF und beachten Sie dabei die oben genannten Kriterien. Ergänzen Sie Ihren Antrag mit einem Wirtschaftsplan für die Jahre 2027, 2028 und 2029 in einer Exel-Tabelle und einem Stellenplan. Die Vorlagen für den Wirtschafts- und Stellenplan erhalten Sie auf Anfrage. Bitte beachten Sie für Ihre Einreichung unseren Datenschutzhinweis.

Datenschutzhinweis

Welche Antragsfrist gilt?

Ihren Antrag können Sie bis 27. August 2026, 23:59 Uhr, stellen. 

Die Entscheidung über die Vergabe von Betriebskostenzuschüssen an einzelne Interessenvertretungen trifft der Rat beziehungsweise der Ausschuss für Kunst und Kultur.

Bitte senden Sie Ihren Antrag ausschließlich per E-Mail an:

E-Mail zur Antragstellung

Kontakt

Bei Fragen zur Antragsstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

E-Mail an Bettina Fages E-Mail an Hannah Lemmer