Bis zum 6. August 2023 konnten Anträge für die Jahre 2024 bis 2026 gestellt werden.

Förderzweck

Mit der Änderung des Förderschwerpunkts Interessenvertretungen von einer Projekt- in eine institutionelle Förderung verfolgen wir das Ziel, die freie Szene strukturell zu stärken und weiter zu professionalisieren. Diese Zielsetzung entspricht nicht zuletzt einer Idee, die bei den runden Tischen zur Fortschreibung der Kulturentwicklungsplanung Köln formuliert wurde (siehe Kulturentwicklungsplanung Köln, 2019: Seite 149).

Kulturentwicklungsplan Köln

Eine besondere Rolle und Bedeutung in der freien Szene kommt den sogenannten Interessenvertretungen in Köln zu, bei denen es sich um Zusammenschlüsse von Akteur*innen in einer Sparte oder Teilsparte handelt. Die Interessenvertretungen sind dadurch charakterisiert, dass sie – jenseits von Einzelinteressen – übergeordnete Entwicklungen, Fragestellungen und Themen einer Sparte diskutieren und diese sowohl intern als auch nach außen kommunizieren und vertreten.

Die Haushaltssatzung der Stadt Köln stellt jährlich Mittel in Höhe von 200.000 Euro zur Vergabe von Betriebskostenzuschüssen an Interessenvertretungen der freien Szene ab 2024 zur Verfügung.

Der ausgeschriebene Förderzeitraum bezieht sich auf die Jahre 2024 bis 2026.

Dieser steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen.

Wer wird gefördert?

Die folgenden Kriterien müssen erfüllt sein.

Die Interessenvertretung

  • muss klar erkennbar legitimiert sein. Das heißt, ihre Mitgliedschaft muss aktiv erworben werden.
  • muss eine repräsentative Mehrheit der Szene/Teilszene vertreten.
  • muss über eine Geschäftsordnung, Satzung oder ähnliches ihre grundsätzlichen Ziele und Aufgaben öffentlich darlegen.
  • stellt Informationen über Strukturen, Gremien und Mitglieder öffentlich bereit und lässt grundsätzlich die Aufnahme neuer Mitglieder zu.
  • leistet kontinuierliche Gremienarbeit, auch über Köln hinaus (zum Beispiel in Landes- oder Bundesverbänden).
  • trägt anteilig zur Finanzierung ihrer Struktur bei, zum Beispiel durch das Akquirieren weiterer Drittmittel, Sponsorengelder oder Mitgliedsbeiträge.

Welche Kosten sind förderfähig?

Wir unterstützen Interessenvertretungen anteilig bei der Umsetzung ihrer Jahresplanungen. Die Jahresplanungen weisen dabei klar die Aufgaben und Tätigkeiten aus, die die jeweilige Interessenvertretung im Gesamtinteresse einer Sparte oder mehrerer Sparten umsetzen wird.

Zu den förderfähigen Aufgaben und Tätigkeiten zählen unter anderem:

  • Teilnahme an runden Tischen zur Kulturentwicklungsplanung Köln und in weiteren Gremien
  • Vernetzungsarbeit (lokal, regional, überregional)
  • Kommunikation nach innen (Szene) und nach außen (Verwaltung, Politik, Presse)
  • PR- und Öffentlichkeitsarbeit für die Szene (WebsiteFlyer, et cetera)
  • Beratung der Mitglieder
  • Präsentation auf Fachkonferenzen oder –messen
  • Durchführung von Veranstaltungen zur Situation einer Sparte (Diskussionsforen, Symposien, Kongresse, oder ähnliches)

Dazu zählen auch alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der oben genannten Aufgaben und Tätigkeiten zur Umsetzung der Jahresplanung entstehen.

So sind zum Beispiel förderfähig:

  • Personalkosten
  • Honorarkosten
  • Mietkosten
  • Organisationskosten
  • Werbekosten
  • Reisekosten und ähnliches.

Die Förderung erfolgt anteilig. Die maximale Fördersumme liegt bei 50.000 Euro. Sollte keine weitere Kofinanzierung zur Verfügung stehen, beträgt der Eigenanteil mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten.