Bewerben Sie sich bis zum 30. September 2026
Die derzeit laufende Vergabeperiode für die mehrjährige Projektförderung endet am 31. Dezember 2026. Für die neue Förderperiode 2027 bis 2028 können sich professionelle, freischaffende Kölner Musiker*innen, Ensembles, Gruppen, Klangkörper und Veranstalter*innen ab sofort auf eine zweijährige Projektförderung bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie mehrjährige beziehungsweise jährlich wiederkehrende renommierte Konzertreihen, Festivals oder Musikveranstaltungen realisieren.
Mit der Förderung möchten wir herausragenden Künstler*innen, Ensembles und Veranstalter*innen der freien Musikszene eine verlässliche Grundlage und nachhaltige Planungssicherheit für die Realisierung ihrer Projektideen ermöglichen. Damit unterstützen wir qualitätssichernd die künstlerische Weiterentwicklung und kontinuierliche Publikumsentwicklung der Musiker*innen. So entstehen Stabilität, Kontinuität und Entwicklungsspielräume für die Geförderten sowie mittelbar für die freie Musikszene in Köln.
Wer sich bewerben kann
Diese Förderung richtet sich an mehrjährige beziehungsweise jährlich wiederkehrende Projektvorhaben, Konzertreihen und Festivals aus den folgenden Bereichen:
- Alte Musik
- Neue Musik
- Globale Musik
- Klassische Musik
- Elektronische Musik/Klangkunst
- Jazz/Improvisierte Musik
- Transdisziplinäre Projekte mit Schwerpunkt Musik (zum Beispiel Musiktheater)
Die mehrjährige Projektförderung Musik für den Förderzeitraum 2027 und 2028 richtet sich an freie Gruppen und Einzelkünstler*innen sowie an Veranstalter*innen von Konzertreihen und Festivals, die bereits eine einjährige Förderung von uns erhalten und ihre Projekte erfolgreich umgesetzt haben.
Nicht förderfähig sind freie Gruppen und Einzelkünstler*innen, die bei entsprechender Qualität kommerziell tragfähig sein können sowie die mehrjährigen Projektvorhaben von Amateur*innen.
Welche Kosten förderfähig sind
Förderfähig sind projektbezogene Kosten. Bitte beachten Sie dabei die aktuellen Allgemeinen Förder- und Verfahrensbedingungen zur Projektförderung sowie die jeweils gültigen Fördergrundlagen des Referats für Musik.
Wir beabsichtigen, bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Bedingungen den ausgewählten Antragsteller*innen pro Jahr eine Förderung bis 25.000 Euro zu gewähren. Die Förderung für zwei Jahre unterliegt einem Haushaltsvorbehalt. Das bedeutet, wir fördern nur, wenn das Geld zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Fördervoraussetzungen
Antragstellende müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Voraussetzungen für die mehrjährige Projektförderung erfüllen:
- Nachweis einer konstanten mehrjährigen, musikalisch wertvollen und herausragenden künstlerischen Produktion oder programmgestalterischen Tätigkeit
- Erkennbarkeit einer damit verbundenen künstlerischen Profilbildung
- Professionelle Organisationsstruktur
- Arbeitsschwerpunkt mit kontinuierlicher, öffentlicher Präsenz in Köln
- Lokale und überregionale Ausstrahlung beziehungsweise eine vernetzte Arbeitsweise
- Erkennbarkeit des quantitativen Angebots und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der jährlichen Programme
Unser Zuschuss ist eine subsidiäre (nachrangige) finanzielle Unterstützung. Er stellt nur einen Anteil der Gesamtfinanzierung dar. Sie müssen neben dem beantragten städtischen Zuschuss noch weitere Gelder einplanen. Dies kann durch Drittmittel (zum Beispiel andere Fördernde oder Sponsor*innen) erfolgen oder auch durch eigene Geldmittel (Eigenmittel). Bitte beachten Sie dazu auch den Abschnitt "Einnahmen" in unseren Allgemeinen Förder- und Verfahrensbedingungen zur Projektförderung.
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Antragsformular: Dieses finden Sie im Online-Antrag in den Anlagen zum Förderprogramm Musik.
- Projektbeschreibung: Bitte stellen Sie das mehrjährige/jährlich wiederkehrende Projekt zudem in einer ausführlichen Projektbeschreibung vor.
- Kosten- und Finanzierungsplan: Die Daten der Planung für die Vergabeperiode arbeiten Sie bitte in unsere Vorlage ein. Achten Sie bitte darauf, dass das Ergebnis ausgeglichen ist.
- Sie können den Antrag durch aussagekräftige aktuelle Presseberichte, Programmhefte und ähnliches in digitaler Form ergänzen. Bitte laden Sie diese ebenfalls im Online-Antrag hoch.
Antragstellung und Antragsfrist
Die Antragsfrist endet am 30. September 2026, 23:59 Uhr.
Später oder unvollständig eingegangene Anträge berücksichtigen wir nicht. Nach Einreichung Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag über unser Förderportal. Dort wählen Sie folgende Bereiche aus:
- Förderprogramm "Kultur – Musik"
- Förderbereich "Mehrjährige Projektförderung"
Alle notwendigen Vorlagen und Formulare sind in den Anlagen zum Förderprogramm Musik hinterlegt.
Eine parallele Antragstellung für eine einjährige Projektförderung 2027 ist nicht nötig, da der Antrag auf mehrjährige Projektförderung einen Antrag auf Projektförderung 2027 impliziert.
Sollte Ihr mehrjähriges Projektvorhaben beziehungsweise jährlich wiederkehrend realisiertes Projekt formal und inhaltlich überzeugen, jedoch aus zum Beispiel haushalterischen Gründen keine mehrjährige Projektförderung 2027/28 möglich sein, wandeln wir den Antrag automatisch in einen Antrag auf einjährige Projektförderung 2027 um. Sie erhalten dann eine entsprechende Benachrichtigung und müssen lediglich einen Kosten- und Finanzierungsplan für eine einjährige Projektförderung 2027 nachreichen.
Beratung und Kontakt
Sollten Sie erstmals die Beantragung planen, nehmen Sie bitte vor Antragstellung Kontakt zum Referat Musik auf, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Bei inhaltlich-künstlerischen Fragen und zur Antragsberatung wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch unter 0221/ 221-22912 bei Ulrike Lehmann.
Bei allgemeinen Fragen zum Antragsvordruck können Sie sich per E-Mail oder telefonisch unter 0221 / 221-22217 bei Sylvia Hecker melden.