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Umweltbildung ist eine fundamentale Säule der kommunalen vorsorgenden Umweltpolitik. Die Bewusstseinsbildung und die Wertschätzung von Ressourcen sind hier die wesentlichen Kernpunkte. Da es in Köln zahlreiche Umweltbildungsakteur*innen und Projektideen gibt, wurde im Rahmen des "Ganzheitlichen Kölner Umweltbildungskonzeptes" (UBK) ein Förderprogramm für Umweltbildungsprojekte vom Rat der Stadt Köln beschlossen.  

 

Was sind die Ziele der Förderung?

Ziel dieses Förderprogramms ist es, über Umweltbildungsprojekte Menschen für ihre Umwelt und die Natur Kölns zu sensibilisieren und zu begeistern. Es ist für Projekte gedacht, die Natur und Umwelt erlebbar machen, Zusammenhänge vermitteln und Zugangsmöglichkeiten eröffnen. Damit sollen die stadttypischen Tier- und Pflanzengemeinschaften und ihre Lebensräume geschätzt, geschützt und für die zukünftigen Generationen bewahrt werden.
Gemäß dem Leitsatz "Du schützt nur das, was du kennst und siehst nur das, was du weißt". 

Wer kann einen Antrag stellen?

Gemeinnützige oder eingetragene Vereine, Verbände, Schulen, Kindergärten, Kitas, Arbeitsgruppen und sonstige Bildungseinrichtungen.

Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was für Projekte werden gefördert?

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Gefördert werden Projekte in Köln, die der Umweltbildung dienen und den vier Handlungsfeldern "Natur/Biodiversität", "Klima", "Lebensstil und Konsum" und "Ressourcen" zuzuordnen sind.

Projekte können zum Beispiel sein: Gestaltung eines Schulgartens, Aufstellung von Nisthilfen, Anlage von Blühflächen, Projektwochen oder sonstige Veranstaltungen, Workshops und Exkursionen und vieles mehr. 

Wieviel wird gefördert?

Projekte mit einem Gesamtvolumen von 500 bis 6.000 Euro sind förderfähig. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Daraus ergeben sich ein Fördervolumen von maximal 4.800 Euro und ein zu leistender Eigenanteil von 20 Prozent.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Es handelt sich um ein Projekt in Köln, mit dem noch nicht begonnen wurde
  • das Projekt besteht auf freiwilliger Basis
  • der*die Antragsteller*in besitzt die für die Erfüllung der Projektaufgaben und -ziele notwendige wirtschaftliche, fachliche und organisatorische Kompetenz
  • das Projekt entspricht den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Kosteneffizienz
  • bei der Planung und Durchführung sind die Verhältnismäßigkeit, die Sinnhaftigkeit, der Nutzen und die Realisierbarkeit zu berücksichtigen
  • die Fördermaßnahme muss innerhalb von 12 Monaten (ab dem Datum des Zuwendungsbescheides) umgesetzt sein
  • das Projekt beziehungsweise seine Ergebnisse müssen für einen erweiterten Personenkreis zugänglich beziehungsweise erlebbar gemacht werden.  Darüber hinaus sollten die Projekte einen Multiplikator*inneneffekt aufweisen.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

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Anträge können ganzjährig in elektronischer Form bei der Stadt Köln gestellt werden. Bitte nutzen Sie hierfür den Link "Digitaler Förderantrag". 

Bevor Sie einen digitalen Antrag stellen können, ist es notwendig, dass Sie sich einmalig für die Online-Antragstellung registrieren. Mit dem dort vergebenen Benutzernamen (Ihre E-Mail-Adresse) und einem Passwort können Sie sich nach einer Verifizierung per E-Mail immer wieder einloggen. Sie können den Status der Bearbeitung weiterverfolgen sowie über eine Onlinekommunikation mit Ihren Ansprechpartner*innen kommunizieren. Über den Link gelangen Sie automatisch zur Registrierung.

Sie können den Antrag Schritt für Schritt bearbeiten und zwischenspeichern. Notwendige Anlagen zum Antrag stehen Ihnen zum Down- und Upload zur Verfügung. Zudem können Sie weitere Anlagen bis zu 5 Gigabyte hochladen. Sie müssen den Antrag und die Anlagen nicht mehr unterschreiben.

Beim Absenden des Antrags erhalten Sie einen Hinweis, dass der Antrag erfolgreich an uns übermittelt wurde. Direkt im Anschluss können Sie in Ihrem Nutzerkonto auf den eingereichten Antrag zugreifen. Dort wird Ihnen unter "Dokumente" ein PDF bereitgestellt. Dieses PDF beinhaltet die wesentlichen übermittelten Informationen sowie das Datum der Antragstellung. Es dient als Beleg für den fristgerechten Eingang.  

Digitaler Förderantrag

Was muss der Antrag enthalten?

  • Name des Projekts
  • Name der antragstellenden Person und Kontaktdaten
  • Rechtsform und vertretungsberechtigte Person
  • Förderzeitraum von / bis (Wichtig: dabei ist darauf zu achten, dass das Beginn- und Enddatum den kompletten Förderzeitraum des Projektes abdecken muss, inklusive Zeiten für die Vor- und Nachbereitung. Lediglich die Ausgaben, die im Förderzeitraum getätigt wurden, können anerkannt werden. Der Förderzeitraum darf nicht in der Vergangenheit liegen)
  • Projektbeschreibung (inklusive Projektlageplan (falls zutreffend), Kurzpräsentation zur Antragstellerin oder zum Antragsteller, Zielen, Zielgruppen, geplanten Aktivitäten, Zeitplanung, Beitrag / Nutzen der Maßnahme)
  • Kostenplan (aufgeschlüsselt nach Projektaktivität und unterteilt in Personal- und Sachkosten): Bitte hierfür das hinterlegte XLS Dokument nutzen. 
  • Beantragte oder bereits bewilligte Förderungen / Zuschüsse von Dritten. Dies umfasst auch beantragte oder bewilligte Fördermittel bei der Stadt Köln
  • Erklärung,
  1. dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde
  2. dass der*die Antragsteller*in die für die Erfüllung der Projektaufgaben und –ziele notwendige wirtschaftliche, fachliche und organisatorische Kompetenz besitzt
  3. über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz
  4. dass einer Veröffentlichung im Rahmen der Förderberichterstattung zugestimmt wird
  5. dass eine Finanzierung durch Eigenmittel oder Mittel von Dritten nicht möglich ist
  • Sofern die Maßnahme nicht auf dem Grundstück der antragstellenden Person durchgeführt werden soll, ist eine entsprechende Erlaubnis des*der Grundstückeigentümer*in vorzulegen (Eigentumsnachweis)

Wann erfolgt die Auszahlung?

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Bewilligung in Form eines Zuwendungsescheides im Online Antrag. Daraufhin können Antragstellende den Mittelabruf eigenständig auslösen und die Mittel werden zeitnah ausgezahlt.

Der Zuschuss wird nur auf das im Förderantrag benannte Konto der antragstellenden Person ausgezahlt.

Was sind meine Pflichten während und nach Abschluss der Maßnahme?

Der*Die Zuwendungsempfänger*in ist verpflichtet umgehend mitzuteilen, wenn sich Änderungen bei dem geförderten Vorhaben ergeben.
Nach Abschluss der Maßnahme ist der*die Zuwendungsempfänger*in verpflichtet, innerhalb von drei Monaten einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis über die Kosten und Einnahmen vorzulegen.

Der*Die Zuwendungsempfänger*in verpflichtet sich, in geeigneter Form auf die finanzielle Förderung der Stadt Köln hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen (zum Beispiel bei Veranstaltungen, Pressemitteilungen, Broschüren, Plakaten, Rundfunk und Fernsehen, Online Medien, Internet). 

Online-Förderportal - Erklärung und Anleitung für Antragsteller*innen

Dokumente und Links

Kontakt

Stadt Köln
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Koordinationsstelle Umweltbildung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Telefon: 0221 / 221-31453

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.

Kontakt per E-Mail