Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 18. Dezember 2002 das Landeshundegesetz (LHundG NRW) verabschiedet. Es ist am 1. Januar 2003 in Kraft getreten und löst damit die Bestimmungen der bisherigen Landeshundeverordnung ab.

Was hat sich geändert?

Für alle Hunde gelten folgende Punkte:

Anleinpflicht Kategorien der Hunderassen Haftpflichtversicherung

(gilt nicht für Hunde unter 40 Zentimeter und 20 Kilogramm)

Zentrale Erfassung von Mikrochipnummern Übermittlung von Daten der Hundesteuerstellen

Anleinpflicht

Alle Hunde sind in folgenden Bereichen anzuleinen:

  • Fußgängerzonen,
  • Haupteinkaufsbereichen,
  • in Straßen und auf Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
  • in öffentlichen Parks, Gärten und Grünanlagen,
  • bei öffentlichen Veranstaltungen und Volksfesten mit größerer Menschenansammlung,
  • bei Aufzügen,
  • öffentlichen Gebäuden,
  • Schulen und Kindergärten.

Ausgenommen davon sind nur ausgewiesene Freilaufflächen.

Freiläufflächen für Hunde in Köln

Kategorien der Hunderassen

Die bisherigen Anlagen 1 und 2 der Landeshundeverordnung wurden durch die Kategorisierung in gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde abgelöst.

In den einzelnen Kategorien gab es gleichzeitig Änderungen der jeweils darin enthaltenen Hunderassen. Eine Auflistung der gefährlichen Hunde, der Hunde bestimmter Rassen sowie der großen Hunde finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Informationen zu den Kategorien finden Sie unter:

Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund
Haltungserlaubnis für einen Hund bestimmter Rassen
Haltungsanzeige für einen großen Hund

Haftpflichtversicherung

Als Halterin oder Halter eines Hundes müssen Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abschließen. Die Mindestdeckung für Personenschäden beträgt 500.000 Euro, für Sachschäden liegt sie bei 250.000 Euro.

Für einen kleinen Hund, mit einem Gewicht von weniger als 20 Kilogramm und einer Größe von weniger als 40 Zentimetern müssen Sie keine Versicherung abschließen.

Zentralregister

Ein Zentralregister erfasst künftig alle Mikrochipnummern. Die Ordnungsbehörden sind verpflichtet, dem Zentralregister entsprechende Mitteilungen zu machen.

Datenübermittlung durch Hundesteuerstellen

Für Hundesteuerstellen ist künftig die Übermittlung von Daten an die Ordnungsbehörde zulässig. Im Falle der Stadt Köln ist dies das Amt für öffentliche Ordnung.

Weitere Informationen

Landeshundegesetz
Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz
Informationen des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Auflistung der Hunderassen nach Kategorie

Gefährliche Hunde

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier

Hunde bestimmter Rassen

  • Alano (neu aufgenommen)
  • American Bulldog (neu aufgenommen)
  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino (vorher Liste 1)
  • Fila Brasileiro (vorher Liste 1)
  • Mastiff
  • Mastino Espanol (vorher Liste 1)
  • Mastino Napolitano (vorher Liste 1)
  • Rottweiler
  • Tosa Inu (vorher Liste 1)

Große Hunde (auch 40/20-Hunde)

Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung der nachfolgenden Hundearten nicht abschließend ist. Hier sind lediglich die Hunde aufgeführt, die aus den Anlagen 1 und 2 der ehemaligen Landeshundeverordnung gestrichen wurden.

  • Akbas
  • Bandog
  • Berger de Beauce
  • Berger de Brie
  • Bordeaux Dogge
  • Carpatin
  • Chinesischer Kampfhund
  • Dobermann
  • Estrela - Berghund
  • Kangal
  • Karakatschan
  • Karshund
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Komondor
  • Kraski Ovcar
  • Kuvasz
  • Liptak
  • Maremmenar Hirtenhund
  • Mastin de los Pirneos
  • Mioritic
  • Mittelasiatischer Owtscharka
  • Polski Owczarek Podhalanski
  • Pyrenäenberghund
  • Raffeiro do Alentejo
  • Römischer Kampfhund
  • Sarplaninac
  • Slovensky Cuvac
  • Südrussischer Owtscharka
  • Tibetanischer Mastiff
  • Tornjak