Wenn Sie einen Hund halten, der ausgewachsen eine Schulterhöhe von 40 Zentimetern und/oder ein Körpergewicht von 20 Kilogramm und mehr erreicht, müssen Sie die Hundehaltung anzeigen.

Hinweis: Laut Landeshundegesetz werden diese Tiere als "Große Hunde" bezeichnet.

Zur Anmeldung können Sie das Online-Anmeldeverfahren nutzen. Weitere Infos siehe unten unter "Online anmelden".

Die Abmeldung eines großen Hundes zeigen Sie ebenfalls hier an, dies erfolgt formlos schriftlich.

Benötigte Dokumente

  • Anzeigevordruck

    Siehe Downloadservice

  • Sachkundenachweis

    Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie weiter unten auf dieser Seite.

  • Haftpflichtversicherungsnachweis

    Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.

  • Nachweis über die Microchipkennzeichnung

    Im Rahmen der Mikrochippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechippt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Aus dem Tierheim übernommene Hunde sind immer gechippt. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.

Informationen zum Sachkundenachweis

Das Landeshundegesetz fordert, dass Sie als Halter*innen von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite:

Sachkundenachweis für Hundehalterinnen und Hundehalter

Den Sachkundenachweis brauchen Sie nicht zu erbringen, wenn Sie von vornherein als sachkundig gelten. Das ist der Fall, wenn Sie

  1. Tierärztin / Tierarzt sowie Inhaberin oder Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundestierärzteordnung sind,
  2. Inhaberin oder Inhaber eines Jagdscheines sind oder die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
  3. eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen (§ 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a oder b Tierschutzgesetz),
  4. Polizeihundeführerin oder -führer sind oder
  5. berechtigt sind, nach § 10 Absatz 3 LHundG NRW Sachkundebescheinigungen zu erteilen.

 

Was passiert, wenn Sie Ihren Hund nicht anmelden?

Wenn Sie die Haltung Ihres großen Hundes nicht anzeigen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro geahndet werden kann. Das gleiche gilt, wenn Sie die Haltungsvoraussetzungen nicht nachweisen. Hier kann ein Bußgeld in Höhe von 75 bis 150 Euro erhoben werden. Außerdem kann die Hundehaltung untersagt werden.

Gassi gehen

Allgemein gilt, dass Sie Ihren Hund so halten, ausführen und beaufsichtigen müssen, dass von ihm keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

Beim Ausführen des Hundes müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Bereichen anleinen oder dürfen ihn nicht mitnehmen. Informieren Sie sich dazu auf der Seite:

Gassi gehen

Steuerpflicht

Unabhängig von der Haltungsanzeige müssen Sie den Hund steuerlich an- bzw. abmelden.  Für die Anmeldung können Sie das Online-Anmeldeverfahren nutzen oder das PDF-Formular runterladen (siehe Downloads und Infos).

Die Abmeldung erfolgt formlos schriftlich.

Anmeldung eines Hundes
Abmeldung eines Hundes

Online anmelden

Sie können Ihren Hund online anmelden. Die Anmeldung erfolgt parallel beim Steueramt und, soweit erforderlich wie im Fall großer Hunde, beim Amt für öffentliche Ordnung. Die Anmeldegebühr zahlen Sie im Anschluss an das Anmeldeverfahren bequem per ePayment.

Über die Anmeldung zur Hundesteuer erhalten Sie einen separaten Bescheid. Die Hundesteuer bezahlen Sie dann künftig halbjährlich.

Wichtige Hinweise zur Anmeldung eines Hundes

So erreichen Sie uns

Wir sind für Sie erreichbar:

telefonisch unter folgenden Nummern (sortiert nach dem Nachnamen des*der Halter*in):  

A-C: 0221 / 221-26075

D-G: 0221 / 221-27601

H-K: 0221 / 221-32364

L-P: 0221 / 221-32806

Q-S: 0221 / 221-28460

T-Z: 0221 / 221-32363

Sie können uns ein Fax schicken: Faxnummer 0221/221-6569777.

Oder Sie schreiben uns eine E-Mail:

Überwachung Hundehaltung

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich, kann jedoch im Einzelfall notwendig sein (zum Beispiel bei Unklarheiten im Antrag). Sie werden dann entsprechend benachrichtigt.

 

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr für die Anmeldung eines großen Hundes beträgt 25 Euro.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Überwachung nach dem Landeshundegesetz
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-28732
Telefax
0221 / 221-6569777
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 9, und 159 (Haltestelle Kalk Post - nicht rollstuhlgerecht - und
Haltestelle Kalk Kapelle - rollstuhlgerecht -)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, RB 25 und DB-Verkehr (Haltestelle Trimbornstraße - nicht rollstuhlgerecht -)

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Downloads und Infos