Ausgewählte Reptilien können mithilfe einer Fotodokumentation gekennzeichnet werden. Vor allem bei Tieren, die die Gewichtsanforderungen für den Transponder nicht erfüllen, wird die Fotodokumentation verwendet.

Entscheidend ist dabei, dass die individuellen Merkmale der Tiere dokumentiert werden. Dies sind, je nach Art, verschiedene Körperregionen. Für einige Arten gibt die BArtSchV in Anlage 6 die geeigneten Körperregionen vor.

Einige gängige Beispiele finden Sie unten aufgeführt.

Anforderungen an die Fotodokumentation

Die Fotodokumentation muss für die Tierart geeignet sein, um die Kennzeichnungspflicht zu erfüllen. Fragen Sie im Zweifel bei den Mitarbeiter*innen der Unteren Naturschutzbehörde nach, ob Ihr Tier per Fotodokumentation gekennzeichnet werden kann.

Weitere Anforderungen an die Dokumentation sind:

  • Die entsprechenden Merkmale müssen voll ausgeprägt sein (gewisses Alter der Tiere).
  • Sollten sich die Merkmale im Alter verändern, ist die Dokumentation regelmäßig zu erneuern.
  • Die Bilder müssen die Merkmale scharf, gut ausgeleuchtet und erkennbar zeigen.
  • Als Hintergrund wird möglichst eine einfarbige Fläche verwendet.
  • Bei Anträgen für Vermarktungsbescheinigungen werden die Bilder hochauflösend und digital per Mailanhang zugesendet. Dabei sind die Bilder per Name/Nummer eindeutig den Tieren zuzuordnen.

Gültigkeit der Fotodokumentation

In Deutschland wird die Fotodokumentation als "dauerhafte" Kennzeichnung anerkannt. Deshalb gelten deutsche EU-Bescheinigungen mit Fotodokumentation innerhalb Deutschlands für beliebig viele Vermarktungsaktionen, verlieren aber nach einer Abgabe des Tieres in ein anderes EU-Mitgliedsland ihre Gültigkeit.

Arten, bei denen die Fotodokumentation angewendet wird:

Landschildkröten

Alle Informationen zum Thema Landschildkröten und deren Fotodokumentation finden Sie auf der folgenden Seite:

Halterinformationen für Landschildkröten

Himmelblauer Zwergtaggecko - Lygodactylus williamsi

Bei dieser Geckoart eignen sich die seitlichen Zeichnungen hinter dem Kopfbereich als individuelle Merkmale. Diese Zeichnung ist etwa ab dem 6. Lebensmonat voll ausgeprägt.

Für die Fotodokumentation ist es erforderlich, dass der/die Antragsteller*in hochauflösende Bilder von beiden Seiten der Tiere anfertigt.

Für Tiere vor Vollendung des 6. Lebensmonats kann eine Vermarktungsbescheinigung ohne Fotodokumentation ausgestellt werden. Diese erlaubt jedoch nur die einmalige Vermarktung des Tieres.

Fidschi-Leguan - Brachylophus fasciatus

Bei Fidschi-Leguanen (Brachylophus fasciatus) wird zur individuellen Erkennung das Schuppenbild (unterschiedliche Anordnung und Form der Schuppen) auf der Kopfoberseite herangezogen, da dieses unveränderlich ist.

Da Fidschi-Leguane manchmal eine Körperzeichnung oder Bänderung aufweisen, ist zusätzlich ein zweites Foto von einer Körperseite (mit oder ohne entsprechende Bänderung) anzufertigen.

Die Kennzeichnung ist von den Halter*innen nach ein, zwei und fünf Jahren jeweils durch aktuelle Fotodokumentationen zu ergänzen.

Chinesische Krokodilschwanzechse - Shinisaurus crocodilurus

Bei der Chinesischen Krokodilschwanzechse (Shinisaurus crocodilurus) eignet sich die dunkle Zeichnung auf beiden Seiten des Tieres zur individuellen Erkennung. Einige Bereiche dieser Muster sind bei jedem Individuum unterschiedlich. Zur Fotodokumentation werden Fotos von beiden Seiten des Tieres benötigt, die mindestens den Kopf und einen Teil der Körperseite zeigen.

Schlangen

Folgende Riesenschlangen-Arten dürfen durch Fotodokumentation gekennzeichnet werden:

  • Madagaskar-Hundskopfboa (Sanzinia madagascariensis)
  • Südliche Madagaskar-Boa (Acrantophis dumerili)
  • Nördliche Madagaskar-Boa (Acrantophis madagascariensis)
  • Südboa (Boa constrictor occidentalis)
  • Mauritius-Boa (Bolyeria multocarinata)
  • Rundinsel-Boa (Casarea dussumieri)
  • Puerto-Rico-Boa (Epicrates inornatus)
  • Jamaika-Boa (Epicrates subflavus)
  • Sand-Boa (Eryx jaculus)
  • Heller Tigerpython (Python morulus morulus)

Diese zwei Viper-Arten dürfen auch mittels Fotodokumentation gekennzeichnet werden:

  • Latifi-Otter (Vipera latifii)
  • Wiesenotter (Vipera ursini)

Es wird bei allen Arten ein Foto der Kopfoberseite benötigt, auf dem das Schuppenmuster eindeutig zu erkennen ist. Es fungiert wie der Fingerabdruck des Menschen.

Bei einigen Arten ist auch die Zeichnung auf dem Kopf oder an anderen Körperregionen für eine individuelle Erkennung geeignet.

Bei der Madagaskar-Hundskopfboa - Sanzinia madagascariensis bleibt das dunkle Fleckenmuster auf beiden Körperseiten und auf dem Rücken vom Jungtier zum erwachsenen Tier unverändert. Zur individuellen Erkennung sind daher zusätzlich zwei Fotos von beiden Körperseiten, auf dem jeweils die ersten fünf dunklen Flecken hinter dem Kopf abgebildet sind, nötig.

Bei der Nördlichen Madagaskar-Boa - Acrantophis madagascariensis zeigen beide Kopfseiten im Oberlippen- und Unterlippenbereich auffällige schwarze Flecken vor hellerem Hintergrund.

Besonders leicht sind die individuellen Unterschiede in der schwarzen Zeichnung der überwiegend weißen Unterseite des Unterkiefers zu erkennen. Daher sind hier drei Fotos von der Kopfzeichnung von beiden Seiten und vom Unterkiefer von unten anzufertigen.