Europäische Landschildkröten (Testudo spp.)

Die Griechische Landschildkröte (Testudo hermanni) ist ein sehr beliebtes Haustier in Deutschland. In vielen Zoofachgeschäften und in Gehegen in heimischen Gärten sind diese Tiere zu finden.

Etwas seltener als Haustiere gehalten werden die Arten Maurische Landschildkröte (T. graeca) und Breitrandschildkröte (T. marginata).

Obwohl diese Tiere so häufig gehalten werden, sind sie in der Natur stark bedroht. Deshalb gelten für Landschildkröten strenge Artenschutzregeln.

Schutzstatus der Europäischen Landschildkröten

Alle Arten der Europäischen Landschildkröten sind in der EU-Verordnung 338/97 in Anhang A gelistet und damit in Deutschland streng geschützt.

Obwohl für die Arten in CITES ein niedrigerer Schutzstatus gilt (Anhang II), hat die EU sich 1984 dazu entschieden, die Tiere in Anhang A aufzunehmen. Das hat den Grund, dass die Arten durch Naturentnahmen und Handel sowie Schmuggel innerhalb der EU stark in ihren Beständen bedroht waren. Deshalb erhielten sie innerhalb der EU den höchsten Schutzstatus.

Strahlenschildkröten (Astrochelys radiata)

Die Strahlenschildkröte ist eine aus Madagaskar stammende Art, die ebenfalls regelmäßig als Haustier gehalten wird. Auch sie ist durch Naturentnahmen stark bedroht und durch CITES (Anhang I) und die EG-Verordnung 338/97 (Anhang A) streng geschützt.

Vorschriften für Halter und Züchter von Landschildkröten

Wie bei allen besonders oder streng geschützten Wirbeltieren, gilt für die genannten Landschildkröten die Meldepflicht. Jedes Tier, das Sie übernehmen, züchten oder abgeben, oder das stirbt, muss der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden. Auch Tiere, die bereits lange gehalten werden, müssen angemeldet werden.

Außerdem sind die Tiere kennzeichnungspflichtig. Die Kennzeichnung erfolgt in Deutschland meist per Fotodokumentation (siehe unten). Für eine Vermarktung dieser Arten wird außerdem eine EU-Vermarktungsbescheinigung benötigt.

Meldung von geschützten Tieren Informationen zur EU-Vermarktungsbescheinigung

Fotodokumentation bei Landschildkröten

Anhand ihrer Panzer lassen sich Landschildkröten individuell erkennen. Die wichtigen Merkmale sind hierbei bei Europäischen Landschildkröten nicht die Farben, sondern die Nähte und Anordnungen zwischen den verschiedenen Panzerschilden. Bei der Strahlenschildkröte sind die namensgebenden Strahlenmuster das wichtigste Erkennungsmerkmal. Da sich die Panzer der Schildkröten beim Wachsen verändern, muss die Fotodokumentation regelmäßig aktualisiert werden. Dazu gibt es vorgeschriebene Zeitabstände:

  • Jungtierdokumentation zwischen dem 2. und 3. Monat nach dem Schlupf
  • bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres halbjährlich
  • anschließend bis zum 10. Lebensjahr jährlich, danach alle 5 Jahre
© Stadt Köln
Gelungenes Bild des Rückenpanzers.
© Stadt Köln
Gelungenes Bild des Rückenpanzers.

Pro Schildkröte ist dabei jeweils ein Foto des Rücken- und Bauchpanzers erforderlich. Dabei müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Schattenfrei, gut ausgeleuchtet, mit Maßstab (z.B. 1cm Schachbrettmuster)
  • Tier bildfüllend und vollständig abgebildet, senkrecht von oben fotografiert
  • Alle Kreuzungen der Bauchschilder bzw. das Nackenschild und das 5. Wirbelschild scharf abgebildet
  • Tier ist sauber und nicht nass
  • Zusätzlich zu den Fotos ist jeweils das Datum sowie Länge und Gewicht des Tieres anzugeben.  

Für eine Ausstellung einer Vermarktungsbescheinigung sind die Bilder digital (EMail- Anhang, JPEG-Datei) und eindeutig den Tieren zugeordnet zuzusenden. Für eine Aktualisierung der Fotodokumentation werden die Bilder vom Halter ausgedruckt und in die Anlagen (wenn vorhanden) der Vermarktungsbescheinigung eingeklebt, bzw. dieser beigelegt. Bei Versäumnis der Anschlussdokumentation werden Vermarktungsgenehmigungen ungültig und es kann der Legalitätsnachweis in Frage gestellt werden.