An- und Abmeldung

Sollten Sie besonders oder streng geschützte, meldepflichtige Tiere (BArtSchV § 7) halten, sind diese unverzüglich bei der Unteren Naturschutzbehörde anzumelden. Abgänge bei Abgabe oder Tod von Tieren sind ebenfalls zu melden. Bitte nutzen Sie für die An- und Abmeldung folgendes Online-Formular, das Sie auch direkt online an uns übermitteln können. Bitte denken Sie bei Zugängen und Abgaben daran, die Legalitätsnachweise als Anhänge hochzuladen.

Online An- und Abmeldung geschützter Wirbeltiere

Alternativ können Sie das Formular hier auch zum Ausdrucken herunterladen:

Download Formular An- und Abmeldung geschützter Wirbeltiere
PDF, 251 kb

Nachweis der legalen Herkunft

Für jedes geschützte Tier, das sie halten, müssen Sie die legale Herkunft nachweisen können (BNatSchG § 46). Dies gilt auch für nicht meldepflichtige Tiere wie Wirbellose und Arten, die durch Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung von der Meldepflicht ausgenommen sind.

Achten Sie deshalb beim Kauf von Tieren immer darauf, die entsprechenden Nachweise zu erhalten. Welchen Nachweis Sie benötigen, hängt vom Schutzstatus der jeweiligen Art ab.

Wie Sie den Schutzstatus Ihres Tieres herausfinden, erfahren Sie hier:

Schutzstatus

Besonders geschützte Tiere

Besonders geschützte Tiere benötigen eines der folgenden Dokumente:

  • Rechnung
  • Herkunftsnachweis bzw. Zuchtnachweis
  • Einfuhrdokumente

Rechnung:

Beim Kauf von Tieren aus dem Zoohandel genügt eine Rechnung als Nachweis. Diese sollte möglichst viele Informationen (Alter, Geschlecht, Kennzeichnung) über das erworbene Tier enthalten.

Herkunftsnachweis:

Bei Tieren von Privatpersonen wird meist ein Herkunftsnachweis ausgestellt. Dieser muss mindestens die folgenden Informationen enthalten:

  • Vorheriger und neuer Besitzer (inkl. kompletter Anschrift)  
  • Tierart 
  • Anzahl der Tiere
  • Details zu den Tieren (Alter und Geschlecht, falls bekannt)
  • Kennzeichnung (falls nötig)
  • Gegebenenfalls Elterntiere
  • Falls fremde Nachzucht: Zuchtnachweis oder Herkunftsnachweis mit Name und Anschrift des Züchters

Grundsätzlich gilt: Je mehr Informationen auf einem Herkunftsnachweis angegeben werden, desto hilfreicher ist er.

Ein vorgeschriebenes Layout für deinen Herkunftsnachweis gibt es in Deutschland nicht. Der Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. hat allerdings in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz eine Vorlage erstellt. Diese finden Sie hier zum Download:

Vorlage Herkunftsnachweis des BNA

Streng geschützte Tiere

Für Tiere, die in Anhang A der EU-Artenschutzverordnung (EG 338/97) geschützt sind, ist für den Verkauf eine EU-Vermarktungsbescheinigung vorgeschrieben. Dieses Dokument in allen EU-Ländern gültig. Durch die Kennzeichnung ist die Bescheinigung immer eindeutig einem Exemplar, also einem Tier oder Gegenstand zuzuordnen. Vermarktungsbescheinigungen werden bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt und dort ausgestellt.

Das Dokument wird immer mit dem jeweiligen Exemplar (Tier, Pflanze, Gegenstand) weitergegeben. Bei einer Vermarktung von Arten des Anhang A ohne Vermarktungsbescheinigung machen sich Käufer*innen und Verkäufer*innen strafbar (BNatSchG § 71 Abs. 2).

Weitere Informationen zu EU-Vermarktungsbescheinigungen sowie das Antragsformular finden Sie hier:

Informationen zur EU-Vermarktungsbescheinigung

Eigene Nachzuchten (besonders und streng geschützt)

Bei eigenen Nachzuchten genügt eine Anmeldung inklusive Nennung der Elterntiere bei der Unteren Naturschutzbehörde. Sofern die Elterntiere gemeldet sind und eine Nachzucht plausibel ist, können die Nachzuchten angemeldet werden.

Sobald Sie Tiere abgeben möchten, müssen Sie einen Herkunftsnachweis ausstellen oder (bei Anhang A Tieren) rechtzeitig eine Vermarktungsbescheinigung beantragen. Geben Sie niemals Tiere ohne die entsprechenden Dokumente ab, denn dies kann als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat verfolgt werden!

Kontakt

Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Hinweisen gerne unter folgenden Telefonnummern:

  • Stadtbezirke Chorweiler, Kalk und Nippes: 0221 / 221-36566
  • Stadtbezirke Ehrenfeld, Lindenthal und Mülheim: 0221 / 221-24877
  • Stadtbezirke Innenstadt, Porz und Rodenkirchen: 0221 / 221-34142

Sie erreichen uns auch per E-Mail an: artenschutz@stadt-koeln.de.