Wichtiger Hinweis:
Seit dem 31. März 2022 werden keine Neuanträge in diesem Förderprogramm angenommen. Es werden die letzten Auszahlungsanträge bearbeitet.
Folgende Unterlagen sind für den Mittelabruf einzureichen:
Zusätzliche Unterlagen, die mit dem Mittelabruf einzureichen sind:
- Nachweise, die im Infoblatt je Maßnahme aufgelistet sind
- Formulare, die den einzelnen Maßnahmen zugeordnet sind
Wärmedämmung
Austausch Fenster und Türen
Luftdichtheitsmessung
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Neuanschluss an Fernwärme
Thermische Solaranlage
Photovoltaikanlage
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder Blockheizkraftwerk (BHKW)
Holzpellet-Feuerung mit/ohne solarthermische Anlage
Erdwärmepumpe
Heizungsumwälzpumpen einer Heizungszentrale
Austausch von Thermostatventilen in Verbindung mit hydraulischem Abgleich der Heizungsanlage
Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern gegen elektronische oder vollelektronische
Innovative Sondermaßnahmen
Kontakt
Den aktuellen Bearbeitungsstatus eines Förderantrags oder Verwendungsnachweises können Sie im Online-Förderportal einsehen. Deshalb werden wir keine Anfragen dazu beantworten.
Bei allen weiteren Fragen zu den Förderprogrammen oder dem Online-Förderportal helfen die Mitarbeiter*innen des Umwelt- und Verbraucherschutzamts gerne weiter.
Telefonische Beratungszeiten:
Dienstag: 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 / 221-34344
Persönliche Beratung:
nur nach telefonischer Vereinbarung
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