Unsere Förderungen für Gebäudesanierung und Photovoltaik sind für 2024 ausgeschöpft
Der Fördertopf für die Programme zur Gebäudesanierung und Photovoltaik ist für das laufende Jahr ausgeschöpft. Es können in diesem Jahr keine weiteren Anträge mehr angenommen werden.
Derzeit arbeiten wir daran, die eingegangenen Anträge nach und nach abzuarbeiten. Wir bitten daher, von Anfragen zum Bearbeitungsstand vorerst abzusehen. Die zuständigen Sachbearbeiter*innen kommen bei der Antragsbearbeitung aktiv auf die Antragssteller*innen zu.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushalts 2025/2026 soll die Förderung in 2025 wiederaufgenommen werden.
Wir fördern die Gebäudesanierung umfassend, um eine nachhaltige und energieeffiziente Stadtentwicklung zu unterstützen. Dies trägt nicht nur zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen bei, sondern erhöht auch den Wohnkomfort und den Wert der Immobilie.
Der Förderzuschuss beträgt 10 Prozent der nachgewiesenen förderfähigen Kosten aus den eingereichten Förderbescheiden der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die benötigten Fachunternehmen dürfen erst nach Freigabe durch die Bundesförderung beauftragt werden. Die Antragstellung bei uns muss vor Fertigstellung der bewilligten Maßnahme erfolgen.
Das Wichtigste in Kürze
Wer kann Fördermittel beantragen?
- Eigentümer*innen von Wohngebäuden
- Mieter*innen oder Pächter*innen bei Wohngebäuden
- Energiedienstleister*innen (Contractoren)
Welche Fördervoraussetzungen gibt es?
- Das Wohngebäude befindet sich im Kölner Stadtgebiet.
- Das Wohngebäude besteht schon und wird bereits genutzt.
- Der eingereichte Förderbescheid darf erst ab dem 1. Januar 2023 erteilt worden sein.
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Maßnahmen, für die bereits eine rechtsverbindliche Förderzusage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder eines Finanzierungspartners (KfW) vorliegt:
- Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
10 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten - Sanierung zum Effizienzhaus bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):
10 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten
Für ausgewählte, ökologisch wertvolle Einzelmaßnahmen zahlen wir zusätzlich eine Bonusförderung.
- Bonus für eine "umweltfreundliche Dämmung": bis zu 15 Euro pro Quadratmeter gedämmter Bauteilfläche
- Bonus für eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel: 5 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten
- Bonus für eine Solarkollektoranlage mit gleichzeitiger Dachbegrünung: 5 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten
Nicht förderfähig sind:
- Die Verwendung von Tropenhölzern bei Fenstern und Türen
- Pelletöfen, Scheitholzkessel und Holzhackschnitzelkessel
Wie hoch ist die maximale Förderung?
- maximal 60 Prozent der förderfähigen Kosten je Vorhaben
- maximal 50.000 Euro pro Investitionsobjekt und Kalenderjahr
Was ist bei Vermietung zu beachten?
Die mit Fördermitteln gedeckten Kosten dürfen nicht mietwirksam umgelegt werden.
Sind Eigenleistungen förderfähig?
Es gelten die Förderbestimmungen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Unterlagen zum Förderprogramm
Die Inhalte der Förderrichtlinie, des Merkblattes zur Förderrichtlinie und der Datenschutzerklärung sind verbindliche Bestandteile des Antragsverfahrens. Die darin enthaltenen Vorgaben sind einzuhalten.
Digitalen Förderantrag und Verwendungsnachweise einreichen
Der Online-Antrag, das Förderantrag-Formular und weitere Dokumente sind ausschließlich in unserem zentralen Online-Förderportal hinterlegt.
Ab sofort können keine neuen Anträge mehr angenommen werden. Nach internen Berechnungen und Prognosen werden voraussichtlich alle für 2024 zur Verfügung stehenden Mittel durch die vorliegenden Anträge gebunden werden.
Alle bisher eingegangenen Anträge werden noch bearbeitet. Dies gilt auch für Anträge aus den bereits abgelaufenen Förderprogrammen.
Wir bitten, von Anrufen und E-Mails mit Anfragen zum Bearbeitungsstand der Förderanträge und Verwendungsnachweise abzusehen. Diese führen derzeit zu erheblichen Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung.
Kontakt
Für alle allgemeinen Fragen zum Förderprogramm stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt zur Verfügung.
Telefonische Beratungszeiten:
Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 / 221-34344