Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Sexarbeit (auch "Sexwork" oder veraltet "Prostitution" genannt) und sexuelle Gesundheit.

Allgemeine Informationen

Menschen entscheiden sich aus sehr unterschiedlichen Gründen dafür, mit Sex Geld zu verdienen.

Es gibt Menschen, die Sexarbeit als einen ganz normalen Beruf betrachten und andere, die keine andere Möglichkeit sehen, Geld zu verdienen. In seltenen Fällen werden Menschen zur Sexarbeit gezwungen.

Sexarbeiter*innen haben Rechte und Pflichten wie alle anderen Bürger*innen. Sexarbeit ist in Deutschland nicht verboten.

2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. Kernelemente sind die Anmeldepflicht sowie eine gesundheitliche Pflichtberatung für Sexarbeiter*innen und die sogenannte "Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe". Seit dem 1. Januar 2018 müssen alle in der Sexarbeit tätigen Personen angemeldet sein, beziehungsweise sich bei neu aufgenommener Tätigkeit anmelden. Im Gesundheitsamt am Neumarkt können Sie weiterhin geschützt, kostenlos und anonym die Beratung sowie die medizinische Sprechstunde zu STI und sexueller Gesundheit aufsuchen. Die gesundheitliche Pflichtberatung nach § 10 ProstSchG findet nicht im Gesundheitsamt am Neumarkt statt.

Hilfreiche Informationen und Links zu Beratungsstellen, Recht, Steuern, Finanzen, Krankenversicherung und Arbeit finden sich im Menüpunkt "Unser Angebot" auf der Seite "Beratung zu Sexarbeit und sexuell übertragbaren Infektionen".

Sexarbeit und sexuell übertragbare Infektionen

Menschen, die mit einer sexuellen Dienstleistung Geld verdienen, haben wie alle Menschen mit vielen Sexualpartner*innen ein hohes Risiko, sich mit einer sexuell übertragbaren Infektion (STI) anzustecken. Deswegen sollten sie besonders gut darüber Bescheid wissen.

Die Übertragung einer sexuell übertragbaren Infektionen hängt jedoch nicht davon ab, ob für die sexuelle Dienstleitung bezahlt wird, sondern davon, welche sexuellen Praktiken ausgeübt und welche Schutzmittel dabei angewendet werden.

Deswegen gibt es in Deutschland kein Gesetz, das Pflichtuntersuchungen oder die Vorlage von Gesundheitszeugnissen von Sexarbeiter*innen verlangt. Praktiken und Dienstleistungen werden von den Sexarbeiter*innen und ihren Kunden*innen gemeinsam ausgehandelt. Beide sind verantwortlich dafür, welche Schutzmaßnahmen angewendet werden.

Nicht nur Sexarbeiter*innen, sondern auch ihre Kund*innen sollten über die Übertragungswege von sexuell übertragbaren Infektionen und über die richtigen Schutzmaßnahmen informiert sein. 

Sexarbeiter*innen können sich im Gesundheitsamt Köln und in vielen anderen Gesundheitsämtern in Deutschland anonym und kostenlos beraten, ärztlich untersuchen und behandeln lassen. Sie können sich dort auch gegen Hepatitis impfen lassen.

Die Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamts Köln machen auch Hausbesuche in Sexbetrieben. Sie geben dort Informationen und können direkt beraten oder vermitteln. Ärztliche Untersuchungen in Sexbetrieben führt das Kölner Gesundheitsamt nicht durch.

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