Naturdenkmäler sind wesentliche Elemente des Kölner Stadtbildes und tragen maßgeblich zur Lebensqualität sowie zur kulturellen Identität bei. Sie sind keine gewöhnlichen Stadtbäume, sondern unersetzbare Unikate. Ihr Erhalt ist daher von großer Bedeutung.
Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Naturdenkmälern ist § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Als Naturdenkmal werden demnach Einzelschöpfungen der Natur festgesetzt, soweit ihr besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.
Naturdenkmäler werden innerhalb bebauter Ortsteile über die Naturdenkmalverordnung (NDI-VO) geschützt, im Außenbereich hingegen über den jeweils gültigen Landschaftsplan (Landschaftsplan Köln oder Landschaftsplan Wahner Heide). Auf der digitalen Karte sind alle Schutzobjekte der Naturdenkmalverordnung (NDI-VO) dargestellt.
Rechtsgrundlagen
Naturdenkmalverordnung (NDI-VO) als rechtliche Grundlage zur Ausweisung besonderer Bäume im baulichen Innenbereich
Landschaftsplan (NDA) als rechtliche Grundlage zur Ausweisung besonderer Bäume im baulichen Außenbereich
Interaktive Karte zu den Naturdenkmälern in Köln
Eine interaktive Karte mit allen Naturdenkmälern in Köln wird zeitnah freigeschaltet.
Allgemeiner Hinweis:
Geschützte Bäume auf privaten Flächen sind nicht frei zugänglich.