Der Landschaftsplan ist ein Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der nach den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen von allen Kreisen und kreisfreien Städten aufzustellen und als Satzung zu beschließen ist.

Er ist auf örtlicher Ebene die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung. Der Landschaftsplan ist vorsorgeorientiert und trägt dazu bei, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten und wiederherzustellen.

Der Landschaftsplan gilt im Wesentlichen für die freie Landschaft außerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete.

Von der Gesamtfläche des Kölner Stadtgebietes gehören circa 230 Quadratkilometer oder rund 57 Prozent zum sogenannten Geltungsbereich des Landschaftsplanes.

Der Landschaftsplan Köln umfasst das gesamte Stadtgebiet Kölns mit Ausnahme der Wahner Heide. Er ist seit dem 13. Mai 1991 in Kraft.

Ausnahme, Befreiung von den Verboten des Landschaftsplan Landschaftsplan Köln

Fortschreibung des Landschaftsplans Köln, 15. Änderung

Der Rat hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2026 gemäß § 14 Abs. 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) beschlossen, drei neue Naturschutzgebiete N 26 "Gremberger Wäldchen", N 27 "Mielenforster Wiesen" und N 28 "Kemperbachniederung im Thielenbruch" im Landschaftsplan Köln auszuweisen.

  • Der Beschluss zur 15. Änderung des Landschaftsplans Köln beinhaltet
    den Aufstellungsbeschluss gem. § 14 (1) LNatSchG NRW ortsüblich bekannt zu machen,
  • die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 15 LNatSchG NRW sowie
  • die frühzeitige Beteiligung der Bürger*innen gem. § 16 LNatSchG NRW durchzuführen.

Die 15. Änderung des Landschaftsplans besteht aus jeweils einem Vorentwurfstext (drei Textteile), jeweils einer Entwicklungs- und Festsetzungskarte (drei Karten) sowie jeweils einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) (drei Dokumente).

Die drei Vorentwurfstexte, die drei Strategischen Umweltprüfungen und auch die drei geänderten Entwicklungs- und Festsetzungskarte finden Sie hier:

Festsetzungsext Vorentwurf Gremberger Waeldchen
PDF, 300 kb
Festsetzungstext Vorentwurf Mielenforster Wiesen
PDF, 275 kb
Festsetzungstext Vorentwurf Kemperbachniederung Im Thielenbruch
PDF, 297 kb
Festsetzungskarte Gremberger Waeldchen
PDF, 3752 kb
Festsetzungskarte Mielenforster Wiesen
PDF, 2638 kb
Festsetzungskarte Kemperbachniederung Im Thielenbruch
PDF, 2746 kb
Umweltbericht Vorentwurf Gremberger Waeldchen
PDF, 546 kb
Umweltbericht Vorentwurf Mielenforster Wiesen
PDF, 581 kb
Umweltbericht Vorentwurf Kemperbachniederung Im Thielenbruch
PDF, 555 kb

Unter folgender E-Mailadresse:   

67-landschaftsplan@stadt-koeln.de  

kann online eine Stellungnahme abgegeben werden.

Der Vorentwurf der 15. Änderung des Landschaftsplans Köln liegt in der Zeit 

vom 27. Juli bis einschließlich 4. September 2026 

im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadthaus Deutz
Raum 10 F 20
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln

montags bis donnerstagsvon 9 bis 15 Uhr
freitagsvon 9 Uhr bis 13 Uhr

öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, sich zum Vorentwurf der 15. Änderung zu äußern.

Für die Wahner Heide gilt seit dem 14. Juni 2006 ein eigener Landschaftsplan (Landschaftsplan Wahner Heide).

Landschaftsplan Wahner Heide

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen.