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Die positiven Auswirkungen auf die körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklungen und Potenziale einer Mitgliedschaft in einem Sportverein sind unbestritten. Zahlreiche Kinder und Jugendliche, junge Erwachsene sowie Senior*innen in Köln können sich jedoch eine Mitgliedschaft in einem Sportverein nicht leisten.

Pressemitteilung Kids / junge Erwachsene und Senior*innen in die Clubs!

Um diesem Personenkreis die Teilnahme an einem Vereinssportangebot zu ermöglichen, wurde das Projekt "Kids in die Clubs" erstmalig im Jahr 2009 für Kinder und Jugendliche geschaffen. Mittlerweile ist das Projekt auf junge Erwachsene erweitert worden und ist seit 2018 auch für Senior*innen als "Senioren in die Clubs" zugänglich.

Die Kölner Sportvereine, die Mitglied im Stadtsportbund Köln e. V. sind und eine Kooperationsvereinbarung zur Teilnahme an diesem Projekt mit dem Sportamt abschließen, erhalten eine einmalige pauschale Zuschusssumme in Höhe von 500 Euro. Die Summe honoriert die Bereitschaft, Kindern und Jugendlichen, jungen Erwachsenen sowie Senior*innen eine unentgeltliche Jahresmitgliedschaft zu ermöglichen.

Die entsprechende Kooperationsvereinbarung finden Sie nachfolgend. Bitte füllen Sie sie das Formular aus und senden Sie es mit Unterschrift an uns zurück.

 

Kooperationsvereinbarung zu "Kids in die Clubs" und "Senioren in die Clubs"

Die Vereine, die diese Kooperationsvereinbarung unterschrieben haben, können darüber hinaus einen Antrag auf Zuschuss in Höhe von 100 Euro für 12 Monate Mitgliedschaft ab Antragseingang für ein Kind, einen Jugendlichen, jungen Erwachsenen oder Senior*innen stellen.

Nachfolgend sind die Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine Förderung aus diesem Programm sowie die erforderlichen Nachweise erläutert:

  • Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben, muss dem Antrag ein entsprechender Ablehnungsbescheid sowie eine Kopie des aktuellen Köln-Passes beigefügt werden.

 

Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket
  • Für Kinder und Jugendliche, die in Vollzeitpflege untergebracht sind und Leistungen nach dem SGB VIII erhalten, entfällt die Voraussetzung zur Vorlage eines Ablehnungsbescheids des Bildungs- und Teilhabepakets. Stattdessen ist die Bescheinigung der Vollzeitpflege dem Antrag beizufügen.
  • Für Junge Erwachsene (18- bis 27-Jährige) und Senior*innen ab 60 Jahre muss dem Antrag eine Kopie des aktuellen Köln-Passes beigefügt werden.

Allgemeine Antragsinformationen

Nach Ablauf einer einjährigen Mitgliedschaft können Folgeanträge gestellt werden. Die Vergabe der Mittel erfolgt in der Reihenfolge des Eingangsdatums so lange, bis die jeweiligen Haushaltsmittel aufgebracht worden sind.

Teilnehmende Vereine

Übersicht der Vereine: Kids/junge Erwachsene und Senioren in die Clubs
PDF, 58 kb
Vereine nach Sportart und Stadtbezirk