Alle Kinder und Jugendlichen sollen mitmachen können, von Anfang an, ob in der Kindertagesstätte (Kita), in der Schule oder in der Freizeit.
Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass Kinder und Jugendliche einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in der Kita oder der Schule teilnehmen, oder bei Schulausflügen und Klassenfahrten mit dabei sind.
Dafür gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket!
Was ist drin im Kölner Bildungspaket?
- Ausflüge in Schulen und in Kitas
Die Kosten für eintägige Ausflüge in Schulen (inklusive der offenen Ganztagsschulen) und Kindertageseinrichtungen können übernommen werden. - Mehrtägige Klassenfahrten der Schule oder Gruppenfahrten der Kita
Es können sowohl Kosten für mehrtägige Fahrten der Schule (inklusive der offenen Ganztagsschulen), als auch entsprechende Fahrten von Kindertageseinrichtungen berücksichtigt werden. Es können auch Kosten für mehrere Fahrten in einem Jahr übernommen werden. Bei mehrtägigen (Klassen-)Fahrten muss der Antrag auf Kostenübernahme für die Aufwendungen vor Beginn der Fahrt gestellt werden. Ausnahme: bei Kinderzuschlags- und Wohngeldberechtigten ist auch eine rückwirkende Antragstellung möglich. - Schulbedarf für Schüler*innen (Schulbedarfspaket)
Für Lernmaterialien (zum Beispiel Stifte, Hefte, Taschenrechner oder einen Schulranzen) wird Schüler*innen ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres und zu Beginn des 2. Schulhalbjahres im Februar.
Bitte beachten Sie:
Sofern Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten oder über ein geringes Einkommen verfügen und damit zu dem Personenkreis der Geringverdiener gehören, müssen Sie das Schulbedarfspaket gesondert beantragen.
Leistungsempfänger*innen von Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten den Betrag zu den genannten Stichtagen automatisch auf ihr Konto überwiesen.
- Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Kindertagespflege
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schüler*innen und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege besuchen, einen Kostenübernahme beantragen.
Ein Eigenanteil ist nicht zu leisten . - Lernförderung
Schüler*innen erhalten kostenlos zusätzliche Förderung (Nachhilfe), wenn dies nach Einschätzung der Schule sinnvoll ist und nicht bereits über das Jugendamt Lernförderung gefördert wird. - Schülerbeförderungskosten
Es können die notwendigen Fahrtkosten übernommen werden, die Schüler*innen entstehen, um den Weg vom Wohnort zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges mit Bus und Bahn zu erreichen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Fahrtkosten nicht von Dritten übernommen werden können und es Ihnen nicht zuzumuten ist, die anfallenden Kosten aus Ihrem Regelbedarf zu tragen. - An allen städtischen Schulen wird das Schülerticket durch das Deutschlandticket abgelöst. Im Primarbereich erfolgt die Umstellung zum 01. Dezember 2023, die weiterführenden Schulen und Berufskollegs folgen am 01. Februar 2024.
- Die "Freifahrtberechtigung" ergibt sich aus den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung NRW. Weitergehende Ansprüche bestehen derzeit nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn ein Antrag nach der Schülerfahrkostenverordnung nicht möglich ist. Nähere Erläuterungen entnehmen Sie hier:
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche erhalten ein Budget in Höhe von bis zu 18 Euro monatlich für Sportvereins-, Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote.
Gefördert werden können zum Beispiel Aktivitäten rund um:
- Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (zum Beispiel Fußballverein),
- Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht),
- angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (zum Beispiel Museumsbesuche),
- Freizeiten (zum Beispiel Pfadfinder, Theaterfreizeit)
Bitte machen Sie im Zusatzfragebogen bei der Antragstellung entsprechende Angaben zur gewünschten Aktivität!
Außerdem besteht die Möglichkeit, das Budget anzusparen, zum Beispiel für eine Ferienfreizeit, sofern das Budget nicht bereits vollständig durch ein regelmäßiges Angebot verbraucht wurde.
Wer kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten?
Sie können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn Sie:
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG),
- Wohngeld und/oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten,
- oder über ein geringes Einkommen verfügen und damit zum Personenkreis der sogenannten Geringverdiener gehören. Bevor Sie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen, müssen Sie zunächst Ihr Einkommen im Jobcenter Köln prüfen lassen. Zuständig sind die jeweils für Ihre Postleitzahl örtlichen Jobcenter.
Bitte reichen Sie hierzu bei dem örtlich zuständigen Jobcenter folgende Unterlagen ein: - Einkommens- und Vermögenserklärung zur Feststellung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- Kopien aller Einkommensunterlagen (Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid, et cetera)
- Nachweise über sonstige Einkünfte (zum Beispiel Kindergeld, Unterhalt, et cetera)
- Nachweis über regelmäßige finanzielle Belastungen.
Sollten im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein, werden diese vom Jobcenter bei Ihnen angefordert.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausnahme sind die Leistungen zur Teilhabe in Kultur, Sport und Freizeit, diese Leistungen können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.
Wo beantragen Sie diese Leistungen?
Für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.
Wenn Sie Sozialhilfeleistungen nach dem AsylbLG, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II beziehen, können Sie Ihre Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe zusenden, faxen oder mailen an das:
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
504 - Bildung und Teilhabe, Köln-Pass,
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Telefax: 0221 / 221–25305
Wenn Sie zu dem Personenkreis der Geringverdiener zählen, muss zunächst eine Einkommensprüfung im Jobcenter erfolgen. Zuständig sind die jeweils für Ihre Postleitzahl örtlichen Jobcenter.
Welche Unterlagen hierfür erforderlich sind und welches Jobcenter für Sie zuständig ist, erfahren Sie unter der
Telefon: 0221 / 96443401
oder im Internet unter folgendem Link:
Nach der Einkommensprüfung im Jobcenter ist der Antrag hier zu stellen:
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
504 - Bildung und Teilhabe, Köln-Pass,
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Telefax: 0221 / 221–25305
Wie werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfspakets und den Schülerbeförderungskosten, nicht als Geldleistungen erbracht. Die Leistung wird mit dem jeweiligen Leistungsanbietenden direkt abgerechnet. Sollten Sie aus bestimmten Gründen dennoch in Vorleistung gegangen sein, reichen Sie bitte entsprechende Belege über die Zahlung bei der oben genannten Adresse ein.
Das sollten Sie noch wissen
Wie kann ich mich zusätzlich informieren?
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie auch auf folgender Internetseite: